… bis solche Täter
14.07.2011
Nach Sicherungsverwahrung
Entlassener Sextäter missbrauchte Siebenjährige
Der Mann war als Sexualstraftäter vorbestraft, dann musste er wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Bis Dezember überwachte ihn die Polizei – im Januar verging er sich an einem Kind. Nun überführte ihn ein DNA-Test.
Dortmund – Bis zum Dezember 2010 hatte die Polizei den Mann intensiv überwacht, dann entschied sie gemeinsam mit der Führungsaufsicht und Therapeuten, die Maßnahmen zu lockern. Statt Überwachung hatten die Behörden stärker auf eine Betreuung des Mannes gesetzt.
Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.
Der 51-Jährige war laut einem Bericht von „Der Westen“ 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Im September 2010 zog er nach Dortmund.
Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen . Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden.
Da das Mädchen den Mann nicht verlässlich beschreiben konnte, führten die Ermittlungen zunächst nicht zur Festnahme des Täters. Erst aufgrund der Auswertung einer Speichelprobe beim Landeskriminalamt konnte er anhand eines DNA-Treffers ermittelt werden. Am Donnerstag wurde der Tatverdächtige festgenommen.
Der Mann, der vor seinem Umzug nach Dortmund in der Region Düsseldorf gelebt hatte, räumte in Begleitung seines Anwalts die Tat ein. Am Freitag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.
Nach Angaben von „Der Westen“ galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte.
bim/dapd
ein für alle Mal aus der Gesellschaft entfernt werden? Wenn ich in diesem Zusammenhang lese, dass eine weitere Strafverfolgung die Menschenrechte des TÄTERS verletzt, gehen mir die Nackenhaare hoch! Was ist denn bitte mit den Opfern? Was ist mit dem siebenjährigen Mädchen, das nun auch noch zu seinem Opfer geworden ist? Mit diesem einen Opfer ist es nicht einmal getan. Mit einer solchen Tat werden weitere Co-Opfer, wie Eltern, Geschwister und vielleicht noch der weitere Familienkreis, „produziert“. Aber die Menschenrechte des Täters dürfen nicht verletzt werden? Na, danke!
Ich kann es nur immer wieder sagen: Es mag sein, dass man mal aus Versehen zu schnell oder unter Alkoholeinfluss fährt. Es mag sein, dass andere Straftaten aus Versehen geschehen. Aber niemand vergeht sich aus Versehen an einem Kind! Da kann doch irgendwas nachhaltig nicht stimmen. Solche Menschen gehören m. E. aus der Gesellschaft entfernt; egal wie! Dabei geht es mir nicht um eine Bestrafung der Täter. Diese Täter sind mir – mit Verlaub – scheiß egal! Mir geht es einzig um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten … vor weiteren Opfern und Co-Opfern.
Es fühlt sich für mich schon nicht richtig an, wenn Sexual-Straftäter nur ein paar Monate auf Bewährung bekommen. Die Opfer sind lebenslänglich gestraft. Und der Täter ist sofort wieder auf freiem Fuß. Was für ein Schlag ins Gesicht eines jeden Opfers! Nun wird der arme, arme Täter wieder auf Staatskosten untergebracht und für Tausende von Euros therapiert. Was das gebracht hat und was auf die Urteile der Gutachter zu geben ist, steht im oben zitierten Artikel geschrieben. Mal wieder. Das Grundrecht auf Freiheit des Täters steht zudem über dem Grundrecht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit?
Und was ist jetzt mit dem Kind? Es bekommt m. W. drei Monate Therapie auf Kosten der Krankenkasse. Die Eltern, Geschwister, etc. bekommen überhaupt keine Unterstützung. Wenn sie mit den Geschehnissen nicht klar kommen, haben sie eben Pech gehabt. Das Kind muss entweder in drei Monaten seelisch und körperlich gesund sein oder es hat ebenfalls Pech gehabt. Der Täter? Er bekommt mit einem riesigen Aufwand therapeutische Maßnahmen verordnet und vermutlich in wenigen Monaten schon wieder Freigang. Perverser Weise vielleicht noch wegen „guter Führung“.
