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04.08.2011

Urteil

Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Entschädigung zu

Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.

Frankfurt am Main – Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte.

Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 verletzt worden sei. Nachdem Gäfgen kurz zuvor einen elfjährigen Bankierssohn entführt und getötet hatte, hatte ihm ein Ermittler mit „unvorstellbaren Schmerzen“ gedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verraten. Als Gäfgen schließlich auspackte, konnten die Beamten nur noch die Leiche des Kindes aus einem Tümpel bergen.

Polizisten drohten mit Vorsatz

Das Vorgehen der Ermittler sei eine „schwerwiegende Rechtsverletzung“ und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen.

Eine Schmerzensgeldforderung Gäfgens wies das Gericht aber ebenso ab wie den Befangenheitsantrag gegen das Gericht, den sein Anwalt gestellt hatte. Gäfgen hatte 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz wegen Folterdrohungen gefordert.

Seine Schmerzensgeldforderung hatte Gäfgen mit psychischen Spätfolgen begründet, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten.

Recht auf Würde auch für Straftäter

Richter Hefter führt in der Urteilsbegründung aus, dass das Recht auf Achtung seiner Würde auch einem Straftäter nicht abgesprochen werden könne, „mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.“

Gäfgens Anwalt hatte Anfang der Woche einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt, da sie sich nach seiner Überzeugung bereits vorab festgelegt hatte, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen.

Er nannte das Frankfurter Urteil nach der Verkündung „dem Tode geweiht“ und legte seinerseits Beschwerde gegen den abgelehnten Befangenheitsantrag ein.

 

Notiz: Für weitere solcher Urteile unbedingt eine Luke in der Zimmerdecke einbauen!

 

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… bis solche Täter

14.07.2011

Nach Sicherungsverwahrung

Entlassener Sextäter missbrauchte Siebenjährige

Der Mann war als Sexualstraftäter vorbestraft, dann musste er wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Bis Dezember überwachte ihn die Polizei – im Januar verging er sich an einem Kind. Nun überführte ihn ein DNA-Test.

Dortmund – Bis zum Dezember 2010 hatte die Polizei den Mann intensiv überwacht, dann entschied sie gemeinsam mit der Führungsaufsicht und Therapeuten, die Maßnahmen zu lockern. Statt Überwachung hatten die Behörden stärker auf eine Betreuung des Mannes gesetzt.

Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.

Der 51-Jährige war laut einem Bericht von „Der Westen“ 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Im September 2010 zog er nach Dortmund.

Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen . Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden.

Da das Mädchen den Mann nicht verlässlich beschreiben konnte, führten die Ermittlungen zunächst nicht zur Festnahme des Täters. Erst aufgrund der Auswertung einer Speichelprobe beim Landeskriminalamt konnte er anhand eines DNA-Treffers ermittelt werden. Am Donnerstag wurde der Tatverdächtige festgenommen.

Der Mann, der vor seinem Umzug nach Dortmund in der Region Düsseldorf gelebt hatte, räumte in Begleitung seines Anwalts die Tat ein. Am Freitag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach Angaben von „Der Westen“ galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte.

bim/dapd

ein für alle Mal aus der Gesellschaft entfernt werden? Wenn ich in diesem Zusammenhang lese, dass eine weitere Strafverfolgung die Menschenrechte des TÄTERS verletzt, gehen mir die Nackenhaare hoch! Was ist denn bitte mit den Opfern? Was ist mit dem siebenjährigen Mädchen, das nun auch noch zu seinem Opfer geworden ist? Mit diesem einen Opfer ist es nicht einmal getan. Mit einer solchen Tat werden weitere Co-Opfer, wie Eltern, Geschwister und vielleicht noch der weitere Familienkreis, „produziert“. Aber die Menschenrechte des Täters dürfen nicht verletzt werden? Na, danke!

