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Posts Tagged ‘Erkenntnis’

Kurz nach halb Elf passierte es: Dunkel. Zack. Alles aus. Der Fernseher machte zum Abschied noch kurz Pling, der Rechner kam nicht einmal mehr dazu. Vorsichtig tastete ich nach links, wo diverse Teelichte stehen. Nachdem das erste brannte, arbeitete ich mich systematisch durchs Wohnzimmer, wo überall Teelichte stehen. Anschließend kramte ich die beiden Bewegungsmelder heraus, die ich vor langer Zeit einmal angeschafft hatte, als nächtlich auf meinem Balkon immer mal wieder recht putzwunderliche Geräusche zu hören waren.

Die Batterien fand ich dieses Mal sehr schnell und bestückte beide. Dann hatte ich wieder Licht. Nicht taghell aber man muss ja auch mal Kompromisse machen. Internet gab es natürlich nicht aber mein Laptop hatte noch Saft auf dem Akku, so dass ich erstmal weiter arbeiten konnte. Geht. Es geht (fast) alles. Plötzlich überlegte ich, was wäre, wenn die Pumpen des Wasserwerks nicht mehr funktionieren würden. Also befüllte ich im Bad einen Eimer mit Wasser und in der Küche einen riesigen Topf. Mineralwasser in Flaschen habe ich sowieso immer.

Die nächste Überlegung galt der Ursache. Kann es sein, dass die Atom-Mächtigen ihre Schikane nun noch weiter ausspielen? Ich meine … hat es vor dem Beschluss, aus der Atomenergie auszusteigen, jemals eine Situation gegeben, in der alle Atomkraftwerke eines Betreibers auf einmal ausgeschaltet werden „mussten“? Angeblich zu Wartungszwecken. Meines Wissens nicht. Direkt nach Verkündung des Ausstiegs kam es zu einem solchen Szenario, was jedoch keinen Blackout zur Folge hatte. Obwohl er doch als Möglichkeit so großspurig angekündigt worden war.

Aber mit Ankündigung ist sowas ja auch langweilig. Dann ärgert sich das schnöde Wahlvieh ja nicht. Für gestern Abend gab es keine Ankündigung. Aktuell wird von 20 Minuten Stromausfall gefaselt. Hier waren es knapp anderthalb Stunden. Kurz nachdem die Stadt im Dunkeln lag, krähte irgendein weibliches Wesen hinter meinem Haus „Die hat aber Strom!“ woraufhin ihr Begleiter etwas leiser zur Kenntnis gab, dass es sich wohl nur um Kerzen handelt. Röchtöööch! Daraus folgt jedoch die weitere Erkenntnis: Je dunkler es ist, desto lauter scheinen Stimmen zu sein.

Nach heutigen Berichten sollen spezielle Stadtbewohner besonders pfiffig gewesen sein und räumten im nicht nur sprichwörtlichen Handumdrehen Supermärkte und weitere Läden aus. Ein weiteres Argument dafür, Plünderer auf der Stelle zu erschießen? Die Bahn fuhr munter weiter und über das Handy war nur noch Notruf möglich. Der wurde offensichtlich notgedrungen eifrig genutzt. Denn Martinshorn hörte man allerorts. Vermutlich auch, um Intensiv-Patienten zu verlegen. Bleibt zu wünschen, dass Plünderer und Verursacher solcher Blackouts auch irgendwann mal … verlegt werden müssen.

Dass tatsächlich ein kleiner defekter Stromkasten dafür verantwortlich war, dass gestern Abend in ganz Hannover für bis zu knapp anderthalb Stunden kein Strom mehr floss, glaubt wohl nur, wer sich die Hose noch mit dem Bagger anzieht. Ich fand es jedenfalls relativ gemütlich mit den vielen Kerzen. Und wenn es jemand auf zu blöde Weise darauf anlegt, mich zu ärgern, hat das bis heute nur ausgesprochen selten Erfolg gehabt. Mich ärgert man nicht so schnell, MICH NICHT!

