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Mit ‘Kind’ getaggte Artikel

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Weihnachtsmann

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Ein pummeliger Weihnachtsmann
sah seinen Bauch sich ganz ruhig an
Er sturzte mächtig
bis bedächtig
und danach war das Rentier dran

Das Rentier fragte sich verdutzt
ob all das Rennen echt was nutzt
Es bremste ab
ging leicht in Trab
so dass der Schlitten nicht beschmutzt

Der Schlitten flog in hohem Bogen
zwar geradeaus doch auch verschoben
landet sacht
doch entfacht
ein kleines Feuer dort hoch droben

Das Feuer zündet warmen Glauben
in kullerigen Kinderaugen
sie leuchten hell
doch nicht zu grell
und singen engelsgleich wie Tauben

Die Engel sehen sich das an
und schmunzeln sacht so dann und wann
sie fühl’n sich glücklich
unermütlich
und sagen es dem Weihnachtsmann

Text + Foto
© skriptum

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Ich wünsche allen Lesern dieses Blogs einen zauberhaften vierten Advent und schöne Weihnachten! ;o)

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Ach, wäre es nicht schön, …

 

[nur eine subjektive Meinungsäußerung]

… wenn die Politik wieder unabhängig wäre? Politiker können nicht neutral über Wirtschaft und Industrie entscheiden, wenn sie von ihnen bezahlt werden. Politiker, die Nebenjobs ausüben, Posten in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen besetzen, können nicht objektiv urteilen. Unverzichtbar ist außerdem eine Offenlegung aller Diäten, Gehälter, sonstigen Besoldungen, Ruhe- und Übergangsgelder. Gleiches gilt für Pensionsansprüche. Nur so ist es dem Wähler möglich zu entscheiden, ob die erbrachten Leistungen von Politikern in einem fairen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen.

Beitragsfrei erworbene Pensionsansprüche bzw. Ruhegehälter von Politikern müssen endlich Teil der Geschichte werden. Diesen Luxus kann sich unser Land seit Jahrzehnten nicht mehr leisten. Politiker müssten stattdessen, wie sie es von den Wählern ja auch permanent fordern, für ihre Altersabsicherung selbst und privat vorsorgen. Sprüche wie „Die heutigen Rentner zocken die Jugend von morgen ab“ dürfen ausgerechnet von Politikern nicht kommen; sie sollten strafrechtliche Konsequenzen haben. Pensionsansprüche sollten nur durch Abgaben während der aktiven politischen Tätigkeit erworben werden können.

Außerdem dürfen diese Ansprüche maximal für die Zeit erworben werden, in der ein politisches Amt frei von Betrügereien und groben Verfehlungen ausgeübt wurde. Nachgewiesene Misswirtschaft, deren Maßstab beispielsweise durch den Bund der Steuerzahler angelegt werden könnte, und strafrechtlich relevantes Verhalten müssen wieder zum sofortigen Entzug sämtlicher bis dahin erworbener Pensionsansprüche führen. Parlamentszugehörigkeiten von wenigen Jahren können zudem keinen 100 %igen Pensionsanspruch rechtfertigen. Dieser wird aktuell bis zu einer Höhe gewährt, für die normale Bürger mehrere Leben lang arbeiten müssten.

Dieses Ungleichgewicht belastet die Rentenkasse auf unfinanzierbare Weise. Von nachgewiesenen Steuerverschwendungen einmal ganz abgesehen. Nicht nur deshalb ist es höchste Zeit, dass in die Politik dieses Landes endlich wieder Anstand und Moral, Fairness und Aufrichtigkeit einzieht. Danach auch noch Mut und Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein für das Volk zu erwarten, wäre vermutlich zu viel Optimismus. Solidarität und Loyalität mit dem Wähler muss jedoch auf jeder Tagesordnung stehen.

Nur so kann Gerechtigkeit funktionieren. Um diese Ziele zu erreichen, ist es unverzichtbar, das Volk mehr mitbestimmen zu lassen. Erst dann fühlt sich der Wähler wieder ernst genommen und durch Politiker tatsächlich vertreten, statt getreten. Volksentscheide sollten in Deutschland genauso selbstverständlich sein, wie beispielsweise in der Schweiz. Wirkliche Demokratie und Mitbestimmung erfordern Courage, die jedoch von den meisten Politikern nur noch gezeigt wird, wenn es um ihre eigenen Belange geht. Dafür wurden sie jedoch nicht vom Volk gewählt.

