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Posts Tagged ‘Missbrauch’

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Als Michael Jackson damals im zweiten Prozess in allen Anklagepunkten freigesprochen wurde, hat mich das sehr gefreut. Wie biestig ich werden kann, wenn es um Kindesmissbrauch etc. geht, dürfte hinlänglich bekannt sein. Was Michael Jackson betrifft, ist es mir jedoch absolut unvorstellbar, dass er einem Kind jemals irgendwas Böses getan hat, insbesondere in sexueller Hinsicht. Das passt für mich überhaupt nicht in sein Charakterbild.

Michael Jackson selbst war in vielerlei Hinsicht ein kleines Kind. Kleine Kinder verspüren üblicherweise keinen Drang zum Sex etc. Er wollte nach seiner Aussage stets versuchen, die Kindheit, die er nie hatte, in Gesellschaft vieler kleiner Kinder irgendwie nachholen. Für die Wahrheit dieser Behauptung sprechen m. E. sehr viele Umstände. Deshalb freute es mich, dass er in allen Anklagepunkten entlastet wurde.

Dennoch gab es auch Jahre danach immer wieder ein paar Hartnäckige, die die Behauptung aufrecht erhielten, man wisse ja nicht, ob doch und man könne ja dennoch vermuten, dass. Darüber habe ich mich immer wieder maßlos geärgert. Jemand der allumfänglich freigesprochen wurde, hat als unschuldig zu gelten und Punkt.

Dagegen ist das Urteil, was gerade gegen den früheren Leibarzt Conrad Murray gesprochen wurde, für mich fast sowas, wie eine Aufforderung zur Inkonsequenz.

Als damals die Meldung kam, Michael Jackson sei an einer Überdosis Schlafmittel gestorben, war mein erster Gedanke: Sterbehilfe. Und dieser Gedanke lässt mich bis heute nicht los. Was auch immer ich über diese ganze Angelegenheit hörte, sagte mir etwas in meinem Inneren vehement: Sterbehilfe. Ich glaube, Michael Jackson konnte einfach nicht mehr.

Wie schlimm es ist, wenn einem über längere Zeit der Schlaf fehlt, kann ich einigermaßen beurteilen. Obgleich ich annehme, dass ich da vermutlich mit einer Pillepalle-Version zu kämpfen habe. Zumindest in Relation zu dem, was Michael Jackson über Jahre ertragen musste. Und ich gehe schon mitunter auf dem sprichwörtlichen Zahnfleisch, wenn ich mal wieder über Wochen nicht vernünftig schlafen kann. Das ist wie ein kleines Stückchen Hölle auf Erden.

Ich glaube, Michael Jackson war nervlich mittlerweile vollkommen am Ende und wollte nicht mehr. Hätte ihm Murray nicht geholfen, dann hätte es eben ein anderer getan und ihn erlöst resp. ihm beim Gehen geholfen. Insbesondere in Anbetracht der angesetzten 50 Konzerte, was m. E. an Wahnsinn grenzte, dürfte Jackson ausgesprochen beunruhigt gewesen sein. Eine solche Menge Auftritte ist schon kaum ausgeschlafen zu bewältigen.

Dass Conrad Murray – wenn es denn tatsächlich Sterbehilfe war – dafür irgendwann würde gerade stehen müssen, war natürlich von Anfang an klar. Davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein erfahrener Arzt eine Herzmassage aus Versehen auf weichem Untergrund versucht. Es ist mir nicht vorstellbar, dass ein erfahrener Arzt aus Versehen eine Überdosis Narkosemittel verabreicht und dann in aller Seelenruhe den Patienten allein lässt.

Das Zögern beim Benachrichtigen des Rettungsdienstes spricht m. E. ebenfalls dafür, dass Rettung tatsächlich gar nicht gewollt war. Was sonst als der Wunsch nach Sterbehilfe hätte diesen Arzt dazu verleiten sollen, zuzusehen, wie Jackson aufgrund der Medikamentengabe ruhig einschläft und dieses Mal nicht wieder aufwacht? Mir fällt nichts ein.

Jegliches Fehlen von Reaktionen in Murrays Gesicht, als das Urteil gegen ihn verkündet wurde, spricht m. E. ebenfalls dafür, dass er sich auf diesen Deal mit Michael Jackson eingelassen hat und nun eben die Konsequenzen trägt. Vor ein paar Tagen wurde er der fahrlässigen Tötung für schuldig gesprochen. Das Strafmaß soll Ende November verkündet werden. Zu erwarten hat er m. W. den Verlust seiner Approbation und bis zu vier Jahren Haft.