Ich könnte kotzen!
15.07.2011
Kindesmissbrauch in Dortmund
Tragisches Ende einer Resozialisierung
Von Barbara Hans, Birger Menke und Jens Witte
Heinrich K. saß wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis. Nach seiner Freilassung galt er als Musterbeispiel für gelungene Resozialisierung, die Polizei lockerte die Kontrollen. Wenige Tage später verging sich K. an einem Mädchen. Die Geschichte einer folgenschweren Fehleinschätzung.
Dortmund – Die Nachricht verbreitete sich rasend schnell in der Dortmunder Nordstadt: Ein verurteilter Sexualstraftäter sollte in die Gegend ziehen, berichteten die Lokalzeitungen vor zehn Monaten. Und: Der Mann sei rückfallgefährdet. „Die Leute haben sehr geschimpft, als der Mann hierher zog“, sagt Ilsegret Bonke, 79. Im Stadtteil kennen die Menschen sie als „Oma Bonke“ . Sie lebt seit 49 Jahren in der Nordstadt, einem sozialen Brennpunkt. Oma Bonke engagiert sich für ihr Viertel, sie verscheucht Junkies von Spielplätzen, kümmert sich um Kinder und Jugendliche.
Bonke wohnt in der Straße, in die Heinrich K. zog. „Es hat sich schnell herumgesprochen, wo genau der Mann wohnt, wer er ist.“ Die Nachbarn hätten die Polizisten bemerkt, die vor dem Haus Wache schoben. „Hier leben viele Familien mit Kindern, die haben sich gegenseitig gewarnt“, sagt Bonke.
Trotz des Zorns auf die Justiz, trotz der Angst seien die Menschen in der Nordstadt nicht – wie in vergleichbaren Fällen geschehen- auf die Straße gegangen um zu protestieren, sagt Oma Bonke. „Hier passiert öfter was, die Leute demonstrieren vielleicht gegen bestimmte Zustände im Viertel, nicht aber gegen einzelne Menschen.“ Das sieht auch Marita Hetmeier so, SPD-Ratsvertreterin der Nordstadt: „Die Leute hier sind sehr offen, hier prangert niemand einen anderen an.“
Zwei Sexualstraftäter freigelassen – trotz negativer Prognose
Am Donnerstag gestand Heinrich K., am 26. Januar in der Dortmunder Innenstadt ein siebenjähriges Mädchen missbraucht zu haben. Die Polizei hatte ihn mit einem DNA-Test überführt. Noch an diesem Freitag wird er dem Haftrichter vorgeführt.
Heinrich K. saß fast 20 Jahre hinter Gittern, zuletzt in der JVA Werl. Im Oktober 1992 war er in Düsseldorf wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen zu drei Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Im September 2010 musste der 49-Jährige jedoch wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entlassen werden.
Das Bundesverfassungsgericht entschied Anfang Mai dieses Jahres im Sinne des EGMR, dass die Regelungen zur nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen. Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden.
Allein im vergangenen Jahr wurden zwei Sexualstraftäter trotz negativer Prognose aus der JVA Werl entlassen. Das bestätigte Leiter Michael Skirl.
Die Polizei sicherte im September 2010 den Menschen in der Nordstadt zu, alles für den Schutz der Bevölkerung zu tun. 20 bis 25 Beamten wurden für die Rund-um-die-Uhr-Bewachung von K. eingesetzt, berichtete die WAZ-Mediengruppe. Laut „Ruhr-Nachrichten“ standen oft zwei Zivilfahrzeuge der Polizei vor seiner Haustür, die Beamten folgten jedem seiner Schritte.
