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Posts Tagged ‘Praxis’

Wie viel Not können Medien und deren selbst ernannte „Vertreter“ denn haben?

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Als vor ein paar Jahren ein Foto durch die deutsche Presse gepeitscht wurde, war darauf angeblich Mark Medlock zu sehen. Das Foto war entstanden, weil sich ein Mitglied der Foto-Journaille in einem öffentlichen Klo auf die Schüssel gestellt hatte. Anschließend fotografierte er über die Trennwand hinweg in die Nachbarkabine. Auf der dortigen Schüssel soll sich Mark Medlock befunden haben, der angeblich gerade Drogen konsumierte. Klar zu erkennen war m. E. allerdings gar nichts.

Mich persönlich hat es einen *piep* interessiert, wer dort saß und was er tat. Für mich stellte sich bestenfalls die Frage, welch Geistes Kind der Fotograf war und wie viel Not die Presse empfinden kann, wenn sie für einen solchen Schund nicht nur bezahlt, sondern sowas auch noch veröffentlicht. Vor einigen Jahren wäre ein vermeintlicher „Journalist“, der es gewagt hätte, mit einem solchen Dreck in einer Redaktion aufzutauchen, in hohem Bogen auf die Straße gesetzt worden. Heutzutage nennt sich ein solcher Schund „Schlagzeile.

Das einzig Positive an der Sache war für mich die Reaktion Mark Medlocks, der sich konsequent weigerte, das überhaupt zu kommentieren. Bravo, setzten, so weitermachen!

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Als Verona Poth, ehemals Feldbusch, von ihrem Franjo das erste Mal schwanger war, fühlte sich ein Mitglied der Foto-Journaille bemüßigt, vor Verona auf die Knie zu fallen. Allerdings nur, um der Hochschwangeren unter den Rock zu fotografieren. Daraufhin stürmten Franjo und ein Freund auf den Fotoapparat-Halter zu und zeigten ihm unter Einsatz körperlicher Kräfte, was sie von seiner Aktion hielten.

Auch wenn ich grundsätzlich gegen seelische und körperliche Gewalt bin, bedaure ich es bis heute, dass Franjo nicht besser gezielt und getroffen hat. Noch bedauerlicher ist es allerdings, dass der Foto-Typ Gehör fand, als er Anzeige gegen Franjo wegen Körperverletzung und auf Schadenersatz seiner Kamera gestellt hat. Bodenlos finde ich, dass der Foto-Journaillist damit sogar noch durchgekommen ist. Aber die Presse hatte mal wieder ein „Thema“.

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Und nun hat die stets ach so objektiv handelnde Presse Deutschlands den Pundesbräsidenten beim Wickel. Er soll … Ach, es ist müßig, das hier jetzt nochmal breitzutreten. Also: Er hat wohl alles Mögliche gemacht, was unter dem Aktendeckelchen „Integer“ nicht zu finden sein wird. Es gibt Verhaltensweisen, die möglicherweise juristisch betrachtet nicht strafbar sein mögen. Ob sie nach den Regeln von Anstand und Moral zu vertreten sind, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Für ein sog. Staatsoberhaupt dürften die hier anzulegenden Maßstäbe noch um einiges höher anzusetzen sein, als an ein Mitglied des schnöden Wahlviehs.

Was Herr Wuff getan oder unterlassen hat, muss geklärt werden. Er selbst hat sich offensichtlich eine noch längere Salami zugelegt, als seinerzeit die von Herrn zu Schnutenzwerg missbrauchte und über Monate gemütlich zerschredderte. Nur darauf, die Anschuldigenden wider besseren Wissens als Lügner zu bezeichnen, hat Herr Wuff im Gegensatz zu Herrn Schnutenzwerg bisher verzichtet. Aber geben wir ihm ruhig noch ein paar Tage.

Aufgabe der Presse wäre es nun m. E., die heutzutage zur Verfügung stehenden Mittel für Recherche und Aufklärung sinnvoll zu nutzen, um die Sachverhalte um Herrn Wuff aufzuklären. Aber was passiert stattdessen? Das Vorleben der Bettina W. wird nicht nur unter die Lupe genommen, sondern ein Großteil der verfügbaren Zeit damit verplempert, irgendwelche Mutmaßungen durch den Dschungel der Vermeintlichkeiten zu klatschen.

