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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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Umso mehr man liest, umso mehr sieht man, dass das Niveau der deutschen Sprache immer mehr zerbröselt. Je mehr Rechtschreibreformen gemacht werden, je mehr verunsichert das viele. Und desto umfangreicher das neu zu Lernende ist, desto weniger Menschen machen es. Das gute alte „je-desto-umso“ ist längst auf der Strecke geblieben. Was ich sehr bedauerlich finde.

Einzigster Vorteil dieser Verhunzung der deutschen Sprache ist, dass Dummheit mehr und mehr legalisiert wird. Das ist als wie wenn alles in den Duden geschrieben werden muss, was viele immer öfters falsch machen. Wortquälereien wie Kaktüsse und Kommas sind da noch recht harmlose Beispiele.

Dass das „Einzige“ auch nach wie vor nicht steigerbar ist, „öfter“ jahrzehntelang ohne angeschwänzeltes „s“ froh und glücklich war, Kakteen als Kaktüsse vermutlich wutentbrannt die Stacheln zum Angriff spitzen und Kommata aus Verzweiflung über die Kommas überwiegend gestrichen sind, bringt den Einen oder Anderen vermutlich ernsthaft zum Hinterfragen seines eigenen Verstandes.

Mit dem von mir sehr verehrten Herrn Professor Hellmuth Karasek verbindet mich u. a. die Liebe zur Großschreibung der persönlichen Anrede. Wir haben uns von Anfang an schlicht und ergreifend geweigert, persönliche Anreden, der allgemeinen Verdummung der deutschen Sprache entsprechend, klein zu schreiben, weil wir es als pure Missachtung des Angesprochenen empfanden. Insofern hat sich mit diesem Fehlversuch ein ganz leckeres Stilmittel entpuppt, wenn man dem Angeschriebenen seine Missachtung zum Ausdruck bringen möchte, ohne es direkt zu formulieren. Aber war es das alleine wert?

Besser wie der generelle Verzicht auf die ß-Schreibung, in dem man grundsätzlich das doppel-s bemüht, ist da nur noch, als wie wenn man alles klein schreiben tut. Letztendlich kann man dadurch jedoch die eine oder andere Peinlichkeit vermeiden: Schreibt man einer Frau „ich liebe deine Masse“, handelt es sich entweder um eine gut oder um eine fett gebaute Frau. Oder einfach um eine provokative Frechheit. Das ist jedoch noch ein ganz anderes Thema. Aber man kann immer behaupten „Neeeein Schatz, ich meinte doch „Masse“!“. Ob mit lang oder kurz gesprochenem „a“ ergibt sich ja aus dieser Verhunzung nicht.

Und dabei ist es doch eigentlich so einfach. Kleine Lehrhilfen wie „Anders_als und genauso_wie (Anm. ohne folgendes ‚wenn’!)“ wurden mir zu Schulzeiten regelrecht eingebläut und sie sitzen. Es kann durchaus sein, dass die beiden sich inzwischen warmlaufen, weil sie bereits ahnen, dass auch dieser Punkt in der nächsten Modifizierung des Dudens umgeschaufelt wird. Aber noch gilt’s; meinen Segen zum Bleiben haben sie.

Und auch für „ss“ und/oder „ß“ lässt sich mit Leichtigkeit eine Eselsbrücke bauen: lang_kurz/kurz_lang. Meint: Lang gesprochener Vokal = anschließendes kurzes „ß“. Kurz gesprochener Vokal = anschließendes langes „ss“. Einfache Beispiele sind „Blöße“, „Maße“ und „Grüße“ bzw. „Vermissen“, „Küssen“, „Beschi….“. Ich glaube, es ist schon klar geworden, was ich meine.

Ein Wort wie zum Beispiel „Massnahmen“ ergibt demzufolge überhaupt keinen Sinn. Zumindest nicht im Hinblick auf Rechtschreibung und Aussage. Was die Bemühung des Schreibers betrifft, wenigstens ein Mindestmaß an Höflichkeit gegenüber dem Leser aufzubringen … ja, dazu kann man durchaus den einen oder anderen Schluss ziehen. Muss man aber nicht.

Gleiches gilt natürlich für „das/dass“ nach einem Komma: Nicht jedes „das“, das einem Komma folgt, wird zwangsläufig mit ehemals „ß“ bzw. aktuell „ss“ geschrieben. Auch hierfür gibt es m. E. sehr einfache Regeln. Kann man „das“ durch „dieses“, „jenes“ oder „welches“ ersetzen, schreibt man es mit einem „s“. Geht diese Ersetzung nicht, schreibt man es mit doppel-s; früher mit „ß“.

*****

Nein, ich halte mich nicht für perfekt resp. fehlerfrei! Nein, auch nicht im Hinblick auf Rechtschreibung. Von Tippfehlern mal ganz abgesehen. Die eigenen Tipp-/RS-Fehler sieht man meist sowieso nicht; ein anderer Mensch sieht sie auf den ersten Blick und sagt „Da, Du Dussel!“. Und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich es teilweise liebe, Wortverschwurbelungen bis an den Rand des Erträglichen vorzunehmen, erwarte ich auch nicht, dass jeder alles mag oder lustig/gut/treffend findet, was ich schreibe. Vom Verstehen ganz zu schweigen.

Gänzlich ausgenommen von diesem „Rundumschlag“ sind Legastheniker! Tatsächliche; nicht all jene, die einfach nur zu faul sind, sich wenigstens die Mühe zu machen, es zu probieren, bevor sie öffentliche Server und damit die Leser mit ihren Elaboraten quälen.

Ich habe auch absolut kein Problem damit, wenn es jemandem einfach nicht gegeben ist, sich für die breite Masse verständlich und stets korrekt auszudrücken. Derjenige ist sicher auf einem anderen Gebiet unschlagbar gut. Und da nicht jeder alles perfekt beherrschen muss (was auch reichlich langweilig wäre), können sich unterschiedliche Talente durchaus wundervoll ergänzen. Ich habe allerdings ein absolutes Problem damit, wenn sich jemand permanent klugscheißend über den Rest der Welt erhebt, andererseits aber nicht einmal die minimalsten Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung vorweisen kann.

Oder sie verdammt gut zu verstecken weiß.

Je nachdem … In diesem Fall ohne „desto“ und „umso“. zwinkern

© skriptum

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