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Vor einigen Tagen brach ein Scheißsturm – oder lieber „Shitstorm“ (?) – über Katja Riemann herein, der mich nach wie vor sehr verwundert. Anlass dieser m. E. inzwischen an Verunglimpfung grenzen Nachreden war ihr Auftritt in der sog. Talkshow DAS! im NDR. Da ich den Auslöser dieser Unsäglichkeiten an dem betreffenden Abend nicht gesehen hatte, suchte ich mir bei Youtube das entsprechende Video heraus und schaute die Sendung nachträglich. Ja, tatsächlich ganz. Man tut sich ja sonst kaum was an:

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In mir blieb anschließend jedoch nur eines: Ratlosigkeit darüber, was Katja Riemann falsch gemacht haben soll. War es falsch, einfach ehrlich zu sein? War es falsch, über die teilweise schon fast an Körperverletzung grenzende Oberflächlichkeit mancher Fragen nicht ladylike wortlos milde zu lächeln, sondern Klartext zu servieren? War es falsch, Gefühle zu äußern, beispielsweise weil die Peinlichkeit eines Beitrages mit normal entwickeltem Menschenverstand kaum zu überbieten war?

Gleich am Anfang, direkt bei der ersten Bemerkung des Moderators („blonde Locken“) dachte ich „Was ist das denn für’n Scheiß?“. Das war für mich als Zuschauerin schon unerträglich. Wenn man sich jedoch mit einer Frau wie Katja Riemann auch nur ein wenig beschäftigt, bevor man sie zum Gespräch in eine Sendung einlädt, muss einem klar sein, dass man mit einer solchen Moderations-Führung, und zwar in diesem Fall nahtlos von Anfang bis Ende, nicht einmal in die Nähe eines Blumenpottes kommt, geschweige denn ihn gewinnt.

Ich habe Katja Riemann einfach nur als ehrlich empfunden. Und auch wenn der NDR noch so häufig betont, dass ihr ja im Vorfeld der Ablauf der geplanten Sendung erklärt worden und sie damit einverstanden gewesen sei, denke ich, dass

– es ihr durchaus zustand, genervt zu sein, wenn sich (sofern das tatsächlich so passiert ist; ich war nicht dabei) der Moderator off air wiederholt in einer der Kamera-Scheiben spiegelte und nicht müde wurde zu betonen, wie geil er doch ist oder aussieht. Das kann man witzig finden, muss man aber nicht. Dass Katja Riemann davon vorher tatsächlich gewusst hat, wage ich zu bezweifeln.

– es ihr durchaus zustand, bezüglich eines Beitrages, der über sie und ihre Kindheit zusammen gepfriemelt worden war und den sie vorher ganz offensichtlich nicht gesehen hatte, auf die Frage, wie sie ihn fand, mit „Wahnsinnig peinlich“ zu antworten. Gleiches war mir dreimal durch den Kopf gegangen, während der Beitrag lief und ich wäre fuchsteufelswild geworden, wenn man einen solchen Mist über mich gesendet hätte. Insbesondere, wenn ich vorher nicht einmal die Chance gehabt hätte, der Ausstrahlung zuzustimmen oder sie abzulehnen.

– es ihr durchaus zustand, an Plattheit und Unsinnigkeit kaum zu überbietende Fragen nicht mit aller höchstem Enthusiasmus zu beantworten, sondern einfach möglichst schnell hinter sich bringen zu wollen.

Möglicherweise hätte ich an ihrer Stelle versucht, höflicher zu bleiben. Allerdings hätte ich mich hinterher sicher darüber geärgert. Ehrlicher war allemal Katja Riemann.

Erschwerend hinzu kommt, dass ich mit dem Moderator jahrelang im gleichen Unternehmen gearbeitet habe. Mir ist seine Art des Humors bekannt und es war nie meiner. Er hat sein Publikum und das sei ihm gegönnt, keine Frage. Aber ich konnte nie über seine Späßchen lachen und die Nummer mit dem Spiegeln in den Kamera-Scheiben glaube ich zweifellos, auch ohne dabei gewesen zu sein. Denn genau in dieser Art habe ich ihn jahrelang erlebt. Dass eine Frau wie Katja Riemann sowas bestenfalls bedingt als lustig empfindet, kann ich sehr gut verstehen. Mir wäre das Lachen bereits bei der ersten Frage vergangen; von allen folgenden Katastrophen ganz abgesehen.

Ich mag und schätze Katja Riemann seit sehr vielen Jahren (merkt man in diesem Beitrag kaum, was?!) und bewundere sie unter anderem dafür, dass sie nicht jede noch so dümmliche Frage der Journaille lächelnd und ernsthaft beantwortet, sondern durchaus auch mal reflektiert mit Sätzen wie „Was ist das denn für eine dämliche Frage?“. Sowas müsste viel häufiger passieren. Dann würde vielleicht sogar der eine oder andere Mikrofonschlepper kapieren, dass es Grenzen des guten Geschmacks gibt, die auch bei sog. Promis nicht unterschritten werden sollten. Was dann allerdings passieren kann, ist an diesem Beispiel prächtig zu erkennen: Versuchter medialer Totschlag. Umso mehr ist meines Erachtens die Ehrlichkeit und somit der Mut von Katja Riemann zu bewundern!

Erneut scheint die Masse an TV-Konsumenten und Journaillisten einfach nur einem bereits brennenden, sehr kleinen Licht hinterher zu rennen und in eine längst ausgehöhlte Kerbe zu schlagen. Ist ja auch einfacher, als erstmal nachzudenken und sich dann selbst ein Bild zu machen. Stattdessen wird sich einfach in den sog. Mainstream geschmissen. Ich bin mir allerdings sicher, dass kaum einer derjenigen, die jetzt den Kübel über Katja Riemann auskippen selbst in ihrer Situation hätten sein wollen. Über alles andere wäre ich nämlich glatt noch mehr verwundert!

So, genug gemotzt! ;) Ein schönes Wochenende wünsche ich Euch! *off

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Seit wann ist es eigentlich nicht mehr üblich, Mitarbeiter mit ihren Namen zu betiteln?

 

 

Davon abgesehen bin ich mir absolut sicher, dass „Herr Aushilfe“ weiblich war. Aber bei der Fluktuation, die mitunter in einigen Unternehmen stattfindet, sobald die Mitarbeiter zum Beispiel wie Menschen behandelt werden möchten, verwundert es vermutlich nicht mehr allzu sehr.

 

Steht auf den Gehaltsabrechnungen statt des tatsächlichen Namens zukünftig auch nur noch „Hey, Du!“? Oder gibt es inzwischen nur noch 1-Euro-Jobber und deren Sklaven-Salär wird am Ende des Tages in bar ausgeschüttet, weil es einen nächsten (Arbeits-)Tag sowieso nicht gibt?

 

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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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