;o)

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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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Zunächst einmal findet sich eine Erklärung dafür, warum tatsächlich sieben Meiler sofort verzichtbar wären, in dem Artikel Sieben deutsche Meiler sind verzichtbar. Außerdem weist dieser Artikel eine weitere interessante Grafik auf (CC, guckst Du!):

 

 

Paradox wird es m. E. allerdings bei den reichlich gequält wirkenden Freischwimmerversuchen unser aller Kundesbanzlerin. Gestern konnte sie sich gegenüber der Presse einfach nicht entscheiden, ob Atomkraftwerke nun sicher sind oder nicht, weil natürlich nicht aber irgendwie doch und falls doch nicht so richtig, dann doch irgendwie schon, zumindest wenn sie in Deutschland stehen.

Nein: Das kann man verstehen, muss man aber zum Glück nicht.

Heute nun die durchaus gravierend clevere Erkenntnis, dass die in Deutschland stehenden Atomkraftwerke auf Sicherheit überprüft werden müssen. Und zwar umgehend und wehe wenn nicht genau und so.

Frau Dingens? Einen Moment bitte:

Hätte das nicht geschehen müssen, BEVOR die Laufzeiten verlängert wurden?

Ich meine … die Pfiffigkeit einer solchen Vorgehensweise erschließt sich mir durchaus: Was man nicht prüft, kann man nicht vorhersehen. Wenn es also zum GAU in Deutschland kommt, kann Madamschn mit reinstem, blütenweißen Westchen und Herzchen behaupten „Das konnte ich nicht vorhersehen!“.

Ne, ist klar! Wie auch, wenn die oberste Verantwortliche für das Wohl des deutschen Volkes es vor einer Verlängerung der Laufzeit von teilweise völlig überalterten Atomkraftwerken nicht einmal für notwendig erachtet hat, zu überprüfen, ob die verdammten Scheißdinger überhaupt noch sicher sind?

Man möge mir die fehlenden Blümchen in meiner Wortwahl verzeihen; sie sind mir inzwischen flöten gegangen. Macht aber nichts: Wenn der Scheiß noch lange so weiter geht gibt es sowieso bald kleine Blumen mehr. Also gewöhnen wir uns besser schon einmal daran.

Meines Erachtens hätten vor einer potentiellen Laufzeitverlängerung zwingend zwei Klärungen stattfinden müssen:

— Die Frage der Endlagerung hätte unzweifelhaft und abschließend geklärt sein müssen

— Die Sicherheit jedes von einer Laufzeitverlängerung betroffenen AKW hätte unzweifelhaft belegt sein müssen. Und zwar nach menschlichen Maßstäben, nicht nach bundestäglichen, wahltaktischen oder betreibersichtigen!

Stattdessen wurde in Seelenruhe weiter geklüngelt und derjenige, der am meisten zahlt oder am besten droht, hat eben recht. Koste es, wen und was es wolle. Eine Legislaturperiode ist ja schnell vorbei und nach Ihnen die Sintflut, Frau Dingens, hm?

Wenn Sie für die drei im Moment konkret anstehenden Wahlen echt noch Ihr Sitzfleisch ins Trockene wuppen wollen, könnte es sicher nicht schaden, die beiden obigen Punkte ganz schnell zu überdenken. Und falls Sie das schaffen, hätte ich einen weiteren Punkt, über den Sie nachdenken könnten, damit Ihnen nicht langweilig wird: Überlegen Sie doch mal, ob es nicht sinnvoll wäre, bei absehbarem Energie-Überhang ein oder mehrere AKW abzuschalten, statt Windparkanklagen etc. lahmzulegen. Wenn das das gängige System wäre, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die ehrgeizigen Ziele im Hinblick auf mehr erneuerbare Energien rasant umgesetzt wären. Solange aber Betreiber derartiger Anlagen immer wieder das Nachsehen haben und AKW bevorzugt werden, können Sie sich auch die diesbezüglichen Pläne vermutlich in den Bart schmieren.

Man, man, man …

Mein Kühlschrank ist inzwischen leer, die Vorräte bereits aufgebraucht – ich muss Lebensmittel einkaufen! Kann bitte mal jemand einen Schwertransport für mich durchführen? Ja, es eilt! Das Ende dieser Absurditäten ist ja wohl noch lange nicht abzusehen …

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Zum oben verlinkten Artikel nebst Grafiken:

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