Ich kann es nur immer wieder sagen: Es mag sein, dass man mal aus Versehen zu schnell oder unter Alkoholeinfluss fährt. Es mag sein, dass andere Straftaten aus Versehen geschehen. Aber niemand vergeht sich aus Versehen an einem Kind! Da kann doch irgendwas nachhaltig nicht stimmen. Solche Menschen gehören m. E. aus der Gesellschaft entfernt; egal wie! Dabei geht es mir nicht um eine Bestrafung der Täter. Diese Täter sind mir – mit Verlaub – scheiß egal! Mir geht es einzig um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten … vor weiteren Opfern und Co-Opfern.

Es fühlt sich für mich schon nicht richtig an, wenn Sexual-Straftäter nur ein paar Monate auf Bewährung bekommen. Die Opfer sind lebenslänglich gestraft. Und der Täter ist sofort wieder auf freiem Fuß. Was für ein Schlag ins Gesicht eines jeden Opfers! Nun wird der arme, arme Täter wieder auf Staatskosten untergebracht und für Tausende von Euros therapiert. Was das gebracht hat und was auf die Urteile der Gutachter zu geben ist, steht im oben zitierten Artikel geschrieben. Mal wieder. Das Grundrecht auf Freiheit des Täters steht zudem über dem Grundrecht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit?

Und was ist jetzt mit dem Kind? Es bekommt m. W. drei Monate Therapie auf Kosten der Krankenkasse. Die Eltern, Geschwister, etc. bekommen überhaupt keine Unterstützung. Wenn sie mit den Geschehnissen nicht klar kommen, haben sie eben Pech gehabt. Das Kind muss entweder in drei Monaten seelisch und körperlich gesund sein oder es hat ebenfalls Pech gehabt. Der Täter? Er bekommt mit einem riesigen Aufwand therapeutische Maßnahmen verordnet und vermutlich in wenigen Monaten schon wieder Freigang. Perverser Weise vielleicht noch wegen „guter Führung“.

Ich könnte kotzen!

 

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Das ist doch mal eine richtig tolle Schlagzeile: Nach neuesten Meldungen sind die Arbeitslosen-Zahlen so niedrig, wie vor 18 Jahren! Nur noch 3,188 Millionen Menschen ohne Lohn und Brot. Was für eine tolle Meldung!

Okay, bei aller Euphorie und Freude könnte natürlich leicht übersehen werden, dass vor 18 Jahren noch alle Arbeitslosen als ebensolche bezeichnet wurden. Heutzutage bekommen sie ja zu Millionen einfach andere Bezeichnungen und schon stimmt die Statistik wieder. Solange es das schnöde Wahlvieh ohne zu blöken frisst, ist ja auch alles prima.

Mindestens die gleiche Menge (oder eher das Fünffache?) von den 3,188 Millionen Menschen, die noch keine andere Bezeichnung von der Bundesregierung bekommen haben, ist keineswegs in einer Situation, die es ihnen erlaubt, von dem leben zu können, was sie zu erwirtschaften in der Lage sind.

Allein schon ca. sieben Millionen Hartz IV-Empfänger dürften die Statistik etwas anders bewerten. Von weiteren Abermillionen Kurzarbeitern, Menschen ohne Job über 58, vorübergehend Erkrankten, Familien-Pfleger etc. etc. etc. einmal ganz abgesehen.

Aber wer will schon so penibel sein. Außerdem würde es doch die Ekstase der Verkündenden stören. Sowas macht man einfach nicht; das wäre wirklich sehr unhöflich.

Also freuen wir uns einfach darüber, dass „die Medien“ mittlerweile dermaßen ferngesteuert zu sein scheinen, dass offensichtlich überhaupt keine Prüfung mehr stattfindet, bevor aus irgendwelchen Halbinformationen massentaugliche Schlagzeilen konstruiert werden.

Es lebe die Schönredung von Arbeitslosen- und weiteren Statistiken, Stuttgart 21, dem Neubau des Landtages in Hannover und unvorstellbar vielen weiteren schönen Meldungen! Klar doch; solange das noch funktioniert …

Ich brauche dringend etwas zum Essen! Viel! Sehr viel! Grundlage für Kommendes schaffen und so. Sucht Euch was aus:

             

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