Feeds:
Beiträge
Kommentare

Posts Tagged ‘Rechte’

Ach, wäre es nicht schön, …

 

[nur eine subjektive Meinungsäußerung]

… wenn die Politik wieder unabhängig wäre? Politiker können nicht neutral über Wirtschaft und Industrie entscheiden, wenn sie von ihnen bezahlt werden. Politiker, die Nebenjobs ausüben, Posten in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen besetzen, können nicht objektiv urteilen. Unverzichtbar ist außerdem eine Offenlegung aller Diäten, Gehälter, sonstigen Besoldungen, Ruhe- und Übergangsgelder. Gleiches gilt für Pensionsansprüche. Nur so ist es dem Wähler möglich zu entscheiden, ob die erbrachten Leistungen von Politikern in einem fairen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen.

Beitragsfrei erworbene Pensionsansprüche bzw. Ruhegehälter von Politikern müssen endlich Teil der Geschichte werden. Diesen Luxus kann sich unser Land seit Jahrzehnten nicht mehr leisten. Politiker müssten stattdessen, wie sie es von den Wählern ja auch permanent fordern, für ihre Altersabsicherung selbst und privat vorsorgen. Sprüche wie „Die heutigen Rentner zocken die Jugend von morgen ab“ dürfen ausgerechnet von Politikern nicht kommen; sie sollten strafrechtliche Konsequenzen haben. Pensionsansprüche sollten nur durch Abgaben während der aktiven politischen Tätigkeit erworben werden können.

Außerdem dürfen diese Ansprüche maximal für die Zeit erworben werden, in der ein politisches Amt frei von Betrügereien und groben Verfehlungen ausgeübt wurde. Nachgewiesene Misswirtschaft, deren Maßstab beispielsweise durch den Bund der Steuerzahler angelegt werden könnte, und strafrechtlich relevantes Verhalten müssen wieder zum sofortigen Entzug sämtlicher bis dahin erworbener Pensionsansprüche führen. Parlamentszugehörigkeiten von wenigen Jahren können zudem keinen 100 %igen Pensionsanspruch rechtfertigen. Dieser wird aktuell bis zu einer Höhe gewährt, für die normale Bürger mehrere Leben lang arbeiten müssten.

Dieses Ungleichgewicht belastet die Rentenkasse auf unfinanzierbare Weise. Von nachgewiesenen Steuerverschwendungen einmal ganz abgesehen. Nicht nur deshalb ist es höchste Zeit, dass in die Politik dieses Landes endlich wieder Anstand und Moral, Fairness und Aufrichtigkeit einzieht. Danach auch noch Mut und Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein für das Volk zu erwarten, wäre vermutlich zu viel Optimismus. Solidarität und Loyalität mit dem Wähler muss jedoch auf jeder Tagesordnung stehen.

Nur so kann Gerechtigkeit funktionieren. Um diese Ziele zu erreichen, ist es unverzichtbar, das Volk mehr mitbestimmen zu lassen. Erst dann fühlt sich der Wähler wieder ernst genommen und durch Politiker tatsächlich vertreten, statt getreten. Volksentscheide sollten in Deutschland genauso selbstverständlich sein, wie beispielsweise in der Schweiz. Wirkliche Demokratie und Mitbestimmung erfordern Courage, die jedoch von den meisten Politikern nur noch gezeigt wird, wenn es um ihre eigenen Belange geht. Dafür wurden sie jedoch nicht vom Volk gewählt.

Andere Beamte, wie Polizei und Feuerwehr, ebenso wie Rettungskräfte und viele weitere, zeigen täglich Einsatzbereitschaft für ihre Mitbürger. Sie riskieren im schlimmsten Fall sogar ihr Leben für gänzlich unbekannte Menschen. Sei es durch Verletzungen im Einsatz, durch Infektionen oder sogar Tötungen. Sie sind die wahren Volksvertreter, werden jedoch wesentlich geringer entlohnt, als der „günstigste“ Politiker. Auch diesem Ungleichgewicht sollte Einhalt geboten werden. Ehrenamtliches Engagement, ohne dass dieses Land längst nicht mehr funktionsfähig wäre, sollte stärker belohnt werden.

