Die neuen Regelungen für GEZ-Gebühren empfinde ich als himmelschreiend! Klar: Kein Gutachten, keine Umorganisation findet statt, damit die daraus zu erzielenden Einnahmen für den Verbraucher (v)erträglicher werden. Wenn, dann geht es üblicherweise nur darum, noch mehr Geld in die vermisswirtschafteten Kassen zu spülen.
Ich will hier gar nicht auf öffentlich-rechtliche Programm-Inhalte eingehen, die kaum noch jemand erträgt. Ich will auch gar nicht genauer ausführen, was ich von ständigen und bestenfalls noch ermüdenden Wiederholungen auf den dritt-, viert- und siebzehnt-Sendern halte. Da wird mittlerweile jeder seine eigenen, treffenden Formulierungen gefunden haben.
Was mir richtig gegen den Strich geht ist, dass pauschal unterstellt wird, jeder Haushalt würde in gleichem Umfang die öffentlich-rechtlichen Sender konsumieren und deshalb müsste auch jeder Haushalt die gleiche Abgabe zahlen. Und zwar völlig losgelöst davon, ob in dem Haushalt eine oder mehrere Personen wohnen.
Als Einzelperson dürfte es nahezu ausgeschlossen sein, dass ständig mehrere Angebote gleichzeitig genutzt werden. Entweder hört ein Single Radio oder er „glotzt TV“. Bei Mehrpersonen-Haushalten sieht das schon anders aus. Heutzutage ist es üblich, in fast jedem Zimmer eines Mehrpersonen-Haushalts ein Radio und/oder einen Fernseher stehen zu haben. Dem entsprechend werden auch regelmäßig mehrere Angebote parallel konsumiert.
Wenn also wenigstens zwischen Single-Haushalt und Mehrpersonen-Haushalt unterschieden würde, könnte man immerhin fast noch von Fairness sprechen. Aber so? Bei mir ist es beispielsweise so, dass ich Single bin, kein Auto mit Radio besitze, keine Kellerbar in der regelmäßig Partys stattfinden und auch keine/n Gartenlaube oder Wohnwagen mit Beschallungsanlage. Ich habe lediglich zwei Augen und Ohren, mit denen ich gleichzeitig immer nur eine Hör-/Seh-Möglichkeit nutze.
Wie kann es sein, dass ich genauso viele GEZ-Beiträge bezahlen muss, wie ein Mehrpersonen-Haushalt oder eine Wohngemeinschaft, in denen üblicherweise immer mehrere Programme gleichzeitig konsumiert werden? Wie kann es sein, dass ich keinen Cent weniger bezahlen muss, als Menschen, die täglich zusätzlich in ihren Autos radiologisch besudelt werden und am Wochenende mit dem beradioten Wohnwagen im Schrebergarten der Sportschau folgen?
Fast tröstlich mutet es an, dass sich am System selbst rein gar nichts geändert hat: Die GEZ bzw. der öffentlich-rechtliche Zwangsberieselungs-Apparat behauptet einfach, dass jemand die Angebote nutzen könnte und darf dann, gesetzlich geschützt, aufgrund dieser bloßen Behauptung die Zahlung oder den Einzug von Gebühren beanspruchen, notfalls sogar erzwingen. Eines Beweises der Wahrhaftigkeit dieser Behauptung bedarf es nicht. Die bloße Unterstellung reicht völlig. Wenn die Behauptung des Konsums nicht zutrifft, muss eben der potentielle Konsument beweisen, dass er zu Unrecht beschuldigt wird.
Einfach ohne jeden Beweis eine Behauptung aufstellen, unter der ein anderer Mensch bereits mit Entstehung der bloßen Behauptung zu leiden hat? Eine an Dreistigkeit kaum zu überbietende Beweislastumkehr betreiben? Das klappt echt nur bei der GEZ, der Telekom und von Seiten Frau Merkels bei der UN-Hauptversammlung gegen Herrn Ahmadinedschad. Liebe Leute, versucht Ihr das aber mal, beispielsweise im deutschen Strafrecht!
Davon abgesehen werden durch diese Umgestaltung des Einzugs-Verfahrens nebst Abbau von GEZ-Mitarbeitern weitere Horden von Arbeitslosen geschaffen (die vermutlich durch die Bundesregierung anders benannt werden, damit das europäische Ausland weiterhin von Traumzahlen bei der „kreativen Gestaltung der deutschen Arbeitslosenstatistik“ ausgehen kann), die – mangels wirtschaftlicher Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme – dem Staat zusätzlich auf der Tasche liegen (müssen!). Es handelt sich also mitnichten um eine Einsparung der Kosten, sondern wieder einmal nur um eine Umschichtung zu Lasten aller.
Bei SPON las ich kürzlich sinngemäß in einem Kommentar, dass die Gleichstellung aller Haushalte ein ebenso großer Unsinn ist, wie von allen Menschen, die über eine Fahrerlaubnis verfügen, pauschal Autobahngebühren zu verlangen. Und zwar völlig losgelöst davon, ob sie überhaupt noch mit dem eigenen Wagen fahren oder Autobahnen nutzen. Die reine Möglichkeit, dass sie es könnten, wäre dann ausreichend, um Autobahngebühren von ihnen zu verlangen.
Nichts anderes bedeutet m.E. das vorherige Procedere und die jetzige Umstellung der GEZ-Gebühren: Die bloße Einräumung der Möglichkeit des Konsums von Angeboten öffentlich-rechtlicher Sender reicht aus, um pauschal von jedem Haushalt Gebühren zu verlangen. Und zwar völlig losgelöst davon, ob die Angebote in Anspruch genommen werden oder nicht und wenn ja in welchem Umfang.
Was kommt denn dann als nächstes? Dass wir pauschal erstmal 50 Euro abdrücken müssen, sobald wir einen Discounter betreten? Die Angebote stehen ja in den Regalen. Wir könnten sie ja in Anspruch nehmen. Wenn wir es nicht tun, ist das ja nicht dem Anbieter vorzuwerfen oder mit mangelhaften Produkten zu begründen. Also raus mit der Kohle, denn wir hätten ja können.
Wenn das so ist, erwarte ich die umgehende Auszahlung eines Betrages in Höhe von 1.386.000 Euro an Kindergeld zugunsten meines sicher längst bekannten Kontos. Ich habe zwar keine eigenen Kinder, hätte aber in den vergangenen 30 Jahren locker spätestens alle zwei Jahre ein weiteres Kind bekommen können. Ich wollte immer eigene Kinder und die Möglichkeit bestand ja. Es hat nur keiner die Leistung in Anspruch genommen aber dafür kann ich ja nix!
Gute Nacht, Deutschland!