Mir persönlich ist es sowas von *piep*, was sie früher mal vor Jahren gemacht hat. Von mir aus kann sie mitten auf dem Steintor (Rotlichtviertel Hannovers) ein gläsernes Domina-Studio betrieben haben. Von mir aus kann sie an höchst intimen Stellen so viele Tattoos haben, bis man nix mehr erkennt. Von mir aus kann sie auch für einen Escort-Service gearbeitet, einen geleitet haben oder direkt auf dem Straßenstrich ihrem Broterwerb nachgegangen sein. Es würde mich nicht einmal den Dreck unter einem meiner Fußnägel scheren. (Dem dritten von rechts, die anderen sind sauber!)

Was mich interessiert ist, was Herr Wuff für sich in Anspruch genommen hat, was einem Normalsterblichen nicht zusteht oder ihm ausgesprochen unangenehme Folgen bescheren würde. Inwieweit hat sich ein Herr Wuff entgegen geltender Gesetze, die je nach momentanen Funktionen Relevanz für ihn hatten, verhalten oder sich Vorteile verschafft, die ihm nicht zustanden. Inwieweit hat er sich durch diese Inanspruchnahmen in Abhängigkeiten zu Personen gebracht, denen gegenüber er in seinen Positionen unbedingt hätte unabhängig sein und bleiben müssen?

Für mich schrillen immer dann die Alarmglocken, wenn in irgendeinem Zusammenhang der Name Car‘sten Masch‘meyer auftaucht. So Promi-geil wie ich diesen Typen seit Jahrzehnten empfinde, ist er mir regelrecht unheimlich. Als ich mich vor vielen Jahren zwecks Findung eines neuen Betätigungsfeldes beim Allgemeinen WD vorstellte, war – abgesehen vom seinerzeit unübersehbaren Baustellen-Flair des fast noch als Rohbau zu bezeichnenden Firmensitzes in Hannover – das menschliche Umfeld ausgesprochen höflich.

Die Mitarbeiterin, mit der ich mich unterhielt, war ebenso zuvorkommend, wie Herr M. selbst, als er kurz Nase samt Anhang in den Raum bewegte. Und dennoch fühlte ich mich aus seinerzeit nicht definierbaren Gründen (abgesehen von gerade einmal hälftig gewillt zu erfüllenden Gehaltsforderungen) sowas von sau-unwohl, dass ich nur noch raus und weg wollte. Heutzutage bin ich froh darüber, dass eine Zusammenarbeit nie zustande gekommen ist. Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn ich jemals Teil dessen gewesen wäre.

Was mir an C.M. immer wieder aufstößt ist, dass er je nach Notwendigkeit seine Sympathien zu verteilen scheint. Kohle hat er (glaubt man zahlreichen Berichten, dann zulasten anderer) inzwischen mehr als genug, die er rausschmeißen kann, um sich wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Seien es großzügige Spenden an Parteien, für deren Gewährung er doch recht klar formuliert haben soll, was er sich in Zukunft an politischen Entscheidungen und Maßnahmen vorzustellen gewillt sein könnte, oder andere MaSchenschaften. Beispielsweise, dass ein Verlag einem Privatwirtschaftler die Rechnung für die Veröffentlichung des Buches eines hochrangigen Politikers, ohne dessen Wissen, zur Begleichung überlässt, halte ich für ausgeschlossen. Und dass ein Herr Masch’meyer sowas vollkommen selbstlos tut, für noch unwahrscheinlicher. Aber nun denn, mich fragt ja sowieso wieder keiner.

Immerhin bestätigen zahlreiche andere Verlage, dass es sich nicht nur um eine unübliche Praxis, sondern vielmehr um eine zumindest tendenziell undenkbare Praxis handelt. Die dadurch von dritter Seite geschaffenen Abhängigkeiten wären unüberschaubar. Ich würde mich tunlichst dagegen verwehren, wenn jemand, dessen Motive ich überhaupt nicht kenne, die Kosten für die Veröffentlichung meines nächsten Buches übernehmen wollen würde. Diese Entscheidung läge aber nicht bei mir, wenn ein Verlag nach Lust und Laune Rechnungen zur Begleichung und ohne Wissen des Autors weiterreichen dürfte.

Was nach all meinem Gelabere bleibt ist die Frage, was hat Herr Wuff tatsächlich falsch gemacht. Stattdessen hagelt es jedoch wirre Mutmaßungen, scheinbare Beschuldigungen und „Antworten“ auf Fragen, die vermutlich kein selbständig denkender Mensch je gestellt hat. Alles im Hinblick darauf, was Frau B.W. irgendwann einmal möglicherweise getan haben könnte. Handelt es sich dabei bewusst um Ablenkungsmanöver oder ist „die Presse“ einfach zu blöd, um sachlich Fakten zum eigentlichen Thema zu sammeln und diese ordentlich recherchiert zu veröffentlichen?