Anreiz könnten Rentenzuschläge für besonders engagierte Menschen sein, deren Einsatz unverzichtbar ist, das Gemeinwesen nachhaltig stützt. Ein ähnlicher Anreiz wäre die Abschaffung von Studiengebühren während der Regel-Studienzeit. Studenten sollen Zeit zum Lernen haben, um den Staat in späteren Zeiten bereichern zu können. Je mehr Ablenkung durch Notwendigkeiten wie Nebenjobs erfolgt, desto aussichtsloser ist es, dass sich Fachkräfte im eigenen Land überhaupt entwickeln können. Notstände in Pflege und sonstigen Bereichen könnten im sprichwörtlichen Handumdrehen behoben werden, wenn die Mitarbeiter endlich wieder fair entlohnt würden, und zwar deutlich über 1 Euro/Stunde oder 400 Euro/Monat mit dadurch entstehender Notwendigkeit zum Hartz IV-Bezug.

Die Gerechtigkeit fängt jedoch nicht erst in der breiten Öffentlichkeit an: Mit Geburt eines Kindes sind viele Freuden und Rechte verbunden. Leider resultieren die Pflichten oftmals aus Täuschungen. Einem Mann, der gegenüber einem Kind und ggf. der Mutter für Jahrzehnte in der Pflicht steht, weil er einmal mit ihr Sex hatte, muss es möglich sein, die Erzeugerschaft zu prüfen. Es kann nicht sein, dass diejenigen die täuschen können ebenfalls darüber entscheiden, ob die mögliche Täuschung überprüft werden darf. Behaupteten Erzeugern muss ein Vaterschaftstest auf Wunsch straffrei gestattet sein, damit sie nicht für den Rest ihres Lebens nackt dastehen.

Eine andere, reine Privatsache, die letztendlich jedoch Millionen von Menschen betrifft, ist die Organspende. Jeder Mensch sollte von Geburt an als Organspender gelten. Natürlich steht es jedem Bürger frei, Organspende und Organerhalt zu widersprechen oder einzuschränken. Dem Thema Organspende nahe ist die Sterbehilfe. Hier bedarf es selbstverständlich sehr kompetenter Beurteilung. Sterbehilfe darf jedoch nicht grundsätzlich bestraft werden. Artikel 1 Grundgesetz regelt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wer, wenn nicht jeder Mensch selbst, kann entscheiden, was er als würdevoll empfindet?

Um Politik wieder näher ans Volk zu bringen, bedarf es auch einiger unpopulärer Entscheidungen. Diese sind von sog. etablierten Parteien kaum zu erwarten. Große Worte ohne Taten gab es jahrelang. Das Geschachere um lukrative Posten, ohne erkennbare Kompetenz, muss aufhören. Wohin das führt erkennt inzwischen sogar jeder Idiot, der gestern erst vom Baum gefallen ist: Schwarz/Rot ist kläglich gescheitert. Schwarz/Gelb desastrierte schon vor der Vereidigung. Als nächstes soll Schwarz/Grün auf des Kundesbanzlerins Wunschzettel stehen. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens der Weihnachtsmann blind ist. Denn die Resultate der letzten Jahre sind bestenfalls als beschämend zu bezeichnen. Wie lange soll das noch so weitergehen? Ist es nicht höchste Zeit für tatsächliche Bürgernähe? Ich fände das schön!

 

Werbung

Read Full Post »

 

Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

~~~

Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

(mehr …)

Read Full Post »

 

Lange schon hatte ich den Eindruck, dass ziemlich systematisch alles aus dem symbolischen Feld geräumt wird, was möglicherweise als Alternative für das Amt des Bundeskanzlers in Frage kommen könnte. Da wurden Volks(ver)treter aus ihren Ämtern gemobbt oder auf andere Weise so lange traktiert, bis sie fast ganz freiwillig ihre Posten geräumt hatten. Hauptsache, sie kamen für eine potentielle Kandidatur gegen die uns aller aufgedingsten Kundesbanzlerin nicht mehr in Frage. Welche alternative Veranlassung könnte es geben, einen Herrn Wuff zum Pundesbräsidenten zu machen?

Aber dann kam blöder, blöder Weise Herr zu Guttenberg und machte sich in der Bevölkerung mächtig beliebt. Es mag daran gelegen haben, dass er seinen eigenen Kopf hat. Vielleicht ist es durch die Tatsache begründet, dass er sich nicht ständig und sofort zu irgendwelchen Äußerungen und Mutmaßungen hinreißen ließ, nur weil die landeseigene Journaille unbedingt eine dufte Schlagzeile für die nächstmorgendliche Schlacht am kalten Kiosk braucht. Ein Minister, der zunächst Fakten sammelt, um sich selbst ein Urteil zu bilden, bevor er an die Öffentlichkeit geht, ist natürlich zunächst einmal gewöhnungsbedürftig. Klar doch!

Erschwerend dazu kommt, dass er eine Frau an seiner Seite hat, die nicht mal mit Gewalt in die Weibchen-Schublade passt. Beide sind m. E. absolute Sympathieträger, und das sogar unabhängig voneinander. Schlimmer geht es ja kaum, wenn unbedingt vermieden werden soll, dass sich eine akzeptable Konkurrenz zu der politische Spitze dieses Landes öffentlich etablieren und verhängnisvoller Weise beim schnöden Wahlvieh auch noch beliebt machen könnte.

Insofern war für mich schon seit längerem klar, dass rein zufällig irgendwas passieren würde, vorzugsweise natürlich rechtzeitig vor den nächsten Wahlen, um Herrn zu Guttenberg aus dem Amt zu hebeln. Die Frage war im Grunde nur noch: Was?! Tja … nun wissen wir es.

Was ich von Plagiaten halte und ganz generell davon, sich an fremdem Eigentum zu bedienen, dürfte außer Frage stehen. Es ist schon in meinem ureigenen Interesse, dass es sowas wie das Urheberrecht nebst Persönlichkeits- und Verwertungsrecht gibt. Durch diese Rechtsgebiete muss niemand durchsteigen, der etwas veröffentlichen will. Es reicht, sich einfach mal folgendes vorzustellen:

„Du“ schreibst eine Geschichte und findest sie so rrrrichtig gut. Also veröffentlichst Du sie auf Deinem Blog. Weil Du nicht der einzige Mensch bist, der sie gut findet, kommt jemand, kopiert sich Deine Geschichte und veröffentlicht sie auf seinem Blog. Nicht nur, dass er Dich nicht gefragt hat, ob er das überhaupt darf. Nein, er behauptet auch noch, dass er sie selbst geschrieben hat. Allein der Verzicht auf eine ordentliche Quellenangabe suggeriert ja bereits, dass der Veröffentlicher auch der Urheber ist. Also heimst er für die von ihm geklaute Geschichte, die ja Deine ist und an der Du alle Rechte besitzt, mit stolz geschwellter Brust das Lob ein, das Dir zustehen würde.

Frage: Wie findest Du das?

Wer sich diese Frage ehrlich beantwortet, dürfte in Zukunft ganz freiwillig darauf verzichten, sich an fremdem Eigentum zu bedienen und damit schlicht und ergreifend Diebstahl zu begehen. Es sei denn, er ist gestern erst vom Baum gefallen und völlig merkbefreit. Davon abgesehen wird m. W. niemand dazu gezwungen, Texte oder Bilder zu veröffentlichen. Wer also keine eigenen Ideen hat, tut möglicherweise gut daran, einfach gar nichts zu veröffentlichen. Moralisch und rechtlich ist das dann sicher die bessere Alternative.

