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Posts Tagged ‘Kritik’

 

Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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Der ESC = Eurovision Song Contest verkommt nach meinem Gefühl immer mehr zum Geld- und Macht-Gerangel zugunsten derer, die es sich eben finanziell leisten können, daran teilzunehmen. Er mutiert immer mehr zur Farce. Für mich hat das längst nichts mehr mit einem fairen Wettbewerb zu tun, für den sich die einzelnen Nationen durch Leistung qualifizieren müssen, um dann objektiv bewertet zu werden. Wer zahlt darf mitmachen. Unabhängig davon, was er geleistet hat. Um das zu gewährleisten, wird immer wieder an den Teilnahme-Bedingungen herum geschraubt. So lange bis es eben passt. Einstmals galt

Quelle:: „Die letztplatzierten Teilnehmer mussten ein Jahr aussetzen, waren aber im Folgejahr a priori berechtigt teilzunehmen. Diese Regel wurde mehrmals leicht modifiziert. 1996 wurde beschlossen, dass die vier Mitglieder, welche den größten Anteil des EBU-Etats tragen, für die Teilnahme gesetzt sind. Begründet war dies dadurch, dass der deutsche Beitrag 1996 bei einer internen Juryvorauswahl ausgeschieden war. Die finanzstarken Mitgliedsländer sollten nicht auf Dauer der Veranstaltung fernbleiben. Seither sind Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich sowie Spanien gesetzt, Italien ereilte bei einer Rückkehr das gleiche Schicksal. Diese Ländergruppe wird als Große Fünf (englisch Big Five) bezeichnet.“

Und daraus folgte außerdem:

Quelle:: „Der 41. Eurovision Song Contest fand am 18. Mai des Jahres 1996 im Spektrum in Norwegens Hauptstadt Oslo statt […] Da es insgesamt 30 Anmeldungen für den Contest gegeben hatte, sagte sich die Europäische Rundfunkunion vom bisherigen Qualifikationssystem – die letztplatzierten Länder des Vorjahres dürfen nicht am darauffolgenden Wettbewerb teilnehmen – los und führte eine interne Qualifikationsrunde ein, in der sich alle Länder außer Gastgeber Norwegen […] qualifizieren mussten. Da im Finale wie im Vorjahr nur 23 Länder antreten durften, mussten sich also sieben Länder vom Grand-Prix 1996 verabschieden.

Dabei traf es Ungarn, Dänemark, Mazedonien, Russland, Israel, Rumänien und auch Deutschland, wobei es bei Deutschland, Ungarn und Russland sowieso nur eine zweite Chance der Qualifikation darstellte. Diese Länder belegten beim letzten Eurovision Song Contest nämlich nur die hinteren Ränge. […] Vor allem in Deutschland reagierte man mit Zorn [***] auf die gescheiterte Qualifikation des Münchener Friseurs Leon und seinem von Hanne Haller komponierten Lied Planet of blue. Auch auf Reaktion darauf weigerte sich die ARD, den Wettbewerb auszustrahlen und verschob ihn auf den NDR, der in diesem Jahr auch erstmals für die Deutsche Vorentscheidung zuständig war.

Um die langfristige Teilnahme der großen Geldgeber (Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland) und so das Überleben des Contests zu sichern, wurde diesen Ländern ab dem nächsten Jahr der Status Big-4 zuerkannt. Diese Länder waren also – unabhängig von ihrer Vorjahresplatzierung – immer direkt für das Finale qualifiziert.
Nach der massiven Kritik wurde für das nächste Jahr der Qualifikationsmodus geändert. Nun wurde für jedes Land die Durchschnittspunktzahl der letzten vier (für die Wettbewerbe nach 1997 fünf) Jahre berechnet. Die Länder mit dem geringsten Wert mussten ein Jahr pausieren, waren aber im darauffolgenden Jahr direkt qualifiziert.“

[***]Zorn? Worüber? Wem gegenüber? Die Anderen sind böse weil die eigene Leistung einfach zu schlecht ist? Super! Sehr pfiffig! Ja ne, echt jetzt!

Übrigens handelte es sich bei dem fraglichen Beitrag um diesen hier:

Kann man toll finden; muss man aber zum Glück nicht.