Beruhigend dürfte für die direkt Beteiligten sein, dass Herr Wuff, egal was er falsch gemacht hat, auch nach Beendigung seines Amtes seine Bezüge in Höhe von jährlich 200.000 Euro weiterhin erhält. Selbstverständlich büßt er auch kein Fitzelchen seines Anspruches auf volle Altersrente ein, in einer Höhe, für die Normalsterbliche vermutlich sieben vollbeschäftigte Leben brauchen. Nur dass Herr Wuff für diesen horrenden Anspruch nie einen Cent in die Rentenkasse eingezahlt hat. Das ist aber alles kein Problem: Das Steuervieh und die Rentner finanzieren es ja.

Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin in einer völlig falschen Welt.

Gibt es irgendwo noch eine andere? Dann her damit, aber zackig!

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Widersprüchlichkeiten ätt itts Bäst!

Ein so genanntes Oxymoron, also ein Begriff, der sich in sich selbst widerspricht, ist schnell verwendet. Beispiele dafür gibt es zahlreiche, die da wären: „Offenes Geheimnis“ und „Unkosten“, „steter Wandel“ und „Hassliebe“, „bayerische Freundlichkeit“ und „englische Küche“ ;), „kurzfristige Verlängerung“ und „fettarme Leberwurst“ etc. etc. etc.

Genauso widersprüchlich sind jedoch die Verhaltensmuster einiger Menschen. Und mich bringen sie ehrlich gesagt immer wieder zum Staunen. Jeder erwachsene Mensch besteht darauf, selbständig zu sein und seine Entscheidungen für sich zu treffen, statt sich von anderen Menschen „fernsteuern“ zu lassen. Doch sobald einige von ihnen Teil einer der zahlreichen Shows im TV oder anderswo als Publikum sind, passiert was?

Spasmisches Klatschen

In der Praxis heißt das: Es wird ein Vorklatscher im Publikum positionieren, der genau vorgibt, wann das blöde hoch intelligente Publikum etwas wichtig oder witzig zu finden hat. Kaum kommt sein laut geklatschter Einsatzbefehl, verfällt das Klatschvieh in Takt gesteuerte Zuckungen. Moderatoren ist es teilweise nicht einmal mehr möglich, auch nur einen Satz zu Ende zu führen, weil der Vorklatscher bereits nach wenigen Worten den nächsten Einsatzbefehl ins Auditorium pfeffert und ihm selbstverständlich gefolgt wird.

Ähnlich gestaltet es sich mit der Durchsetzung der konsequenten Verfolgung und Diskriminierung von Rauchern. Ich wüsste nicht, dass jemals ein Nichtraucher gezwungen wurde, eine ganz bestimmte Lokalität aufzusuchen. Auch ist mir niemand bekannt, der sich mir oder zahlreichen anderen Rauchern hautnah aussetzen musste, obgleich er es partout nicht wollte. Und doch soll nun auch noch die letzte Bastion dem sprichwörtlichen Erdboden gleich gemacht werden:

Welcher Nichtraucher musste jemals unter Zwang in eine Raucher- oder Zigarren-Lounge? Gab es da einen? Bitte melden, danke! Die Konsequenz aus dieser Form der modernen Diskriminierung ist also, dass Raucher und oftmals auch die dazu gehörigen, nicht rauchenden Freunde, während ihrer gastronomischen Exkursionen zwischendurch vor der Lokalität verweilen, um wenigstens dort in Ruhe eine Zigarette rauchen zu können. Doch was passiert?

Viel Rauch um nichts

Offensichtlich insbesondere diejenigen, die sich mit Vehemenz und Militanz dafür einsetzen, dass das RDG („Raucher-Diskriminierungs-Gesetz“) gefälligst ohne die kleinste Ausnahme durchgeprügelt wird, motzen permanent. Wenn es vor Kneipen, Restaurants etc. lauter als früher ist, weil Raucher und deren (nicht rauchenden) Gesprächspartner/Freunde auf die Straße verbannt werden, ist das nun einmal die logische Folge. Manchmal sollte man bis zum Ende aller möglichen Konsequenzen denken, bevor man anfängt zu krähen. Denn eines geht nur: Entweder militante Diskriminierung von Rauchern und Lärm oder faire Kompromissbereitschaft und Ruhe!

