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Posts Tagged ‘Krankenkasse’

 

Dass ich eine Entscheidung darüber, ob ein Mensch nach seinem Ableben als Organspender zur Verfügung stehen möchte, für wichtig halte, ist nicht neu. Ich selbst habe mich bereits vor Jahrzehnten entschieden und mein diesbezüglicher Wille ist bekannt. Dass jeder für sich entscheiden muss, wie er bestattet werden möchte und ob er sich zuvor als Organspender zur Verfügung stellt, ist ebenfalls klar. Möchte es jemand nicht, ist das zu akzeptieren. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema und eine entsprechende Beantwortung der Frage, halte ich jedoch nicht für zuviel verlangt. Dass die Bundesregierung nun ein Gesetz verabschieden möchte, das diese Auseinandersetzung forciert, finde ich ein Stück weit okay.

Als unangemessen empfinde ich es, dass geplant ist, bei jeder sich bietenden Gelegenheit jeden Menschen mit dem Thema zu konfrontieren und ihn immer wieder zu fragen, ob er nun als Organspender zur Verfügung steht oder nicht. Der Umfang dieser Befragungen grenzt für mich nicht nur gefühlt an Nötigung. Wer sich einmal dagegen entschieden hat, möchte sicher nicht ständig wieder gefragt werden, ob er es sich vielleicht doch noch überlegt hat. Und wer bereits zugestimmt hat, ist es vermutlich bald leid, das immer wieder zu bestätigen. Was mir jedoch vollkommen quer schießt ist dieser geplante Passus in der avisierten Gesetzgebung:

„Eine neue Forschungsklausel soll es Ärzten erlauben, personenbezogene Daten zu Forschungszwecken an Dritte weiterzuleiten. Bislang waren diese Daten streng geschützt. Nun sollen die Daten zu Forschungszwecken sogar an Pharmafirmen vergeben werden, wenn „das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schützenswerten Interessen der betroffenen Person überwiegt“. Und das ohne Einwilligung des Betroffenen oder Anonymisierung seiner Daten.“

Nachzulesen bei Spiegel online: Quelle1 und Quelle2 und Quelle3

Sollte dieser Passus tatsächlich in den zu verabschiedenden Bestimmungen enthalten sein, werde ich den seit über 30 Jahren von mir mitgeführten Organspendeausweis unverzüglich vernichten und auf sämtliche Anfragen mit „Nein!“ antworten. Dann kommt für mich eine Organspende nur noch im engsten Familienkreis nach persönlicher Absprache in Frage und sonst gar nicht.

Ich glaube, es hackt!

***

Nachtrag am 20.07.2012:  Organspendeskandal in Göttingen – Mediziner soll Patientenakten gefälscht haben

 

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… bis solche Täter

14.07.2011

Nach Sicherungsverwahrung

Entlassener Sextäter missbrauchte Siebenjährige

Der Mann war als Sexualstraftäter vorbestraft, dann musste er wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Bis Dezember überwachte ihn die Polizei – im Januar verging er sich an einem Kind. Nun überführte ihn ein DNA-Test.

Dortmund – Bis zum Dezember 2010 hatte die Polizei den Mann intensiv überwacht, dann entschied sie gemeinsam mit der Führungsaufsicht und Therapeuten, die Maßnahmen zu lockern. Statt Überwachung hatten die Behörden stärker auf eine Betreuung des Mannes gesetzt.

Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.

Der 51-Jährige war laut einem Bericht von „Der Westen“ 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Im September 2010 zog er nach Dortmund.

Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen . Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden.

Da das Mädchen den Mann nicht verlässlich beschreiben konnte, führten die Ermittlungen zunächst nicht zur Festnahme des Täters. Erst aufgrund der Auswertung einer Speichelprobe beim Landeskriminalamt konnte er anhand eines DNA-Treffers ermittelt werden. Am Donnerstag wurde der Tatverdächtige festgenommen.