Im Dezember 2010 kamen Vertreter von Polizei und Landeskriminalamt (LKA), Therapeuten und Bewährungshelfer bei einer Fallkonferenz zu dem Ergebnis, Heinrich K. müsse nicht weiter derartig intensiv überwacht werden. Solche Überprüfungen sind teil des Programms „Kurs“ (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern), das in Nordrhein-Westfalen speziell für rückfallgefährdete Sexualstraftäter entwickelt wurde.
„Die Leute sind geschockt“
Informationen über Männer, die noch als gefährlich gelten, werden schon vor dem Ende ihrer Haft gesammelt und in einer Art Dossier zusammengestellt. Sechs Beamte sind daran beteiligt. Die Informationen werden dann an das LKA weitergeleitet. Das LKA nimmt anhand der Informationen eine Risikobewertung vor und beantwortet die Frage, wie hoch die Gefahr eines Rückfalls ist.
Unterschieden werden die Risikogruppen A, B und C. Von einem Täter der Kategorie C geht demnach die geringste Gefahr aus. Bereits kurz vor der Entlassung werden die Häftlinge durch die Justizvollzugsanstalt in eine der drei Gruppen eingeteilt. In einem Papier des Bundes Deutscher Kriminalbeamter heißt es: „Die Einstufung in eine bestimmte Risikogruppe ist nicht abschließend. Neue Erkenntnisse können zu einer Neubewertung führen.“
Ein Entlassener kann seine Prognose verbessern, indem er beispielsweise „stabile soziale Bindungen“ vorweist oder an Therapien mitwirkt. Heinrich K. hatte nach eigenen Angaben vor, mit seiner Partnerin in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Außerdem hatte er sich selbst in therapeutische Behandlung begeben. Er galt laut der Fallkonferenz als Musterbeispiel einer gelungenen Resozialisierung. Seit Januar musste K. deshalb nur noch ein Spezialhandy mit sich tragen. So sollte jederzeit eine Ortung möglich sein und ein Bewegungsprofil erstellt werden können.
Er wolle nur noch in Ruhe sein Leben genießen und nie wieder in den Knast, sagte K. im März den „Ruhr-Nachrichten“. Er achte die Gesetze.
Der sexuelle Missbrauch des Mädchens lag zu diesem Zeitpunkt bereits einige Wochen zurück. Nach Angaben der Polizei hatte K. das Kind auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er die Siebenjährige in eine Tiefgarage und verging sich an ihr.
„Wir sind aus allen Wolken gefallen“
Kriminalrat Christian Vosskühler sagte auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, man habe von Heinrich K. sehr viele positive Eindrücke gewonnen: „Nicht nur meine Kollegen und ich hatten das Gefühl, dass er eine erfolgreiche Wiedereingliederung vor sich hat.“ Man habe gedacht: „Super, der ist auf einem guten Weg.“ Eine folgenschwere Fehleinschätzung.
„Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir das Ergebnis der DNA-Überprüfung der Speichelprobe übermittelt bekommen haben“, sagte Oberstaatsanwältin Ina Holznagel. Da die Siebenjährige den Täter nicht verlässlich beschreiben konnte, sei man zunächst nicht auf die Idee gekommen, Heinrich K. könnte der Gesuchte sein. „Die Personenbeschreibung passte nicht im Entferntesten“, so Holznagel.
Nun wollen die Ermittler alle rund 20 Fälle seit Jahresbeginn untersuchen, bei denen Kinder in Dortmund von Fremden angesprochen oder genötigt wurden. So soll überprüft werden, ob Heinrich K. seit der Lockerung seiner Überwachung weitere Kinder angegangen hat.
Die Deutsche Kinderhilfe fordert wegen des Falls eine außerordentliche Innenministerkonferenz. Mit dem Treffen soll dafür gesorgt werden, dass die bundeseinheitliche Überwachung von Tätern geregelt wird, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden – und weiterhin eine Gefahr für Kinder darstellen.
Die Nachricht der Überführung von Heinrich K. verbreitete sich schnell in der Nordstadt. „Die Leute sind geschockt“, sagt Oma Bonke.
