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Posts Tagged ‘Motive’

 

Heute kommen wir in Quizzys ABC-Geo-Projekt zum Buchstaben H und damit in meine Heimatstadt Hannover:

 

 

Bei diesem Prachtbau handelt es sich um das neue Rathaus. Ja, das NEUE! Das Alte sieht noch älter aus.

In dem früheren Artikel „Hannover im Kontrast (schwarz/weiß): Aufgang“ führte ich schon einmal aus:

Das „Neue Rathaus“ wird oftmals für das alte gehalten. Das alte ist aber noch wesentlich älter, als das neue. Logisch. Das neue Rathaus gehört aus gutem Grund zu den am häufigsten fotografierten Motiven in Hannover. Der Prachtbau wurde vor knapp 100 Jahren im wilhelminischen, eklektizistischen (ausgewählten/zusammengesetzten) Stil gebaut und (!) bar bezahlt, wie der damalige Stadtdirektor Heinrich Tramm an Kaiser Wilhelm II berichtete. Ja, so sindse, die Hannoveraner. Aber Kreditkarten werden hier mittlerweile auch akzeptiert! ;o) Das Rathaus ist auf 6026 Buchenpfählen gebaut, da es […] auf sumpfigem Grund steht.

Nachtrag: Damit der sumpfige Grund entsumpft wird, wurden seinerzeit die Maschteiche und der Maschsee angelegt. Danke, liebe Mum, für diesen Hinweis!

Natürlich gibt es in dem verlinken Artikel noch weitere Informationen zum Rathaus.
 
Hannover ist an Möglich- und Nennenswertigkeiten schier unerschöpflich. Ein paar Stichpunkte sind der weit über die Grenzen Deutschlands beliebte „Erlebnis Zoo Hannover“, die bisher einzige „EXPO 2000“ auf deutschem Boden und das weltgrößte Schützenfest. Dazu kommt der europaweit größte Stadtpark, die „Eilenriede“. Sie ist sogar größer als der Central Park in New York! Zum Trost durfte die Stadt New York jedoch das hannöversche U-Bahn-System kaufen und betreibt es noch heute. In Hannover befindet sich die weltweit größte Sammlung von Werken der Künstlerin Niki de Saint Phalle. Sie ist auch Ehrenbürgerin der Stadt. Nicht vergessen werden darf natürlich Hannovers weltweit ausgezeichneter Ruf als „Stadt des Jazz“. Von der Qualität können sich Interessenten beispielsweise  jedes Jahr am „Vatertag“ auf dem Trammplatz und rund um das oben gezeigte Rathaus überzeugen.

Hannover ist eine Stadt der Superlative und immer eine Reise wert. Und zwar über einen deutlich längeren Zeitraum, als nur zum Besuch der jährlichen CeBIT oder sonstiger Veranstaltungen. Aber davon möge sich jeder selbst überzeugen! ;)

 

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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

~~~

Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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Sogar ein Stöckchen ohne Namen kann einen gewissen Reiz haben. So gesehen bei Wortperlen und für gut befunden:

Wie alt wirst du in drei Monaten sein?
Wenn nichts dazwischen kommt, dann drei Monate älter

Denkst Du, Du wirst bis dahin verheiratet sein?
Nein, die Nummer habe ich schon vor Jahren abgehakt

Was ist zurzeit dein Klingelton?
Irgendwas das tüddelt

In wie vielen Städten hast du bisher gelebt?
In zwei Städten

Bevorzugst Du in Schuhen herumzulaufen, auf Socken oder barfuß?
In Socken, eindeutig!

Was ist deine Lieblingseiscreme?
Stracciatella

Hast du eine bestimmte Art und Weise, wie du im Bett schläfst?
Erst kurz auf dem Rücken, dann linke Schulter, rechte Schulter.

Bist du eine laute Person?
Nö, ich stehe eher auf leise Töne

Wie alt bist du?
fünfundvierzig

Kannst du Poker?
Face? Jiepp! ;)

Schon mal jemanden geküsst, deren oder dessen Name mit “D” anfängt?
Muss man vorher nach dem Namen fragen? Nur Spaß! ;) Ich weiß es nicht.

Würdest du deine Nase piercen lassen?
Ich halte nichts von vermeidbaren Verstümmelungen im Gesicht

Bist du neugierig?
Bedingt. Ich schnüffel nicht; was ich erfahren soll kommt mir eh zur Kenntnis.

Kennst du eine, die schwanger ist?
Bewusst nicht.

Würdest du ohne deine Eltern zurecht kommen?
Nein; ich würde es nicht wollen!

Letzter Film, den du gesehen hast?
„Backdraft“

Ist es in der Regel einfach für andere, dich zum Lachen zu bringen?
Wenn sie tatsächlich witzig sind, ja.

Was hast du zuletzt in deinen Mund geschoben?
Pellkartoffeln mit Schnittlauch-Leberwurst

Wer hat zuletzt für dich gekocht?
Eine Freundin

Wer hat dich zuletzt angerufen?
Ein Freund

Liest du den Sportteil der Zeitung?
Der geht immer direkt ins Altpapier

Hast du eine gute Beziehung zu deinem Bruder/Schwester?
./.

Was für Bilder hängen in deinem Zimmer?
Hundertwasser und Acryl mit verschiedenen Motiven

Wie siehst du aus: wie Mama oder Papa?
Papa; eindeutig!

Wenn du für den Rest deines Lebens nur noch ein einziges Getränk zu dir nehmen dürftest, welches wäre das?
Kaffee oder Cola Light

Was liegt rechts neben dir?
Ohne Ende Post

Schon mal irgendwo ins Wasser gefallen?
Nö, aber in Pfützen gesprungen. Zählt das? ;)

Mitnehmen und Spaß haben ist ausdrücklich erwünscht!

 

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