Hauptsache Schilder, wa?!
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Dass die Behauptung „Eltern haften für ihre Kinder“ als pauschale Abwatschung jeder Form von Verantwortung absoluter Nonsens ist, müssen wir doch nicht diskutieren, lieber Herr Bürgermeister, oder?
Davon abgesehen darf wohl als Tatsache vorausgesetzt werden, dass Eltern fraglos mehr als gestraft sind, wenn ein Kind ertrinkt, hm?
Und wofür sind die obere und untere freie Halterung? Einmal für „Entschuldigen Sie, wir wollen uns nur mal kurz wichtig machen!“ und „Bitte nicht ernst nehmen, sondern bestenfalls wundern!“?
Na, dann geht’s ja. Schönen Tach noch, nöch?!
;)
Dieses „Eltern haften für ihre Kinder“ muss in solch einem Fall aus sogenannten versicherungstechnischen Gründen angebracht werden, genau so wie in der Wirtschaft das obligatorische „Für Ihre Garderobe wird keine Haftung übernommen“…
Beides ist bei pauschaler Anwendung „leider“ Unfug. M. E. soll es nur dazu dienen, Geschädigte einzuschüchtern oder überhaupt davon abzuhalten, auf die Geltendmachung von Schadenersatz(ansprüchen) lieber gleich zu verzichten. Mit versicherungstechnischen Gründen hat das üblicherweise rein gar nichts zu tun.
Ich wüßte nicht, daß irgendein Versicherer einen solchen (unzutreffenden) Satz vorschreibt. Richtig wäre wohl eher: „Eltern haften für eigenes Verschulden (z.B. im Rahmen einer Verletzung der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht).“ Da aber selbstverständlich ist, daß man für eigenes Verschulden haftet, ist der Hinweis darauf wohl zumindest überflüssig.
Aber unabhängig hiervon läßt sich der Hinweis in der Tat kaum zynischer gestalten. Übersetzt: „Passen Sie auf. Falls Ihr Kind hier ertrinkt, sind Sie dafür haftbar!“ Wer in einem solchen Fall an „Haftung“ denkt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.
Der „Rechtsprecher“ hat aber mittlerweile zum Glück erkannt, dass kein Elternteil 24 Stunden non stop auf seine Nachkommen aufpassen kann. Insofern ist auch die Aufsichtspflicht ein mitunter dehnbarer Begriff.
Was bleibt ist die Verpflichtung, Gefahrenstellen so abzusichern, dass eine so weit wie möglich minimierte Gefahr davon ausgeht. Und natürlich die Verpflichtung auf Elternseite, die Lütten auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Das heißt ja aber in der Praxis zum Glück nicht, dass sie ihnen 24 Stunden an den Hacken kleben müssen.
Was daraus resultiert ist oftmals, dass Kids gerade das, was sie nicht tun sollen, unbedingt ausprobieren wollen/werden/müssen. Und schwups sind wir wieder bei der Verpflichtung, Gefahrenstellen so weit wie möglich abzusichern.
Letztendlich dürfte es wie so oft auf den Einzelfall ankommen und der ist durch ein solches Schild sicher nicht zu entscheiden.
Wie wäre es mit „Kinder an die Leine nehmen“ ? Wäre sicher effektiver.
Ja, genau. Oder gleich erschießen. Dann ist der Schuldige unfraglich klar.
Diese Schilder sind anscheinend nötig, denn wer weiß schon, dass man auf der Eisfläche ertrinken kann?! Ich dachte bisher immer: nur wenn man einbricht … ;-)))
Du machst Dich ja wohl nicht lustig, oder?
ODER?
;)))
Aber wie kommst du denn da drauf? Ich bin doch kein Schilderaufsteller ;-)
Sondern?
Fischer?
*gg
Wofür sollen die Eltern eigentlich haften wenn ihr Kind ertrinkt.? Wahrscheinlich für das zerbrochene Eis. Der Hinweis ist vollkommen überflüssig. L.G. Ludger
Genau: Eltern müssen dann sofort die Eisfläche reparieren. Wenn der Bürgermeister gut drauf ist, dürfen sie vorher noch ihr Kind aus dem Teich ziehen. Aber nur, wenn dadurch keine weiteren Schäden an der Eisfläche entstehen.
Was wäre unser Land ohne seinen Schilderwald?
Man vergesse nicht, dass die Nicht-Beachtung vieler Schilder das Staatssäckele füllt *grrr*.
Jou, das ist der nächste Aspekt. Die Durchsetzbarkeit ist aber dennoch in vielen Fällen fragwürdig. Im Zweifel sollte man sich lieber einen Rechtsbeistand suchen und die Sache klären lassen.
Letztendlich bin ich allerdings froh, dass der Teich nicht durch eine Mauer abgesperrt ist. Und einen Hinweis darauf, dass Einbruchsgefahr besteht, finde ich durchaus sinnvoll. Nur diesen Haftungs-Hinweis finde ich reichlich bescheuert.