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Danke für die Verlinkung.
Da hast du vollkommen recht: Solche Straftäter gehören für immer weg gesperrt. An erster Stelle muß die 1o Jährige Verjährungszeit erhöht werden. Die Straftäter sind nicht krank die sind pervers.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende. L.G. Ludger
Das sowas für die Täter verjähren kann, finde ich sowieso ungeheuerlich! Die Opfer haben lebenslänglich, und zwar ohne etwas verschuldet zu haben.
Ich könnte auch kotzen und wie.
Mich würde es nicht wundern, wenn sie noch den Opfern Schuld geben würden. Der arme Täter, er kann doch Nichts dafür. Diese Menschen sollten wirklich dauerhaft weggesperrt werden.
Auch ich wünsche dir ein schönes Wochenende. LG Bärbel
Wenn sich ein Stärkerer an einem Schwächeren vergreift, dürfte die Schuldfrage sowieso außer Frage stehen.
Dir auch ein schönes Wochenende, liebe Babbel! *thx
Ich bin eher der versöhnliche Typ, der im Menschen versucht das Gute zu finden.
Aber diese würde ich kastrieren, keine Gnade!
Lieben Gruß zum Wochenende … Eva
Zumindest alle medizinischen Möglichkeiten wahrnehmen, die eine weitere Tat ganz sicher verhindern. Ja.
*daumenhoch*
Leider ist es immer so, daß sich nur um die Täter gekümmert wird. Die Opfer? Egal. Völlig egal. Die sollen sehen, wie sie klar kommen.
leider eigene Erfahrung…
Und genau das kann m. E. nicht sein. Das fühlt sich so einfach nicht richtig an!
Liebe Tina,
ich besuche jeden Tag eine Seite und hinterlasse da meine „Besuchsspuren“. Heute bist du dran, weil mir das Thema auch sehr am Herzen liegt. Irgendwo hatte ich dazu auch schon einmal kommentiert.
Meine Cousine, damals 8 oder 9 Jahre, wurde vom großen Bruder ihrer Freundin auf das brutalste missbraucht. Zum Glück war der kleinere Bruder so geistesgegenwärtig und hat die Polizei gerufen, weil er mit angesehen hat, wie sich sein großer Bruder in den Hals von S. regelrecht verbissen hat. Nähere Details möchte ich hier nicht wiedergeben, es ist zu grausam. Fakt ist: Als er in der Justiz in Z. dem Vater, meinem Onkel, über den Weg lieg, sagte er doch noch rotzfrech: Die kleine V…. hat`s mal gebraucht. Den Vater mussten 7!!! Polizisten festhalten, weil er den Kerl sonst gekillt hätte. Das Ende vom Lied: Er bekam sofort Hilfe in einer Einrichtung, S. dagegen musste auf einen Psychologen warten, bis alle Details der Vergewaltigung aufgenommen waren. Sie hätte ja sonst durch den Psychologen beeinflusst werden können. Die Familie ist an dieser Sache fast zerbrochen, denn S. hat sich nicht einmal mehr von ihrem Vati berühren lassen und sofort zu schreien begonnen, wenn nur ein Mann in ihre Nähe kam. Im KZ musste immer Licht brennen, alle Türen geöffnet sein, sie wurde zur Schule gebracht und auch wieder geholt, weil sie nicht alleine gehen wollte, bzw. konnte. Ihr Hobby, das Reiten, hat sie aufgegeben und noch so vieles mehr. Heute ist sie 24, lesbisch, was ich nicht schlimm finde, für sie wohl aber prägend ist. Sie hat schon zwei Selbstmordversuche unternommen, weil sie die Erinnerung immer wieder einholt. Ihr ganzes Leben ist verpfuscht. Ihr Täter dagegen lebt in Ruhe und Frieden immer noch in der gleichen Stadt.
Ich bin eben sehr aufgewühlt. Möchte aber ohne einen Gruß nicht gehen.