Der Mann, der vor seinem Umzug nach Dortmund in der Region Düsseldorf gelebt hatte, räumte in Begleitung seines Anwalts die Tat ein. Am Freitag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach Angaben von „Der Westen“ galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte.

bim/dapd

ein für alle Mal aus der Gesellschaft entfernt werden? Wenn ich in diesem Zusammenhang lese, dass eine weitere Strafverfolgung die Menschenrechte des TÄTERS verletzt, gehen mir die Nackenhaare hoch! Was ist denn bitte mit den Opfern? Was ist mit dem siebenjährigen Mädchen, das nun auch noch zu seinem Opfer geworden ist? Mit diesem einen Opfer ist es nicht einmal getan. Mit einer solchen Tat werden weitere Co-Opfer, wie Eltern, Geschwister und vielleicht noch der weitere Familienkreis, „produziert“. Aber die Menschenrechte des Täters dürfen nicht verletzt werden? Na, danke!

Ich kann es nur immer wieder sagen: Es mag sein, dass man mal aus Versehen zu schnell oder unter Alkoholeinfluss fährt. Es mag sein, dass andere Straftaten aus Versehen geschehen. Aber niemand vergeht sich aus Versehen an einem Kind! Da kann doch irgendwas nachhaltig nicht stimmen. Solche Menschen gehören m. E. aus der Gesellschaft entfernt; egal wie! Dabei geht es mir nicht um eine Bestrafung der Täter. Diese Täter sind mir – mit Verlaub – scheiß egal! Mir geht es einzig um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten … vor weiteren Opfern und Co-Opfern.

Es fühlt sich für mich schon nicht richtig an, wenn Sexual-Straftäter nur ein paar Monate auf Bewährung bekommen. Die Opfer sind lebenslänglich gestraft. Und der Täter ist sofort wieder auf freiem Fuß. Was für ein Schlag ins Gesicht eines jeden Opfers! Nun wird der arme, arme Täter wieder auf Staatskosten untergebracht und für Tausende von Euros therapiert. Was das gebracht hat und was auf die Urteile der Gutachter zu geben ist, steht im oben zitierten Artikel geschrieben. Mal wieder. Das Grundrecht auf Freiheit des Täters steht zudem über dem Grundrecht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit?

Und was ist jetzt mit dem Kind? Es bekommt m. W. drei Monate Therapie auf Kosten der Krankenkasse. Die Eltern, Geschwister, etc. bekommen überhaupt keine Unterstützung. Wenn sie mit den Geschehnissen nicht klar kommen, haben sie eben Pech gehabt. Das Kind muss entweder in drei Monaten seelisch und körperlich gesund sein oder es hat ebenfalls Pech gehabt. Der Täter? Er bekommt mit einem riesigen Aufwand therapeutische Maßnahmen verordnet und vermutlich in wenigen Monaten schon wieder Freigang. Perverser Weise vielleicht noch wegen „guter Führung“.

Ich könnte kotzen!

 

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Nun wird die Klage darüber, dass die deutsche Sprache immer mehr, z. B. durch Abkürzungen und Anglizismen, verstümmelt wird, lauter und lauter. Schön ist das nicht immer aber wohl auch nicht mehr aufzuhalten.

Es mag sein, dass ich nicht ganz allein mit der Ansicht stehe, dass man manches mit englischen oder sonstigen, auswärtigen Worten, besser, treffender oder einfach schöner bis komprimierter ausdrücken kann, als mit deutschen Worten. Und viele Abkürzungen machen ansich durchaus Sinn, wenn sie denn dann korrekt oder zumindest sinnvoll verwendet werden.

Ein Armutszeugnis gegen die eigene Muttersprache? Mag sein. Muss aber nicht.

Ob man die Verfremdung der eigenen Sprache gut heißt oder eben nicht, muss letztendlich jeder selbst entscheiden. Auch in diesem Punkt wird wohl eher nie einen Konsens unter allen Beteiligten zu finden sein. Ich merke jedoch bereits bei diesem kurzen Text, dass ich arg aufpassen muss, um nur deutsche Worte und weder Anglizismen noch Abkürzungen zu verwenden. Obgleich ich mich Dank der in der Überschrift enthaltenen englischen Abkürzung schon selbst zum potentiellen Narren gemacht habe.

Auf was stehe ich denn nun? Und kann ich das nicht auch in deutscher Sprache ausdrücken?

