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Posts Tagged ‘Pflichten’

Ach, wäre es nicht schön, …

 

[nur eine subjektive Meinungsäußerung]

… wenn die Politik wieder unabhängig wäre? Politiker können nicht neutral über Wirtschaft und Industrie entscheiden, wenn sie von ihnen bezahlt werden. Politiker, die Nebenjobs ausüben, Posten in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen besetzen, können nicht objektiv urteilen. Unverzichtbar ist außerdem eine Offenlegung aller Diäten, Gehälter, sonstigen Besoldungen, Ruhe- und Übergangsgelder. Gleiches gilt für Pensionsansprüche. Nur so ist es dem Wähler möglich zu entscheiden, ob die erbrachten Leistungen von Politikern in einem fairen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen.

Beitragsfrei erworbene Pensionsansprüche bzw. Ruhegehälter von Politikern müssen endlich Teil der Geschichte werden. Diesen Luxus kann sich unser Land seit Jahrzehnten nicht mehr leisten. Politiker müssten stattdessen, wie sie es von den Wählern ja auch permanent fordern, für ihre Altersabsicherung selbst und privat vorsorgen. Sprüche wie „Die heutigen Rentner zocken die Jugend von morgen ab“ dürfen ausgerechnet von Politikern nicht kommen; sie sollten strafrechtliche Konsequenzen haben. Pensionsansprüche sollten nur durch Abgaben während der aktiven politischen Tätigkeit erworben werden können.

Außerdem dürfen diese Ansprüche maximal für die Zeit erworben werden, in der ein politisches Amt frei von Betrügereien und groben Verfehlungen ausgeübt wurde. Nachgewiesene Misswirtschaft, deren Maßstab beispielsweise durch den Bund der Steuerzahler angelegt werden könnte, und strafrechtlich relevantes Verhalten müssen wieder zum sofortigen Entzug sämtlicher bis dahin erworbener Pensionsansprüche führen. Parlamentszugehörigkeiten von wenigen Jahren können zudem keinen 100 %igen Pensionsanspruch rechtfertigen. Dieser wird aktuell bis zu einer Höhe gewährt, für die normale Bürger mehrere Leben lang arbeiten müssten.

Dieses Ungleichgewicht belastet die Rentenkasse auf unfinanzierbare Weise. Von nachgewiesenen Steuerverschwendungen einmal ganz abgesehen. Nicht nur deshalb ist es höchste Zeit, dass in die Politik dieses Landes endlich wieder Anstand und Moral, Fairness und Aufrichtigkeit einzieht. Danach auch noch Mut und Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein für das Volk zu erwarten, wäre vermutlich zu viel Optimismus. Solidarität und Loyalität mit dem Wähler muss jedoch auf jeder Tagesordnung stehen.

Nur so kann Gerechtigkeit funktionieren. Um diese Ziele zu erreichen, ist es unverzichtbar, das Volk mehr mitbestimmen zu lassen. Erst dann fühlt sich der Wähler wieder ernst genommen und durch Politiker tatsächlich vertreten, statt getreten. Volksentscheide sollten in Deutschland genauso selbstverständlich sein, wie beispielsweise in der Schweiz. Wirkliche Demokratie und Mitbestimmung erfordern Courage, die jedoch von den meisten Politikern nur noch gezeigt wird, wenn es um ihre eigenen Belange geht. Dafür wurden sie jedoch nicht vom Volk gewählt.

Andere Beamte, wie Polizei und Feuerwehr, ebenso wie Rettungskräfte und viele weitere, zeigen täglich Einsatzbereitschaft für ihre Mitbürger. Sie riskieren im schlimmsten Fall sogar ihr Leben für gänzlich unbekannte Menschen. Sei es durch Verletzungen im Einsatz, durch Infektionen oder sogar Tötungen. Sie sind die wahren Volksvertreter, werden jedoch wesentlich geringer entlohnt, als der „günstigste“ Politiker. Auch diesem Ungleichgewicht sollte Einhalt geboten werden. Ehrenamtliches Engagement, ohne dass dieses Land längst nicht mehr funktionsfähig wäre, sollte stärker belohnt werden.

Anreiz könnten Rentenzuschläge für besonders engagierte Menschen sein, deren Einsatz unverzichtbar ist, das Gemeinwesen nachhaltig stützt. Ein ähnlicher Anreiz wäre die Abschaffung von Studiengebühren während der Regel-Studienzeit. Studenten sollen Zeit zum Lernen haben, um den Staat in späteren Zeiten bereichern zu können. Je mehr Ablenkung durch Notwendigkeiten wie Nebenjobs erfolgt, desto aussichtsloser ist es, dass sich Fachkräfte im eigenen Land überhaupt entwickeln können. Notstände in Pflege und sonstigen Bereichen könnten im sprichwörtlichen Handumdrehen behoben werden, wenn die Mitarbeiter endlich wieder fair entlohnt würden, und zwar deutlich über 1 Euro/Stunde oder 400 Euro/Monat mit dadurch entstehender Notwendigkeit zum Hartz IV-Bezug.

Die Gerechtigkeit fängt jedoch nicht erst in der breiten Öffentlichkeit an: Mit Geburt eines Kindes sind viele Freuden und Rechte verbunden. Leider resultieren die Pflichten oftmals aus Täuschungen. Einem Mann, der gegenüber einem Kind und ggf. der Mutter für Jahrzehnte in der Pflicht steht, weil er einmal mit ihr Sex hatte, muss es möglich sein, die Erzeugerschaft zu prüfen. Es kann nicht sein, dass diejenigen die täuschen können ebenfalls darüber entscheiden, ob die mögliche Täuschung überprüft werden darf. Behaupteten Erzeugern muss ein Vaterschaftstest auf Wunsch straffrei gestattet sein, damit sie nicht für den Rest ihres Lebens nackt dastehen.

Eine andere, reine Privatsache, die letztendlich jedoch Millionen von Menschen betrifft, ist die Organspende. Jeder Mensch sollte von Geburt an als Organspender gelten. Natürlich steht es jedem Bürger frei, Organspende und Organerhalt zu widersprechen oder einzuschränken. Dem Thema Organspende nahe ist die Sterbehilfe. Hier bedarf es selbstverständlich sehr kompetenter Beurteilung. Sterbehilfe darf jedoch nicht grundsätzlich bestraft werden. Artikel 1 Grundgesetz regelt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wer, wenn nicht jeder Mensch selbst, kann entscheiden, was er als würdevoll empfindet?

Um Politik wieder näher ans Volk zu bringen, bedarf es auch einiger unpopulärer Entscheidungen. Diese sind von sog. etablierten Parteien kaum zu erwarten. Große Worte ohne Taten gab es jahrelang. Das Geschachere um lukrative Posten, ohne erkennbare Kompetenz, muss aufhören. Wohin das führt erkennt inzwischen sogar jeder Idiot, der gestern erst vom Baum gefallen ist: Schwarz/Rot ist kläglich gescheitert. Schwarz/Gelb desastrierte schon vor der Vereidigung. Als nächstes soll Schwarz/Grün auf des Kundesbanzlerins Wunschzettel stehen. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens der Weihnachtsmann blind ist. Denn die Resultate der letzten Jahre sind bestenfalls als beschämend zu bezeichnen. Wie lange soll das noch so weitergehen? Ist es nicht höchste Zeit für tatsächliche Bürgernähe? Ich fände das schön!

 

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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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