Posted in © skriptum, tagged Ableben, Absprache, Anfrage, Anonymisierung, Ausweis, Ärtze, Beerdigung, Befragung, Bundestag, Daten, Einwilligung, Entscheidung, Familie, Forschung, Forschungsklausel, geschützt, Gesetz, Gesetzgebung, Industrie, Interesse, Krankenkasse, Mensch, Nachfrage, Nötigung, Organ, Organspende, Organspender, Organspenderausweis, Passus, Person, Pharma, Quelle, Skriptum, Thema, Wille on Freitag, 25. Mai 2012|
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Dass ich eine Entscheidung darüber, ob ein Mensch nach seinem Ableben als Organspender zur Verfügung stehen möchte, für wichtig halte, ist nicht neu. Ich selbst habe mich bereits vor Jahrzehnten entschieden und mein diesbezüglicher Wille ist bekannt. Dass jeder für sich entscheiden muss, wie er bestattet werden möchte und ob er sich zuvor als Organspender zur Verfügung stellt, ist ebenfalls klar. Möchte es jemand nicht, ist das zu akzeptieren. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema und eine entsprechende Beantwortung der Frage, halte ich jedoch nicht für zuviel verlangt. Dass die Bundesregierung nun ein Gesetz verabschieden möchte, das diese Auseinandersetzung forciert, finde ich ein Stück weit okay.
Als unangemessen empfinde ich es, dass geplant ist, bei jeder sich bietenden Gelegenheit jeden Menschen mit dem Thema zu konfrontieren und ihn immer wieder zu fragen, ob er nun als Organspender zur Verfügung steht oder nicht. Der Umfang dieser Befragungen grenzt für mich nicht nur gefühlt an Nötigung. Wer sich einmal dagegen entschieden hat, möchte sicher nicht ständig wieder gefragt werden, ob er es sich vielleicht doch noch überlegt hat. Und wer bereits zugestimmt hat, ist es vermutlich bald leid, das immer wieder zu bestätigen. Was mir jedoch vollkommen quer schießt ist dieser geplante Passus in der avisierten Gesetzgebung:
„Eine neue Forschungsklausel soll es Ärzten erlauben, personenbezogene Daten zu Forschungszwecken an Dritte weiterzuleiten. Bislang waren diese Daten streng geschützt. Nun sollen die Daten zu Forschungszwecken sogar an Pharmafirmen vergeben werden, wenn „das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schützenswerten Interessen der betroffenen Person überwiegt“. Und das ohne Einwilligung des Betroffenen oder Anonymisierung seiner Daten.“
Nachzulesen bei Spiegel online: Quelle1 und Quelle2 und Quelle3
Sollte dieser Passus tatsächlich in den zu verabschiedenden Bestimmungen enthalten sein, werde ich den seit über 30 Jahren von mir mitgeführten Organspendeausweis unverzüglich vernichten und auf sämtliche Anfragen mit „Nein!“ antworten. Dann kommt für mich eine Organspende nur noch im engsten Familienkreis nach persönlicher Absprache in Frage und sonst gar nicht.
Ich glaube, es hackt!
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Nachtrag am 20.07.2012: Organspendeskandal in Göttingen – Mediziner soll Patientenakten gefälscht haben
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