Dass Länder, die sich ihre Teilnahme durch Leistung fair verdienen, tendenziell verschnupft auf die Nationen reflektieren, die im Zweifel mit jedem Scheiß antreten können, weil sie ja schließlich die Kohle haben, um sich ins Finale einzukaufen, kann ich durchaus verstehen:

Nur mal ein Jahr zurück gedacht war die Verschnupfung gegen Deutschland m. E. recht deutlich zu spüren. Eine Stripperin als Rahmenprogramm zuzulassen und sich dann prüde darüber zu echauffieren, dass die weltweit als Edel-Stripperin aner- und bekannte Dame sich ausziehen will, ist für meinen Geschmack durchaus als fragwürdig zu bezeichnen. Da hat es auf der Eurovisionären Bühne schon ganz andere Stripp-Vorlagen gegeben; die kamen nur gleich nahezu nackt und zogen sich nicht erst auf der Bühne aus. Auch dass explizit die No Angels technisch so desastriert wurden, bis ihre Stimmen kaum noch zu hören waren, könnte man durchaus gewillt sein, als negative Manipulation auszulegen.

Ist das die Quittung dafür, dass u. a. Deutschland keine Leistung zu bringen braucht, weil ja genügend Kohle von den GEZ-Gebühren missbraucht wird, um mitspielen zu dürfen? Frei nach dem Motto: Wer zahlt darf mitmachen; wer nicht zahlt muss Leistung bringen? Ganz ehrlich? Dann lieber Doping im Hochleistungssport. Das hat wenigstens trotz allem noch IRGENDwas mit reellem Wettbewerb zu tun. Denn immerhin die Qualifikation muss sauber sein.

Von all dem einmal abgesehen: Lena Meyer-Landrut hat was. Sie ist jung, frech und ihr Charme irgendwie unwiderstehlich. Ihre Sprüche sind teilweise so herzerweichend naiv, dass sie fast schon wieder richtig gut sind. Der Titel „Satellit“ ist zwar thematisch in höheren Sphären angesiedelt, als der 1996 bereits vor der Teilnahme gescheiterte Titel „Planet of blue“, ob sich die kleine Maus jedoch körperlich auf der riesigen ESC-Bühne ausreichend präsentieren kann, wage ich leider zu bezweifeln. Es sei denn, Herr Raab stellt ihr noch ein monströses Rahmenprogramm in den Rücken. Auch stimmlich würde ich sie nicht unbedingt als gewaltig bezeichnen aber ihre Persönlichkeit zeigt durchaus Präsenz. Sofern man sie lässt:

Fazit: 1996 ist bereits allein die Teilnahme Deutschlands in Oslo gescheitert, weil sich der gewählte Beitrag gar nicht erst qualifizieren konnte. Das wurde mittlerweile dahingehend „modifiziert“, dass es nicht mehr um Qualität geht, sondern darum, sich einfach in den „Wettbewerb“ einzukaufen. Leistung ist also gar nicht mehr erforderlich; Deutschland darf sowieso mitmachen. Mit Lena könnte jedoch durchaus so etwas wie Qualität an den Start gehen. Und allen Unkenrufen zum Trotz birgt sie einen unschlagbaren Joker: Sie kommt aus Hannover. Das kann also gar nicht schief gehen! ;o)

Ich drücke Lena Meyer-Landrut jedenfalls die Daumen …

Ihr persönlich! Nicht Deutschland.

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Es ist kein Geheimnis, dass ich weder von der Kirche noch von allzu eingefahrenen oder massiv fordernden und bestimmen wollenden Glaubensrichtungen auch nur irgendwas halte. Davon abgesehen stelle ich jedoch keine „höhere Macht“ in Frage. Gar keine. Egal, ob sie Gott, Buddha, Allah oder wie auch immer genannt wird. Gerade deshalb bin ich der Überzeugung, dass es keinesfalls „Gott gewollt“ sein kann, wenn Altäre vergoldet und „Gotteshäuser“ bis in die Kuppeln verprunkt werden, solange es auf dieser Welt Menschen gibt, die verhungern und erfrieren. So pervers kann weder Gott noch jede andere „höhere Macht“ drauf sein. Mit der Bibel und ihren immer neuen, fähnchengleich in die Welt geklatschten Interpretationen, fange ich jetzt lieber gar nicht erst an.