Andere Beamte, wie Polizei und Feuerwehr, ebenso wie Rettungskräfte und viele weitere, zeigen täglich Einsatzbereitschaft für ihre Mitbürger. Sie riskieren im schlimmsten Fall sogar ihr Leben für gänzlich unbekannte Menschen. Sei es durch Verletzungen im Einsatz, durch Infektionen oder sogar Tötungen. Sie sind die wahren Volksvertreter, werden jedoch wesentlich geringer entlohnt, als der „günstigste“ Politiker. Auch diesem Ungleichgewicht sollte Einhalt geboten werden. Ehrenamtliches Engagement, ohne dass dieses Land längst nicht mehr funktionsfähig wäre, sollte stärker belohnt werden.

Anreiz könnten Rentenzuschläge für besonders engagierte Menschen sein, deren Einsatz unverzichtbar ist, das Gemeinwesen nachhaltig stützt. Ein ähnlicher Anreiz wäre die Abschaffung von Studiengebühren während der Regel-Studienzeit. Studenten sollen Zeit zum Lernen haben, um den Staat in späteren Zeiten bereichern zu können. Je mehr Ablenkung durch Notwendigkeiten wie Nebenjobs erfolgt, desto aussichtsloser ist es, dass sich Fachkräfte im eigenen Land überhaupt entwickeln können. Notstände in Pflege und sonstigen Bereichen könnten im sprichwörtlichen Handumdrehen behoben werden, wenn die Mitarbeiter endlich wieder fair entlohnt würden, und zwar deutlich über 1 Euro/Stunde oder 400 Euro/Monat mit dadurch entstehender Notwendigkeit zum Hartz IV-Bezug.

Die Gerechtigkeit fängt jedoch nicht erst in der breiten Öffentlichkeit an: Mit Geburt eines Kindes sind viele Freuden und Rechte verbunden. Leider resultieren die Pflichten oftmals aus Täuschungen. Einem Mann, der gegenüber einem Kind und ggf. der Mutter für Jahrzehnte in der Pflicht steht, weil er einmal mit ihr Sex hatte, muss es möglich sein, die Erzeugerschaft zu prüfen. Es kann nicht sein, dass diejenigen die täuschen können ebenfalls darüber entscheiden, ob die mögliche Täuschung überprüft werden darf. Behaupteten Erzeugern muss ein Vaterschaftstest auf Wunsch straffrei gestattet sein, damit sie nicht für den Rest ihres Lebens nackt dastehen.

Eine andere, reine Privatsache, die letztendlich jedoch Millionen von Menschen betrifft, ist die Organspende. Jeder Mensch sollte von Geburt an als Organspender gelten. Natürlich steht es jedem Bürger frei, Organspende und Organerhalt zu widersprechen oder einzuschränken. Dem Thema Organspende nahe ist die Sterbehilfe. Hier bedarf es selbstverständlich sehr kompetenter Beurteilung. Sterbehilfe darf jedoch nicht grundsätzlich bestraft werden. Artikel 1 Grundgesetz regelt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wer, wenn nicht jeder Mensch selbst, kann entscheiden, was er als würdevoll empfindet?

Um Politik wieder näher ans Volk zu bringen, bedarf es auch einiger unpopulärer Entscheidungen. Diese sind von sog. etablierten Parteien kaum zu erwarten. Große Worte ohne Taten gab es jahrelang. Das Geschachere um lukrative Posten, ohne erkennbare Kompetenz, muss aufhören. Wohin das führt erkennt inzwischen sogar jeder Idiot, der gestern erst vom Baum gefallen ist: Schwarz/Rot ist kläglich gescheitert. Schwarz/Gelb desastrierte schon vor der Vereidigung. Als nächstes soll Schwarz/Grün auf des Kundesbanzlerins Wunschzettel stehen. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens der Weihnachtsmann blind ist. Denn die Resultate der letzten Jahre sind bestenfalls als beschämend zu bezeichnen. Wie lange soll das noch so weitergehen? Ist es nicht höchste Zeit für tatsächliche Bürgernähe? Ich fände das schön!

