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Posts Tagged ‘Rufmord’

 

Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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… und als wenn es nicht so verdammt vorhersehbar gewesen wäre, überrascht es mich doch, mit welch perfider Energie die Medien mal wieder unter Beweis stellen, dass eine Vielzahl an dortigen Mitarbeitern offensichtlich einfach nur kleine Arschlöcher sind. Ja, natürlich entschuldige ich mich im gleichen Atemzug für die kleinen Arschlöcher. Also für die Bemerkung, nicht für die A…. Ihr wisst schon. Der King of Pop ist tot. Gestern Mittag (Ortszeit) wurde er mit Atemstillstand in seinem Haus aufgefunden, sofort in eine Klinik gebracht, lag im Koma und verstarb wenige Stunden später. Fremdverschulden wird ausgeschlossen.

Fremdverschulden wird ausgeschlossen? Ach so. Hmm … Und ich dachte, in den letzten Jahren mitbekommen zu haben, dass die Medien weltweit absolut nichts unversucht gelassen haben, ihn hinzurichten. Öffentlich natürlich; Quote und Auflagen müssen ja stimmen. Egal auf wessen Kosten. So, so: Fremdverschulden wird also ausgeschlossen. Seit dem letzten ihm angehängten „Skandal“, in dem Jackson in allen Anklagepunkten freigesprochen wurde und somit zweifellos als unschuldig zu gelten hatte, wurde er zumindest in Deutschland von fast allen Medien boykottiert. Kaum ein Sender spielte mehr seine Titel, kaum eine Fernsehanstalt zeigte mehr seine Videos. Man wisse ja nicht, ob nicht doch und überhaupt wäre ja nicht ganz klar, ob wirklich. Bla, bla, bla. Er war freigesprochen worden. Damit hat er als unschuldig zu gelten. Jede andere Behauptung ist nicht nur unfair, sondern … nein, das formuliere ich jetzt besser nicht weiter aus.

„Thriller“ ist das bisher meist verkaufte Album aller Zeiten. Außerdem hatte Jackson 13 Nummer-Eins-Hits. Mit ca. 750 Millionen verkauften Tonträgern und generell ausverkauften Konzerten war er in kommerzieller Hinsicht der erfolgreichste Musiker in der Popgeschichte. Michael Jackson hat wie kaum ein anderer Weltstar Erfolge gefeiert. Und ja: Er ist ein Idol für Millionen von Menschen. Diesen Kult muss man nicht teilen oder gut heißen, es ist aber unbestreitbar, dass Jackson durch sein Schaffen Leistungen wie kaum ein anderer erbracht hat. Er war ein Kind bis zuletzt. Durch seine fehlende, tatsächliche Kindheit hat er immer wieder versucht, sich ein Stück Unbeschwertheit zurück zu erobern. Das gelang ihm jedoch nur bedingt. Zu viele Neider und Sensationsgeier standen im Weg, als dass er eine echte Chance gehabt hätte.

Ob er trotz seiner verdienten Milliarden Dollar ein armer Mann war? Ich denke schon. Denn etwas Wesentliches blieb ihm offensichtlich immer verwehrt: Eine unbeschwerte Kindheit; und das über 50 Jahre. Jetzt ist er tot. Und genau die gleichen Stimmen, die ihn über Jahre, trotz klaren Freispruchs in allen Anklagepunkten, verurteilt und gemieden haben, wie eine volle, dampfende Baby-Windel, stellen sich jetzt selbst auf Sockel und bedauern den Tod des Idols, des zu ehrenden Weltstars, des Multitalents und Musikgeschichte Schreibers, des Ein und Alles des Musikgeschäfts.

Ich mag grundsätzlich keine Heuchelei. Aber dass jetzt aus seinem Tod, an dem zumindest durch öffentlichen Rufmord über Jahre symbolisch hingearbeitet wurde, auch noch finanzkräftige Schlagzeilen und somit Profit von eben diesen, oben bereits erwähnten, Ar****, öhm, Journalisten gemacht wird, stimmt mich – sehr vorsichtig ausgedrückt – extrem missmutig. Oder kürzer: Ich finde es erbärmlich und zum Kotzen!

Michael Jackson ging nur wenige Stunden nach Farrah Facett. Dem einen der „Drei Engel für Charlie“. Eine Serie, von der ich keine Folge verpasst habe. Da beide in Kalifornien „losgegangen“ sind, haben sie hoffentlich genügend Gesprächsstoff, um nicht zurück zu blicken und dieses Theater nicht mitzubekommen. Das wäre nur ein nachträglicher Schlag ins Gesicht. Und davon gab es in den letzten Jahren nun wirklich mehr als genug. Beiden wünsche ich persönlich alles Gute. Und den Medien-Machern wünsche ich für ihre Machenschaften, was sie persönlich verdienen …

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