Losgelöst von all dem:

Frau Dr. Margot Käßmann habe ich über viele Jahre als eine Frau erlebt, die nicht nur absolut integer und geradlinig, sondern ein wahres Aushängeschild für die Institution Kirche ist. Sie ist charmant und eine der größten Sympathieträgerinnen für die Kirche und sowieso. Wenn die Kirche überhaupt noch zu retten ist, braucht es m. E. Menschen wie Frau Käßmann!

Dass ein so wertvoller Mensch, der immer mit aller Menschlichkeit für Menschlichkeit eingetreten ist, scheitert, weil ihm etwas (fraglos sehr Bedauerliches und definitiv nicht Gutes aber dennoch) rein Menschliches passiert, ist in sich dermaßen paradox, dass ich die Vorkommnisse der letzten Tage erstmal ganz in Ruhe in mir sortieren muss(te).

Als nun gestern die Nachricht über den Äther quoll, dass Margot Käßmann von ihren hohen Kirchenämtern zurück tritt, überraschte es mich zwar nicht (nichts Anderes war von dieser konsequenten und wahren Grand Dame realistisch betrachtet zu erwarten), aber es enttäuschte mich doch irgendwie. Zumindest hätte ich es mir anders gewünscht.

Dennoch … verstehen kann ich es: Sicher hätte es Jahrzehnte lang immer wieder jemanden gegeben, der ihr diese Vorkommnisse unter die Nase gerieben hätte. Ein einziger Fehltritt wäre somit ständiger Anlass geworden, jede ihrer Äußerungen in Zweifel zu ziehen. Auf eine solche Nummer könnte ich auch gut verzichten.

Margot Käßmann hat vor ein paar Jahren eine schwere Krebserkrankung überstanden. Nach ein paar weiteren Monaten ließ sie sich von ihrem langjährigen Ehemann scheiden. Die Mutter von vier Kindern stand sofort in der Kritik der Kirche. Über ihren Ausschluss wurde alles andere als leise nachgedacht, da sie als geschiedene Frau angeblich keinesfalls für den kirchlichen Gedanken von Ehe und Familie eintreten könne. Was für ein Unsinn!

Hieße es nicht, wenn man diesen Gedanken weiter führt, dass man die katholische Kirche komplett dem Erdboden gleich machen müsste? Die dürfen ja nicht einmal pimpern, elaborieren aber permanent über den Gebrauch bzw. das Verbot von Kondomen. Stellen also Regeln für Spielchen auf, für die sie sich selbst gesperrt haben. Wo ist dabei der Sinn?

Es kam anders und Frau Käßmann blieb im Amt. Mehr noch: Sie wurde neben ihrer Funktion als Hannoversche Landesbischöfin auch noch zur EKD-Ratsvorsitzenden ernannt. Damals wie auch in den letzten Tagen haben ihr sowohl die EKD als auch viele Hannoveraner und Menschen, weit über die Grenzen Hannovers hinweg, ihre unbedingte Sympathie ausgesprochen.

Frau Käßmann hatte ihren Fehler der Trunkenheitsfahrt sofort eingeräumt und sich entschuldigt. Das allein ist schon wesentlich mehr und größer, als es viele andere „Größen“ des öffentlichen Lebens je hinbekommen werden. Und sie wird auch sicher die aus ihrer Tat resultierenden Konsequenzen ohne murren tragen.

Ich hätte mir gewünscht, dass Frau Käßmann ihre Ämter weiter ausfüllt. Aber ich kann durchaus verstehen, dass sie für sich einen anderen Weg gewählt hat und akzeptiere diesen natürlich. Ich wünsche mir, dass sie weiterhin für das eintritt, wofür sie seit Jahrzehnten gekämpft, sich eingesetzt und bei weitem nicht nur meinen Respekt verdient hat. Fraglos wird sie es weiterhin tun. Die Frage ist nur, ob ihr auch zukünftig ebenso viel Gehör zuteil werden wird, wie bisher.

Und das … Ja, das wünsche ich ihr! Und von ganzem Herzen alles Gute!

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