 

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… bis solche Täter

14.07.2011

Nach Sicherungsverwahrung

Entlassener Sextäter missbrauchte Siebenjährige

Der Mann war als Sexualstraftäter vorbestraft, dann musste er wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Bis Dezember überwachte ihn die Polizei – im Januar verging er sich an einem Kind. Nun überführte ihn ein DNA-Test.

Dortmund – Bis zum Dezember 2010 hatte die Polizei den Mann intensiv überwacht, dann entschied sie gemeinsam mit der Führungsaufsicht und Therapeuten, die Maßnahmen zu lockern. Statt Überwachung hatten die Behörden stärker auf eine Betreuung des Mannes gesetzt.

Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.

Der 51-Jährige war laut einem Bericht von “Der Westen” 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Im September 2010 zog er nach Dortmund.

Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen . Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden.

Da das Mädchen den Mann nicht verlässlich beschreiben konnte, führten die Ermittlungen zunächst nicht zur Festnahme des Täters. Erst aufgrund der Auswertung einer Speichelprobe beim Landeskriminalamt konnte er anhand eines DNA-Treffers ermittelt werden. Am Donnerstag wurde der Tatverdächtige festgenommen.

Der Mann, der vor seinem Umzug nach Dortmund in der Region Düsseldorf gelebt hatte, räumte in Begleitung seines Anwalts die Tat ein. Am Freitag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach Angaben von “Der Westen” galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte.

bim/dapd

ein für alle Mal aus der Gesellschaft entfernt werden? Wenn ich in diesem Zusammenhang lese, dass eine weitere Strafverfolgung die Menschenrechte des TÄTERS verletzt, gehen mir die Nackenhaare hoch! Was ist denn bitte mit den Opfern? Was ist mit dem siebenjährigen Mädchen, das nun auch noch zu seinem Opfer geworden ist? Mit diesem einen Opfer ist es nicht einmal getan. Mit einer solchen Tat werden weitere Co-Opfer, wie Eltern, Geschwister und vielleicht noch der weitere Familienkreis, “produziert”. Aber die Menschenrechte des Täters dürfen nicht verletzt werden? Na, danke!

Ich kann es nur immer wieder sagen: Es mag sein, dass man mal aus Versehen zu schnell oder unter Alkoholeinfluss fährt. Es mag sein, dass andere Straftaten aus Versehen geschehen. Aber niemand vergeht sich aus Versehen an einem Kind! Da kann doch irgendwas nachhaltig nicht stimmen. Solche Menschen gehören m. E. aus der Gesellschaft entfernt; egal wie! Dabei geht es mir nicht um eine Bestrafung der Täter. Diese Täter sind mir – mit Verlaub – scheiß egal! Mir geht es einzig um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten … vor weiteren Opfern und Co-Opfern.

Es fühlt sich für mich schon nicht richtig an, wenn Sexual-Straftäter nur ein paar Monate auf Bewährung bekommen. Die Opfer sind lebenslänglich gestraft. Und der Täter ist sofort wieder auf freiem Fuß. Was für ein Schlag ins Gesicht eines jeden Opfers! Nun wird der arme, arme Täter wieder auf Staatskosten untergebracht und für Tausende von Euros therapiert. Was das gebracht hat und was auf die Urteile der Gutachter zu geben ist, steht im oben zitierten Artikel geschrieben. Mal wieder. Das Grundrecht auf Freiheit des Täters steht zudem über dem Grundrecht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit?

Und was ist jetzt mit dem Kind? Es bekommt m. W. drei Monate Therapie auf Kosten der Krankenkasse. Die Eltern, Geschwister, etc. bekommen überhaupt keine Unterstützung. Wenn sie mit den Geschehnissen nicht klar kommen, haben sie eben Pech gehabt. Das Kind muss entweder in drei Monaten seelisch und körperlich gesund sein oder es hat ebenfalls Pech gehabt. Der Täter? Er bekommt mit einem riesigen Aufwand therapeutische Maßnahmen verordnet und vermutlich in wenigen Monaten schon wieder Freigang. Perverser Weise vielleicht noch wegen “guter Führung”.

Ich könnte kotzen!

 

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