Bis bald, liebe Tina. ♥ lichst. Mandy
Das allein ist schon ein Punkt, den ich überhaupt nicht akzeptieren kann: Das die Opfer Gefahr laufen, ihren Peinigern immer wieder über den Weg zu laufen. Das kann einfach nicht angehen!
Mich wühlt das Thema auch immer wieder auf. Natürlich anders als Dich aber dennoch.
Bis bald, liebe Mandy, ich hoffe es geht Dir gut!
Schniedel ab, mehr kann ich vor Wut nicht schreiben. Saukerl !!
Hauptsache, er kann nie wieder Opfer „produzieren“. Dabei ist es mir ehrlich gesagt egal, wie das verhindert wird.
Landratsämter sind immer mehr wahnsinnig
Nicht nur die!
Nujaa, also..
Wenn ich da so lese „für immer wegsperren“ oder gar „Schwanz ab!“, dann frage ich mich, was Menschlichkeit eigentlich ist.
Recht, Gerechtigkeit und Rache sind drei Paar Schuhe. Ok, Frauen mögen sowas sympathisch finden SCNR ;o)
Sollte man irgendeinem Menschen absprechen dürfen, ein Mensch zu sein?
Letztendlich soll da jemand, der seine „gerechte“ (wohl eher rechtliche) Strafe verbüßt hat, im Voraus bestraft werden, für etwas, was er in Zukunft vielleicht verbrechen *könnte. Da könnte man ja letztlich jeden präventiv wegsperren.
Ich war mal ein „potentieller Mörder“ (Zeitsoldat).
Und nun? Ich hab da sogar ne richtige Mörder-Berufsausbildung gemacht *g*.
Andererseits scheint man in Polen da weniger zimperlich zu sein. Die machen das mit dem „Schwanz ab“ einfach:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2009-10/polen-paedophile-kastration
Ist das nun Pragmatismus oder Zynismus?
Hilft das wirklich? Kommt dieser (bei Kriminellen krankhafte) Sex-Drive bei Männern wirklich nur aus den Eiern? *g* (Einen Selbstversuch lehne ich ab.)
Oder ist da nicht eigentlich im Kopf (der Psyche) was falsch? Sollte man nicht lieber den Kopf gleich mit abschneiden, nur so als Vorsichtsmaßnahme? *zg* ;o)
Oder sollte man lieber Einzelfallentscheidungen treffen, unter Zuhilfenahme „moderner Psychologie“, die ja auch nicht ohne Fehl und Tadel ist?
Hach, bin ich froh, das nicht entscheiden zu müssen!
Liebe nachdenkliche Grüße, ;o)
Waldbaer
Lieber Waldbaer, wie gesagt: Mir geht es nicht um die Bestrafung der Täter. Deren Wohl und Wehe ist mir scheiß!egal! Mir geht es einzig und allein um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten.
Für mich stellt sich aus Deinem Kommentar eine andere Frage: Wie menschlich sind solche Täter? Sind sie menschlich? Oder gehören sie eher ins Tierreich, in dem Triebe folgenlos ausgelebt werden können? Innerhalb dieser Gesellschaft haben sie m. E. nichts zu suchen. Insofern stellt sich tatsächlich die Frage, ob man solchen Wesen den Status Mensch absprechen darf/kann/sollte. Rache, Hass und Neid waren noch nie meins. Davon halte ich nichts. Darum geht es auch gar nicht. Insofern trifft es das bei meinen Worten auch nicht.
Was die voraus genommene Bestrafung für möglicherweise zukünftige Taten betrifft: Bei einer Rückfallquote von Sexualstraftätern in Höhe von (m.W.) 70 bis 80 Prozent täte es mir für die 20 bis 30 Prozent, die tatsächlich die sprichwörtliche Kurve kriegen, leid. Das Risiko, dass die anderen 70 bis 80 Prozent weitere Opfer und Co-Opfer „produzieren“ ist mir aber einfach zu hoch. Dabei stellt sich natürlich grundsätzlich die Frage, welche Strafe gerecht ist. Ist es gerecht, wenn ein kleines Kind sexuell missbraucht und dabei seine Seele getötet und seiner Familie insgesamt massiver Schaden zu gefügt wird und der Täter wird mit ein paar Monaten auf Bewährung verwarnt und macht weiter?