Ich halte Conrad Murray für einen Ehrenmann, der alles tun würde nur eines auf gar keinen Fall: Michael Jackson bloßstellen. Und dem entsprechend fühlt sich dieses Urteil für mich ganz und gar nicht richtig an. Dennoch ist es ein Urteil, das von einer Jury gefällt wurde. Ebenso, wie seinerzeit der Freispruch für Michael Jackson. Momentan fällt es mir jedoch wahnsinnig schwer, das Urteil gegen Conrad Murray mit der gleichen Konsequenz, wie damals bei Michael Jackson den Freispruch, mit dem Gedanken zu akzeptieren: Dann ist das auch so.

 

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… bis solche Täter

14.07.2011

Nach Sicherungsverwahrung

Entlassener Sextäter missbrauchte Siebenjährige

Der Mann war als Sexualstraftäter vorbestraft, dann musste er wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Bis Dezember überwachte ihn die Polizei – im Januar verging er sich an einem Kind. Nun überführte ihn ein DNA-Test.

Dortmund – Bis zum Dezember 2010 hatte die Polizei den Mann intensiv überwacht, dann entschied sie gemeinsam mit der Führungsaufsicht und Therapeuten, die Maßnahmen zu lockern. Statt Überwachung hatten die Behörden stärker auf eine Betreuung des Mannes gesetzt.

Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.

Der 51-Jährige war laut einem Bericht von „Der Westen“ 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Im September 2010 zog er nach Dortmund.

Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen . Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden.

Da das Mädchen den Mann nicht verlässlich beschreiben konnte, führten die Ermittlungen zunächst nicht zur Festnahme des Täters. Erst aufgrund der Auswertung einer Speichelprobe beim Landeskriminalamt konnte er anhand eines DNA-Treffers ermittelt werden. Am Donnerstag wurde der Tatverdächtige festgenommen.

Der Mann, der vor seinem Umzug nach Dortmund in der Region Düsseldorf gelebt hatte, räumte in Begleitung seines Anwalts die Tat ein. Am Freitag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach Angaben von „Der Westen“ galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte.

bim/dapd

ein für alle Mal aus der Gesellschaft entfernt werden? Wenn ich in diesem Zusammenhang lese, dass eine weitere Strafverfolgung die Menschenrechte des TÄTERS verletzt, gehen mir die Nackenhaare hoch! Was ist denn bitte mit den Opfern? Was ist mit dem siebenjährigen Mädchen, das nun auch noch zu seinem Opfer geworden ist? Mit diesem einen Opfer ist es nicht einmal getan. Mit einer solchen Tat werden weitere Co-Opfer, wie Eltern, Geschwister und vielleicht noch der weitere Familienkreis, „produziert“. Aber die Menschenrechte des Täters dürfen nicht verletzt werden? Na, danke!

Ich kann es nur immer wieder sagen: Es mag sein, dass man mal aus Versehen zu schnell oder unter Alkoholeinfluss fährt. Es mag sein, dass andere Straftaten aus Versehen geschehen. Aber niemand vergeht sich aus Versehen an einem Kind! Da kann doch irgendwas nachhaltig nicht stimmen. Solche Menschen gehören m. E. aus der Gesellschaft entfernt; egal wie! Dabei geht es mir nicht um eine Bestrafung der Täter. Diese Täter sind mir – mit Verlaub – scheiß egal! Mir geht es einzig um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten … vor weiteren Opfern und Co-Opfern.

Es fühlt sich für mich schon nicht richtig an, wenn Sexual-Straftäter nur ein paar Monate auf Bewährung bekommen. Die Opfer sind lebenslänglich gestraft. Und der Täter ist sofort wieder auf freiem Fuß. Was für ein Schlag ins Gesicht eines jeden Opfers! Nun wird der arme, arme Täter wieder auf Staatskosten untergebracht und für Tausende von Euros therapiert. Was das gebracht hat und was auf die Urteile der Gutachter zu geben ist, steht im oben zitierten Artikel geschrieben. Mal wieder. Das Grundrecht auf Freiheit des Täters steht zudem über dem Grundrecht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit?

Und was ist jetzt mit dem Kind? Es bekommt m. W. drei Monate Therapie auf Kosten der Krankenkasse. Die Eltern, Geschwister, etc. bekommen überhaupt keine Unterstützung. Wenn sie mit den Geschehnissen nicht klar kommen, haben sie eben Pech gehabt. Das Kind muss entweder in drei Monaten seelisch und körperlich gesund sein oder es hat ebenfalls Pech gehabt. Der Täter? Er bekommt mit einem riesigen Aufwand therapeutische Maßnahmen verordnet und vermutlich in wenigen Monaten schon wieder Freigang. Perverser Weise vielleicht noch wegen „guter Führung“.

Ich könnte kotzen!

 

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