weiter kommentieren, weil mir gerade die Eimer ausgehen:
04.08.2011
Urteil
Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Entschädigung zu
Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.
Frankfurt am Main – Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte.
Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 verletzt worden sei. Nachdem Gäfgen kurz zuvor einen elfjährigen Bankierssohn entführt und getötet hatte, hatte ihm ein Ermittler mit „unvorstellbaren Schmerzen“ gedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verraten. Als Gäfgen schließlich auspackte, konnten die Beamten nur noch die Leiche des Kindes aus einem Tümpel bergen.
Polizisten drohten mit Vorsatz
Das Vorgehen der Ermittler sei eine „schwerwiegende Rechtsverletzung“ und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen.
Eine Schmerzensgeldforderung Gäfgens wies das Gericht aber ebenso ab wie den Befangenheitsantrag gegen das Gericht, den sein Anwalt gestellt hatte. Gäfgen hatte 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz wegen Folterdrohungen gefordert.
Seine Schmerzensgeldforderung hatte Gäfgen mit psychischen Spätfolgen begründet, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten.
Recht auf Würde auch für Straftäter
Richter Hefter führt in der Urteilsbegründung aus, dass das Recht auf Achtung seiner Würde auch einem Straftäter nicht abgesprochen werden könne, „mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.“
Gäfgens Anwalt hatte Anfang der Woche einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt, da sie sich nach seiner Überzeugung bereits vorab festgelegt hatte, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen.
Er nannte das Frankfurter Urteil nach der Verkündung „dem Tode geweiht“ und legte seinerseits Beschwerde gegen den abgelehnten Befangenheitsantrag ein.
Notiz: Für weitere solcher Urteile unbedingt eine Luke in der Zimmerdecke einbauen!