Inwieweit nun die Plagiats-Vorwürfe gegen Herrn zu Guttenberg zutreffend sind oder nur dazu dienen, möglichst viel Wind um einen lauen Pups zu machen, weiß ich (noch) nicht. Langsam habe ich den Eindruck, dass ihm bereits die Verwendung des Alphabets zum Schreiben seiner Dissertation als Plagiat ausgelegt wird. Soweit ich weiß ist es jedoch innerhalb solcher Werke nicht zulässig, nur Bilder zu malen. Man muss schon Worte verwenden. Dazu kommt die Frage, ab wann etwas als Plagiat gilt. Wenn zwei, drei Wörter in Folge bereits irgendwann auf dieser Welt einmal so formuliert wurden? Zählen „der“, „die“ und „das“ dazu oder gehen die extra?

Wenn er tatsächlich ganze Absätze oder sogar komplette Artikel abgekupfert hat, ohne die entsprechenden Quellen klar zu nennen, dann hat er es sich redlich verdient, richtig auf die Glocke zu kriegen. Keine Frage! Und dann muss ihm sein Dr.-Titel auch aberkannt werden. In der Folge hieße das tatsächlich, dass seine Glaubwürdigkeit für die Tonne ist und er selbst als Minister untragbar. Einige werden dann möglicherweise aufschreien „Ziel erreicht!“. Andere sich fragen, wie sie ihm jemals glauben konnten.

Aktuell stellt sich für mich die Situation jedoch so dar, dass er machen kann was er will: Es wird ihm sowieso als falsch ausgelegt. Er wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese hat er am Freitagvormittag abgegeben. Fragen hat er anschließend nicht zugelassen. Das ist m. E. nicht überraschend; er bleibt lediglich seinem bereits lange gezeigten Stil treu und diskutiert nichts, worüber es aktuell nichts zu diskutieren gibt. Insofern finde ich das weder unangemessen noch verwunderlich.

Wenn man es mal rechtlich betrachtet, steht es jedem Beschuldigten zu, die Aussage zu verweigern. Ein Beschuldigter muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern der Beschuldigende muss die Schuld des Beschuldigten nachweisen. Das ist vor jedem deutschen Gericht so und gilt gleichermaßen für Minister. Okay: Frau Kundesbanzlerin scheint das noch nicht verstanden zu haben und hat sich aufgrund dieses vermeintlichen Nichtwissens vor ein paar Jahren in ihrer Rede vor der UN-Vollversammlung bis auf die nackten Knochen blamiert. Auch verzichtet sie gern mal darauf, die Urheber von Zitaten, die sie in ihren Reden verwendet, kenntlich zu machen. Aber das alles ist ja zum Glück nicht bei jedem die Regel.

Mittlerweile schießen im Internet Seiten aus den Sphären, auf denen Zitat-Stellen veröffentlicht werden, die „nachweisen“, dass zu Guttenberg sich anderer Quellen bedient hat. Was für ein zum Himmel schreiender Schwachsinn! Da das völlig legitim ist und sich diese Frage gar nicht stellt, wünsche ich mir für diejenigen, die ihre Zeit mit derartigem Unsinn verplempern müssen, etwas mehr eigenes Leben oder wenigstens ein aufregendes Hobby. Backsteinweitwurf und Wettklöppeln sollen ja groß im Kommen sein. Worum es lediglich geht ist, ob zu Guttenberg die von ihm frequentierten Quellen im Quellenverzeichnis ordnungsgemäß genannt hat. Soweit nachzuforschen … dafür reicht es dann jedoch bei zahlreichen, übereifrigen Jägern und Sammlern leider nicht.

Festzuhalten bleibt aktuell nur: Es steht ein Vorwurf gegen Herrn zu Guttenberg im Raum, der nicht ganz unerhebliche Folgen haben könnte, sofern er sich tatsächlich bestätigen sollte. Dieser Vorwurf wird aktuell geprüft und der Beschuldigte muss bis zum Abschluss dieser Prüfung rein gar nichts dazu sagen. Geschweige denn diskutieren oder zur Diskussion stellen oder sich selbst dazu einer Diskussion stellen. Ob das der Journaille passt oder nicht, ist völlig irrelevant. Sofern sich die Vorwürfe tatsächlich bewahrheiten sollten, würde ich das nicht nur sehr schade finden, sondern als wirklichen Verlust in der deutschen Politik-Szene. Herr zu Guttenberg stellt für mich endlich einmal wieder einen Menschen dar, den ich gewillt wäre, ohne Verschwurbelungen als Volksvertreter zu bezeichnen. Darauf habe ich inzwischen wirklich verdammt lange gewartet.

Aber dass sich diese Kampagne in Wohlgefallen auflösen wird … damit ist wohl leider nicht (mehr) zu rechnen.

 

Read Full Post »