Bevor jemand nicht diverse Male durch solche Straftaten aufgefallen ist, geht der ja nicht einmal in den Bau. Ich weiß nicht, ob es eine Art Statistik gibt. So nach dem Motto: Fünf Kinder kannst Du vergewaltigen, bevor Du zwei Jahre Haft kriegst. Nein, das soll nicht einmal zynisch sein. Das ist so meine Befürchtung nach dem, was den Medien allgemein zu entnehmen ist. Kommt das hin? Vor fünf missbrauchten Kindern passiert nix Ernsthaftes für bzw. gegen den Täter? Ganz unrealistisch dürften diese Zahlen nicht sein. Und da kommen mir ehrlich gesagt die letzten drei Mahlzeiten schon wieder hoch.
Liebe Skriptum,
ich hatte mir gerade einen gaaanz langen Kommentar überlegt – das ist ein weites Feld – und dann wieder verworfen.
Deine Frage „Wie menschlich sind solche Täter?“ muss ich für mich mit „gar nicht!“ beantworten.
Und das macht mich sehr traurig, denn, stellt mich das nicht mit denen auf die selbe Stufe? Ist diese Respektlosigkeit, mir ein Urteil zu bilden, deren Leben kaputt machen zu wollen, nich irgendwie.. *imbartkratz*
Wo ist die Grenze?
Wie gesagt, ich habe da ein Problem damit, da einfach so pauschal zu urteilen.
Glücklicherweise muss ich das ja auch nicht, aber Dir fällt so ein Urteil offenbar leicht. Wie machst Du das? ;o)
Gnade vor Recht – das ist ein sympatisches Prinzip. Ich würde nicht leben wollen in einer Welt, in der Gnadenlosigkeit herrscht.
Wenn die von Dir genannten Zahlen stimmen, dann machen die Polen da wohl was sehr pragmatisch richtig.
Liebe Grüße mit traurig herunterhängenden Ohren
Waldbaer
Warum sollte Dich das mit denen auf eine Stufe stellen? Allein die Tatsache, dass Du darüber nachdenkst, macht Dich wesentlich mehr zum Menschen, als diejenigen es in vielen Fällen vermutlich je sein werden. Und findest Du es wirklich respektlos, wenn einem die Opfer und die Vermeidung weiterer Opfer wichtiger sind, als das Wohl des Täters? Nein, das finde ich nicht!
Die Grenze ist sicher sehr schwer zu ziehen, ganz klar. Es wird immer Gutmenschen geben, die weit, weit von sich weisen, einen Unschuldigen bestrafen zu wollen, weil jeder als unschuldig zu gelten hat, bis er etwas Strafbares tat. Aber: Das relativiert sich oftmals sehr schnell, wenn sie selbst die direkten oder indirekten Geschädigten sind. Davon abgesehen stellt sich eben die Frage, wie viele „Freispiele“ jemand bekommen soll, um in dieser Gesellschaft selbst unter Beweis zu stellen, dass er die Rechte anderer auf körperliche Unversehrtheit, auf den Schutz ihre Intimsphäre etc. nicht respektiert. Stattdessen weiß er aber genau, welche Rechte er hat und der EGH klatscht im Takt dazu.
Gnade vor Recht finde ich hier ein gutes Stichwort: Gnade den bereits geschaffenen Opfern, damit sie ihrem Vergewaltiger etc. nie wieder gegenüber stehen müssen. Diese Gnade vor dem Recht eines Täters auf irgendwas. Denn allein das Recht, sich in Freiheit zu bewegen, hat er für mich durch solche Taten verwirkt. Er kann sich nicht benehmen, ohne dass es Opfer gibt.