Aber das war natürlich noch nicht alles an Widersprüchlichkeiten. Nach Fukushima hat weltweit ein Wachrütteln stattgefunden. Das tatsächliche Umdenken lässt allerdings noch auf sich warten. Ich bin durchaus (!) dafür, dass der Atomausstieg vorangetrieben wird und ich bin genauso interessiert an der Förderung alternativer Energien. Aber bitte mit Vernunft; nicht mit panischer Hysterie. Ganz besonders unrealistische engagierte Atomkraftgegner fordern jedoch lautstark, dass sofort zur Minute sämtliche Atomkraftwerke abgestellt werden müssen. Sie demonstrieren und brüllen lauthals nach alternativen Energien.

Dabei vergessen sie leider schon wieder, bis zum Ende aller Konsequenzen zu denken. So schnell geht es leider (!) nicht. Und dieses „Leider“ meine ich wirklich genau SO! Auch ich bin gegen Atomkraft, aber vorerst brauchen wir den Scheiß (*sorry) noch. Zumindest in einem gewissen Maß. Oder hat jemand Lust, seine Waschmaschine abzuschaffen und seine Wäsche an den nächsten Bachlauf zu schleppen, um sie über Steinen auszuschlagen? Ohne Waschmittel, versteht sich.

Mit ein bisschen Nachdenken dürfte schnell klar werden, dass es zunächst einmal eines konsequenten Ausbaus der alternativen Energien bedarf. Schritt für Schritt soll und muss auch m. E. das Ziel sein, von der Atomkraft gänzlich wegzukommen. Aber das geht nun einmal nicht von heute auf morgen. Wie gesagt: Leider! Das nächste Problem ist aber die nach wie vor geltende Priorität. Solange beispielsweise Windkraftparks hinter Atomenergie zurückstehen müssen, wird dieser benötigte Ausbau wohl kaum stattfinden.

Gesehen Ende letzter Woche auf dem Weg von Wernigerode nach Hannover: Von sämtlichen auf dieser Strecke stehenden Windkrafträdern (und das sind eine Menge!) liefen maximal ein Viertel. Dreiviertel standen still. Das ist die Folge, wenn Atomkraft nach wie vor „Vorfahrt“ vor alternativen Energien hat. Wenn eine potentielle Überlastung des Netzes droht, ist es nicht etwa so, dass mal ein Windkraftpark, mal ein Atomkraftwerk und mal andere Energiequellen zurück stehen müssen. Nein:

Generell gilt m.W., dass zunächst Atomkraftwerke in die Netze einspeisen. Wenn dann noch Kapazitäten bedient werden müssen, dürfen die alternativen Betreiber zuliefern. Ja, das ist offensichtlich auch nach Fukushima noch so. Nein, wirklich dazu gelernt hat vermutlich keiner der Entscheider und Verantwortlichen. Aber was ist jetzt in diesem Punkt mit dem Ding von wegen nicht zu Ende gedachter Konsequenzen? Ganz einfach:

Energie-Inkontinenz

Immer lauter wird (auch hier meist von militanten Verfolgern) danach gekreischt, dass sofort sämtliche Atomkraftwerke abgestellt werden sollen. Wenn es aber um den Bau alternativer Anlagen und dazu gehöriger Transportwege (bspw. Masten) geht, ist das Gekeife kaum noch auszuhalten. Jeder (?) will keine Atomkraft aber keiner (?) will einen Windpark, Zulieferwege o.ä. in seiner Nähe haben. Eben jene haben zwar keine Probleme damit, sich permanent ein Handy ans Hirn zu pressen und sich Funkwellen mittels Einschaltens von Radio und TV auszusetzen aber ein Strommast in zig Metern Entfernung? Nein, das geht zu weit; kommt gar nicht in Frage! Entschuldigung? Eins geht nur!

Bevor besonders wissend Glaubende meinen, jetzt auch noch auf mich einkreischen zu können, dürfen oder sollen bis wollen: Seit Jahrzehnten wird in Niedersachsen mit der Asse herumgestümpert. Zudem lebe ich zwischen den Atomkraftwerken Krümmel, Stade und Grohnde und wohne jeweils im zweiten bzw. dritten Gefahrenring für den Fall eines sog. „Zwischenfalls“. Außerdem fahren oft genug Transportzüge mit Atommüll in Hör- und Sichtweite meines Hauses an mir vorbei.

Ich bin dem Scheiß seit Jahrzehnten mehr oder weniger direkt ausgesetzt. Dennoch respektiere ich die Notwendigkeit, solange es noch keine ausreichenden Alternativen gibt bzw. sie von den Verantwortlichen nach wie vor nicht in verfügbarem Maße zugelassen werden. Ich telefoniere wenig, am „ungernsten“ mit dem Handy und möchte meine Waschmaschine weiterhin benutzen. Und jetzt trinke ich erstmal einen „trockenen Wein“ aus einem „Plastikglas“, so! ;)

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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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