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Posts Tagged ‘Intelligenz’

 

Web.de und deren Redakteure sind an Intällänz echt nicht zu überbieten:

 

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Heute, um 12:00 Uhr [Anm.: 16.05.2011]

Am Wochenende kommt der Sommer zurück

(men/mac) – Das vergangene Wochenende hatte mit dem Frühsommer nur wenig zu tun. Grau und regnerisch präsentierte sich das Wetter in weiten Teilen Deutschlands. Das soll diese Woche wieder besser werden, sagt der Meteorologe Dominik Jung, Wetter-Experte von Wetter.net. […] Langfristig prognostiziert Jung einen „Zick-Zack-Sommer“, der insgesamt aber überdurchschnittlich warm ausfallen soll. Meldungen, der Sommer habe sein „Pulver“ schon zu früh verschossen, bezeichnet der Wetterexperte als Unsinn. […]

 
Wem das noch nicht reicht, der klickt HIER! Aber es reicht vermutlich auch so, oder? Immerhin hat noch einer von denen gemerkt, dass es Unsinn ist. Wenn auch spät und in einem anderen Zusammenhang. Aber man wird ja genügsam, nöch?! ;o)

Ich dachte jedenfalls, dass wir noch Frühling haben und der Sommer überhaupt erst am 21. Juni anfängt. Klar: Manches ist nur eine Frage der Formulierung. Manch anderes scheint mir allerdings eher eine Frage von Dummheit zu sein … Bestätigen kann ich, dass wir am vergangenen Montag in Hannover „heiter bis bewölkt“ in einer geschätzten Höhe von teilweise bis zu fünf Zentimetern hatten.

Zweck-optimistisch, wie ich nunmal bin, hatte ich vor dem Verlassen des Hauses mit einer Sonnenbrille mein Gedöns auffm Kopp zurück geschoben. Das sah wohl besonders tricky aus in Anbetracht der Tatsache, dass ich keine Schirme mag und meine Haare deutlich an Feuchtigkeit zunahmen. Jedenfalls lächelten mir einige Menschen zu, was ja auch sowas wie Sonnenschein ist, hm? ;)

Auf jeden Fall wünsche ich Euch am heutigen Sonn_Tag, dass er seinem Namen reichlich Ehre macht! 

 

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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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Mit Werbung „habe“ ich es ja sowieso … Kaum gibt es mal eine „Verbraucher-Information“, für die man die Werbetreibenden als Zuschauer nicht direkt wegen versuchter Beleidigung der Intelligenz potentieller Kunden mit Strafanzeigen überziehen müsste. Inzwischen scheint aber ein ganz anderes „Phänomen“ um sich zu greifen:

Woran liegt es eigentlich, dass immer mehr gestörte Kinder in der Werbung eingesetzt werden? Oder habe nur ich diesen Eindruck? Falls nicht sollte man doch wohl normalerweise davon ausgehen, dass diese Kinder in z. B. psychiatrischer oder logopädischer Behandlung besser aufgehoben wären als vor laufender Kamera. Von dem Aspekt, dass ihre Erkrankungen so für die Nachwelt für alle Zeit dokumentiert werden, was ich persönlich meinem Kind nicht antun würde. Insofern könnte ich es durchaus verstehen, wenn diese Kinder ihre Eltern irgendwann verklagen. Auch wenn ich normalerweise gar nichts davon halte, wenn sich Familienmitglieder vor Gericht wiedersehen. Aber Ausnahmen bestätigen wie so oft die Regeln.

Da wird für eine Kinder-Süßigkeit ein Werbe-Spot in einem Geschäft gedreht. Mutter und zwei Kinder stehen vor einem Verkäufer. Das ca. acht Jahre alte Mädchen blafft den Verkäufer in einer so grottenschlecht nachgemachten Kinder-Quäk-Stimme an „Gib mir sofort mein &%§/$§, sonst schmeiße ich dein Regal um“ … Davon abgesehen, dass es dem Gör an Kraft fehlen dürfte, ein Regal, das mutmaßlich an der Wand fest verankert ist, umzuschmeißen, ist natürlich nur schwer zu kalkulieren, was es im Tobsuchts-Wahn sonst für einen Schaden anrichten würde. Als Mutter würde ich im Boden versinken, wenn meine Unfähigkeit, mein Kind zumindest zu Höflichkeit und Achtung zu erziehen, in dieser Weise öffentlich dokumentiert wäre. Aber wenn die Kohle stimmt, für die man sein Kind verkauft, scheint das ja für manche Menschen zweitrangig zu sein.

In einem anderen Spot brüllt ein Kind sich durch diverse Joghurt-Variationen. Inzwischen ist die Kleine eingeschult worden. Normalerweise sollte man davon ausgehen, dass man ihm zumindest hätte versucht haben sollen, das gekünstelten Lispeln abzugewöhnen. Aber dann wären der Werbe-Spots nicht mehr so „niedlich“, nä? Mich schüttelt es einfach nur. Davon abgesehen, dass es dem Werbetreibenden gelungen sein soll, den Staat durch Inanspruchnahme von Subventionen so auszutricksen, dass er für jeden letztendlich vernichteten Arbeitsplatz glatte drei Millionen Euro kassiert hat, was für mich persönlich reicht, den Kauf dieser Produkte komplett und für alle Zeiten zu boykottieren, geht mir das Gekeife des Mädchens bereits seit Monaten nur noch auf den Puffer.

Aber darf man sich wirklich wundern, wenn selbst die Eltern in den Verniedlichungswahn getrieben werden, indem für eine Windel mit dem Zusatz „Mit Raupi Flex“ geworben wird? Raupi … Wie süüüß … *würg* Ein örtlicher Telefonanbieter geht mit dem Slogan „Ich will ein DSL von Dir“ auf Kundenfang. Davor sollte man sich natürlich zum Antörnen eine Mikrowellen geeignete FoodFight-Leckerei mit Curry gönnen, die sich mit „Kaum probiert – schon verführt“ anpreist. Um die potentielle Schweinerei dieser Verführung wieder aus der Wäsche zu kriegen, propagiert ein Waschmittel, das gleich auf die Stufen „3“, „4“ und „5“ etc. verzichtet hat, um sich sofort mit „100“ anzubieten und ergänzt durch „Besser denn je“, das Großartigste zu sein. Alles zunichte macht dann allerdings für mich „Das Must Have des Sommers“, was einen Lippgloss bewirbt, dessen Darstellung ich auf monstermäßig aufgespritzten Lippen dermaßen ekelhaft finde, dass mir komplett die Lust am Küssen vergehen könnte.

Die armen Männer, deren Frauen sich damit vollpanschen und erwarten, dass „Mann“ sich das beim Küssen ins Gesicht schmieren lässt. Fast bewundernswert finde ich es, dass das Zeux nicht einfach am Kinn runter läuft, sondern sich tatsächlich auf den Lippen fixieren lässt. Zumindest im Werbe-Spot. In der Praxis sieht das ja oftmals anders aus. Aber selbst wenn die Pampe tatsächlich so „haltbar“ wäre, würde meine irrtümlich vorausgesetzte Begeisterung nicht ausreichen, um mir dieses „Must Have“ anzutun. Ich küsse lieber! Von mir aus gern, während irgendeine dümmliche Werbung läuft. Wenn jemand richtig gut küssen kann, vergeht mir das Hören und Sehen. Dann kriege ich von diesem Schwachsinn sowieso nichts mit! ;o)

© skriptum
[17.09.2007]

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