Ja klar, könnte ich. Aber dann versteht mich ja keiner …

Um was es bei dem von mir aufgeführten Kürzel „SM“ geht, hat mit meinem Handy zu tun.

Huch?!

Ne, wirklich. Mit meinem Handy mache ich es. Und mit meinem Handy kriege ich es.

An einer Übersetzung ins Deutsche für die Bezeichnung Handy versuche ich mich nur ungern. Denn auch als Mobil-Telefon beinhaltet es bereits zwei Anglizismen. Es sei denn, dass jemand gesteigerten Wert auf die Umschreibung „Bewegliches und handgerechtes Funk-Fernsprech-Gerät (BuhFFG?)“ legt. Aber ich denke, ich darf das Wort „Handy“ einfach so stehen lassen, ja? Danke!

Wo war ich?

Ach ja: Bei SM mit meinem Handy.

Nun mag der Eine oder Andere versucht sein, an etwas wohl oftmals blind als „unanständig“ Verschrieenes zu denken.

Noch immer. Zu recht oder unrecht mag jeder für sich definieren.

Aber Irrtum! Unanständig kann es gar nicht sein, weil es bereits Grundschüler täglich mehrfach machen. Und das mit vollem Einverständnis ihrer Eltern. Sonst stünde ihnen das dafür benötigte Handwerkszeug gar nicht zur Verfügung.

Womit ich erneut bei einem Handy wäre.

Verwirrung perfekt?

Fein!

Was ich im Grunde moniere, ist die falsche Benutzung von Anglizismen; vorzugsweise durch die gedankenlose Verwendung, üblicher Abkürzungen. Und genau das ist es, was den Einfluss fremder Sprachen oder auch Abkürzungen allgemein meines Erachtens überhaupt erst schlimm werden lässt.

Innerhalb der eigenen, deutschen Sprache geht es ja schon los:

Da heißt es in Pressemeldungen oftmals, dass die „Krankenkasse AOK …“. Also Krankenkasse Allgemeine Ortskrankenkasse?! Doppelt hält besser? Oder hat sich die AOK deshalb zur „Gesundheitskasse“ umbenannt? Somit wäre es die Krankenkasse Allgemeine Ortskrankenkasse Gesundheitskasse. Kasse, Kasse, Kasse machen die Kassen reichlich aber muss man es deshalb in der Namensgebung SO übertreiben?

Oder nehmen wir den „Human Immunodeficiency Virus“, was übersetzt „menschliches Immunmangel Virus“ heißt. Abgekürzt würde man es dann als MIV bezeichnen. Da dieses, ursprünglich angeblich aus Osteuropa stammende Virus jedoch inzwischen weltweite Verbreitung fand, hat man sich auf die Englische Bezeichnung HIV geeinigt. Soweit macht das ja auch Sinn. Doch warum wird immer wieder die Formulierung „HIV-Virus“ (=Human Immunodeficiency Virus-Virus) verwendet?

Letzteres ist auch mit einmal „Virus“ bereits verheerend genug! Hier könnte man jedoch zugute halten, dass es die Gefahr möglicherweise noch mehr verdeutlichen soll. Auch wenn es bei viel zu vielen Menschen dennoch und nach wie vor rein gar nichts auslöst, um dieses Virus zu wissen. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Verdoppelungen oder den Falscheinsatz von Abkürzungen zu finden, wenn man die eigentliche Bedeutung der Kürzel kennt, liest sich nicht zwingend gut. Wird aber im täglichen Sprachgebrauch einfach mal so in die Runde bis Werbung geklatscht und niemanden interessiert es. Blind benutzt und wieder falsch.

Tja. Und deshalb mache ich SM mit meinem Handy. Denn was ich damit bekomme oder verschicke ist nicht der SMS (= Short Message Service), sondern lediglich die SM (= Short Message). Und das ist wahrlich unabhängig vom Inhalt.

Aber wer denkt schon so weit, wenn es um Sexualpraktiken mit einem beweglichen und handgerechten Funk-Fernsprech-Gerät (BuhFFG!) geht, die letztendlich gar keine sind?

© skriptum

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