Für mich fühlt sich das aktuelle Straf- und Rechts-System in diesem Staat und zu diesem Thema so einfach nicht richtig an.
Weisste, was ich grad total Scheiße finde? Ich kann Dir nicht mal widersprechen.
Ich kam halt aus der anderen Richtung schwer ins Grübeln.
Ich hab mal ne Dienstwaffe getragen (und auch Uniform) und das Ding war keine Dekoration, sondern eine echte 9mm..
Und nun stelle ich mir vor, ich stehe vor so einem Arschloch, und stehe vor der Entscheidung, schieße ich dem nun ein Loch in ein lebenswichtiges Körperteil, oder nicht.
Bevor man sowas tut, sollte man da doch lieber nochmal gründlich nachdenken.
Aber diese Entscheidung fällt leicht: Ich kann keinen einfach so abknallen, nur weil er ein Arschloch ist.
Und jetzt denke ich etwas weiter: Was ist denn an „für immer wegsperren“ soviel anders als gleich erschießen?
Ich sage das nur, damit hier keine Missverständnisse aufkommen – ich möchte nur meine Denkweise klarstellen.
Unterm Strich muss ich Dir leider in allen Punkten Recht geben.
Wenn man solche Arschlöcher einfach so erschießen dürfte.. Naa, da komme ich wieder ins Grübeln. *gg* ;o)
Nee, soll man nich machen.
Was an „für immer wegsperren“ soviel anders als gleich erschießen ist? Ganz einfach: Die Kosten für den Steuerzahler.
Ja, das ist sehr direkt ausgedrückt und damit kommt vermutlich auch nicht jeder klar. Sei so. Ich kann nur immer wieder sagen: Wer darüber aufschreit, möge versuchen sich vorzustellen, zum Kreis der Opfer eines solchen Wesens zu gehören. Vermutlich werden die Schreie dann sehr schnell sehr viel leiser.
Politisch korrekt darf man natürlich auf gar keinen Fall die Todesstrafe in Erwägung ziehen. Dies nur der Vollständigkeit halber …
Mensch Mädchen..
Du bist da auf der dunklen Seite der Macht!
Da gehörst du nicht hin. Komm da mal wieder weg!
Sorry, aber jetzt bin ich auch mal politisch unkorrekt.
Nein, das hat nichts mit dunkler Seite der Macht zu tun. Ich habe nur ein sehr ausgeprägtes Gerechtigkeitsbedürfnis. Und wenn Täter geschützt werden, Opfer aber nicht, macht mich das rasend.
„Zweifle nicht an dem, der dir sagt er hat Angst, aber hab Angst vor dem der dir sagt, er kenne keinen Zweifel.“ – Erich Fried, aus „100 Gedichte ohne Vaterland“
Du machst mir langsam Angst.
Ernstgemeinte Frage:
Ich meine, das ist ja Dein Blog. Möchtest Du lieber, daß ich hier weiter kommentiere, oder sollte ich besser fortbleiben?
Wieso sollte ich wollen, dass Du fortbleibst? Was ist denn los mit Dir?
Was mit mir los ist?
Das war ’ne gute Frage. Ich habe bis heute gebraucht, um eine Antwort darauf zu finden und auch formulieren zu können.
Erstaunlicherweise, denn sie ist banal und kurz:
Ich habe eine Allergie gegen Missverständnisse. Ganz besonders, wenn sie auf Kommunikationsdefiziten basieren.
Deshalb frage ich lieber mal nach, wenn ich verunsichert bin.
Was irgendwie doof ist: Genau das wird dann manchmal missverstanden.
Besonders von Frauen. Die scheinen immer zu glauben, Mann müsse Gedanken lesen können.
Wie mans macht, macht Mann’s falsch. *g*
Und ja, ich trinke auch mal Alkohol beim Surfen. ;o)
LG Waldbaer