weiter kommentieren, weil mir gerade die Eimer ausgehen:
04.08.2011
Urteil
Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Entschädigung zu
Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.
Frankfurt am Main – Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte.
Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 verletzt worden sei. Nachdem Gäfgen kurz zuvor einen elfjährigen Bankierssohn entführt und getötet hatte, hatte ihm ein Ermittler mit „unvorstellbaren Schmerzen“ gedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verraten. Als Gäfgen schließlich auspackte, konnten die Beamten nur noch die Leiche des Kindes aus einem Tümpel bergen.
Polizisten drohten mit Vorsatz
Das Vorgehen der Ermittler sei eine „schwerwiegende Rechtsverletzung“ und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen.
Eine Schmerzensgeldforderung Gäfgens wies das Gericht aber ebenso ab wie den Befangenheitsantrag gegen das Gericht, den sein Anwalt gestellt hatte. Gäfgen hatte 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz wegen Folterdrohungen gefordert.
Seine Schmerzensgeldforderung hatte Gäfgen mit psychischen Spätfolgen begründet, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten.
Recht auf Würde auch für Straftäter
Richter Hefter führt in der Urteilsbegründung aus, dass das Recht auf Achtung seiner Würde auch einem Straftäter nicht abgesprochen werden könne, „mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.“
Gäfgens Anwalt hatte Anfang der Woche einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt, da sie sich nach seiner Überzeugung bereits vorab festgelegt hatte, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen.
Er nannte das Frankfurter Urteil nach der Verkündung „dem Tode geweiht“ und legte seinerseits Beschwerde gegen den abgelehnten Befangenheitsantrag ein.
Notiz: Für weitere solcher Urteile unbedingt eine Luke in der Zimmerdecke einbauen!
Den gleichen Artikel wollte ich auch schreiben. Habe ihn schon als Entwurf fertig. Das Urteil ist unglaublich. Der Richter muß einen an der Waffel haben. L.G. Ludger
Juristisch ist das Ganze einwandfrei abgelaufen. Das finde ich ja so erschreckend. Rechte, die er seinem Opfer durch seine Tat abgesprochen und verwehrt hat, nimmt er für sich in Anspruch und klagt sie auf unser aller Kosten ein. Und bekommt auch noch „recht“ …
Immerhin wird ihm das Geld nicht ausgezahlt, sondern auf seine Schulden bei der Justizkasse angerechnet.
Ich habe die Rechtssprechung in der DDR nie begriffen – sie war sehr oft von der politischen Einstellung des Richters und des Angeklagten abhängig. –
Aber die Rechtssprechung in der Bundesrepublik Deutschland verstehe ich erst recht nicht – manchmal habe ich das Gefühl, auf diese kann man sich noch weniger verlassen.
Recht haben, im Recht sein und Recht bekommen haben habe hier nie etwas miteinander zu tun – da sind Verfahrensfehler, die sich um Pingeligkeiten drehen, wichtiger als Menschenrechte und -würde eines Opfers. Der Täter hatte immer eine schlechte Kindheit, der Arme.
Wenn er selbst eine schlecht Kindheit hatte, weiß er, wie demütigend ein solches Verhalten ist, solche Taten sind. Dann müsste sich sowas m. E. noch straf-verschärfend auswirken, nicht straf-mildernd.
Danke, dass ich am Telefon schon den Hauptteil Dampf bei Dir ablassen durfte. Sonst wäre ich vermutlich implodiert.
Ich unterschreibe jetzt einfach deine Worte und unterstreiche sie noch dick. Du hast alles gesagt, was meine Gedanken waren. Mir ist gestern fast das Steuer aus der Hand gerutscht, weil ich das Radio lauter machen wollte, da ich glaubte, mich verhört zu haben…
Tja, da hast Du Dich leider nicht verhört.
Es ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit, erst mal schon die Klage und jetzt das Urteil des Gerichtes. Ich habe es heute auch in den Nachrichten gehört. Der Richter gehört abgesetzt. Nein, ich kann gar nicht schreiben, was ich darüber denke. Sonst bekomme ich auch noch einen Prozess an den Hals.
Ich glaube, gerade bei solchen Verfahren sehen sich viele Richter in einer verfluchten Zwickmühle. Sie müssen sich an die (noch) geltenden Gesetzte halten, ob sie wollen oder nicht. Seinen Anwalt und die Tatsache, dass er dieses Mandat angenommen hat, empfinden ich hingegen als ein klares Statement.
Trotzt unsere Emotionen Justitia hat verbundene Augen.
Was ja generell betrachtet auch richtig ist. Wenn auch in einigen Verfahren fragwürdig.
So bitter das ist, aber das Gericht hat richtig entschieden. Auch die Polizei muss sich immer ans Gesetz halten.
Das ist klar, Frau Elise. Wenn das nicht so wäre, würden wir wie die Hottentotten leben. Wenn ich aber bedenke, wie salomonisch die damalige Richterin Herrn Daschner be_urteil_t hat … Da habe ich wirklich meinen Hut gezogen. Das war eine unglaublich tolle Leistung! Dagegen wirkt dieses Urteil wie ein Schlag ins Gesicht eines jeden Menschen, der sich an Rechte und Gesetze hält.
Ich hatte auch gedacht, ich habe mich verhört und verlesen! Unglaublich, was es für Idioten in unserem sogenannten Rechtswesen gibt!
Dreistigkeit siegt. Das habe ich nie brutaler empfunden, als bei diesem Täter, liebe Anna-Lena.
Kommentar an einen weiteren Kommentator, u.a. in diesem Thema:
Zum wiederholten Male habe ich den Eindruck, dass Du in meine Worte Aussagen interpretierst, die ich nicht geschrieben habe. Mehr noch: Du unterstellst mir nicht nur Ungeschriebenes, sondern greifst mich für Deine Auslegungen auch noch an. Noch mehr: Du greifst nicht nur mich an, sondern beleidigst auch noch pauschal diejenigen, die hier kommentieren und nicht Deiner Meinung sind.
Ich weiß nicht, ob Du ggf. Täter bist und hier irgendwas zu rechtfertigen versuchst. Irgendeinen mir nicht bekannten Beweggrund müssen Deine unflätigen Bemerkungen ja haben. Welche es sind, wirst Du selbst wissen. Ich werde mich diesbezüglicher Spekulationen enthalten. Nicht zuletzt, weil ich mich nicht auf Dein Niveau begeben werde.
Fakt ist: Hier wird niemand beleidigt! Bisher hatte ich stets versucht, in Deine Gedanken eine gewisse Ruhe zu bringen und Deine Angriffe zu neutralisieren. Dafür fehlt mir jedoch dauerhaft nicht nur die Zeit, sondern auch die Lust. Insofern gehe ich davon aus, dass Du zukünftig darauf verzichten wirst, auf meinen Blogs zu kommentieren. Das ist übrigens kein Gesprächsvorschlag, sondern eine Ansage!