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Posts Tagged ‘StGB’

Die Doofen gehen echt nicht alle!

 

 

Alles an einem Morgen. Abgesehen von einem geistigen Komplett-Querschläger, der noch nach Jahren verzweifelt um meine Aufmerksamkeit bettelt und regelmäßig mit seinem größtenteils StGB-reifen Flehen im Spam landet, gibt es natürlich immer mal wieder den einen oder anderen reinen Spam-Beitrag. Aber neun Stück in Folge? Wie groß kann denn der Notstand sein, hm? ;)

 

 

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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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Dass ich ein ausgemachter Fan vom Erlebnis Zoo Hannover bin, dürfte bekannt sein. In den vergangenen Jahren habe ich wohl Hunderte von Fotos nebst entsprechenden Kommentaren ins Internet gestellt. Zahlreich in meinem bis vor einem dreiviertel Jahr betriebenen Forum marmonemi.de und in meiner Galerie donnAwetter.de. Seit knapp drei bzw. knapp einem Jahr finden sich meine Beiträge auf meinen Blogs skriptum und skryptoria; hier bei wordpress.com. Jeweils versehen mit kleinen (Bilder-/)Geschichten oder Kommentaren und oft genug mit Links zum Zoo.

Meine Begeisterung für diese Sehenswürdigkeit dürfte dabei vermutlich stets leicht zu erkennen gewesen sein. Es mussten gar nicht immer ganz großartige Sensationen sein. Wie zum Beispiel die Tatsache, dass der Erlebnis Zoo Hannover durch die Geburt von fünf Elefanten-Babys innerhalb des Jahres 2010 einen Weltrekord aufgestellt hat. Auch so genannte Kleinigkeiten, wie ausgefallen hübsche Weg-Ränder oder sonstige Schönheiten und Ereignisse inspirierten mich zu so einigem. Natürlich war mir bei all dem auch der Werdegang des Zoos bekannt:

Wikipedia schreibt:

„1972 ging der Zoo wieder in den Besitz der Stadt Hannover über. […] Anfang der 1990er Jahre steckte der Zoo in einer Krise. Die Besucherzahlen sanken, der öffentliche Betriebskostenzuschuss wurde gekürzt. Daraufhin beschloss die Stadt einen Neuanfang. Das städtische Amt Zoo wurde 1994 in eine GmbH umgewandelt und symbolisch für eine Mark an den Kommunalverband Großraum Hannover veräußert.“

Ebenfalls im Jahr 1994 übernahm Klaus-Michael Machens als Direktor die Leitung des Erlebnis Zoo’ Hannover. Mit einem unglaublichen Engagement holte er den Zoo nicht nur aus seinem Dornröschen-Schlaf, sondern machte ihn zu einem der erfolgreichsten Zoos überhaupt. Unter der Leitung von Herrn Machens wurde das Konzept „Zoo 2000“ entwickelt. Damit bewarb sich die GmbH am Ideenwettbewerb der Weltausstellung Expo 2000 und wurde 1996 offiziell als „Projekt Expo 2000“ anerkannt.

Vier in Europa als einzigartig geltenden Erlebniswelten (die Afrikalandschaft „Sambesi“, der „Gorillaberg“, ein indischer „Dschungelpalast“ und „Meyers Hof“) entstanden und bereits seit dem Jahr 2000 kamen jährlich über eine Millionen Menschen in den Zoo, um möglichst vielen Tieren, überwiegend ohne Gitter, nahe zu sein. Seit 2005 wird jedes Jahr für einige Wochen der sog. „Winter-Zoo“ veranstaltet und stark frequentiert. 2007 kam das Kinderland „Mullewapp“ mit zahlreichen Attraktionen hinzu. Das Jahr 2010 startete mit der Eröffnung des australischen „Outback“. Seit Mai 2010 freut sich der Erlebnis Zoo Hannover außerdem über die kanadische Erlebniswelt „Yukon Bay“.

Kommentierte Fütterungen und täglich bis zu acht Tiershows gehören ebenso zum Erfolgskonzept, wie die weiteren Attraktionen „Strandbad“ und „Tropenhaus“. Ein fünf Kilometer langer Entdecker-Pfad, ein Dschungel- und Evolutionspfad, mehrere begehbare Tieranlagen, der obligatorische Streichelzoo sowie zahlreiche Safaris und sonstige Führungen mit erfahrenen Zoo-Scouts sprechen ebenfalls für sich. Einmal hatte ich das in jeder Hinsicht bemerkenswerte Vergnügen, eine Backstage-Tour mitzumachen. Ich kann es nur jedem empfehlen!

Mittlerweile vermag es der Zoo durch das beispiellose, 17jährige und unermüdliche Engagement von Herrn Machens und seinen Mitarbeitern, dass jährlich über 1,6 Millionen Besucher in den Erlebnis Zoo Hannover kommen.

Klaus-Michael Machens feiert in diesem Jahr seinen 65. Geburtstag. Das wäre eigentlich ein uneingeschränkt schöner Anlass, ihm von ganzem Herzen zu gratulieren, für seinen Einsatz im Zoo zu danken und ihm eine gute Gesundheit, Kreativität und viele weitere Ideen nebst dem dafür mehr als verdienten Erfolg zu wünschen, damit er den Erlebnis Zoo Hannover noch viele weitere Jahre so hervorragend führen kann. Wenn da nicht …

Tja, wenn da nicht der Präsident der Region Hannover, Hauke Jagau, wäre. Erst ließ er sich noch freudestrahlend mit Herrn Machens ob des großartigen und andauernden Erfolges des Erlebnis Zoo’ Hannover medial ins Rampenlicht rücken. Allerdings wusste wohl nur er und ein paar seiner Kumpel zu dem Zeitpunkt, dass er keine 24 Stunden später überraschend erklären würde, den Vertrag von Herrn Machens nicht zu verlängern, weil dieser nun zu alt sei, um den Zoo weiter zu führen.

Lieber Herr Machens, selten hat mich, und bei weitem nicht nur mich, eine „regionale“ Entscheidung dermaßen wütend gemacht (den geplanten Neubau des Landtages lasse ich jetzt mal außen vor). Ich begegne diesem unsäglichen Abschluss Ihrer hervorragenden Arbeit mit größtem Bedauern und unermesslicher Irritation. Hannoveraner mögen mitunter etwas „spröde“ sein. Wenn sie jedoch erstmal jemanden in ihr Herz geschlossen haben, dann bleibt er da auch, unkaputtbar. Im Gegensatz zu Ihnen braucht Herr Jagau das sicher nicht zu „befürchten“.

Herr Jagau, ich wünsche Ihnen mit aller Intensität, dass Sie von nun an, jedes Mal wenn Sie an einem Spiegel vorbei kommen, vor Übelkeit und Scham in Grund und Boden versinken mögen! Mehr schreibe ich zu Ihrem Verhalten lieber nicht. Mir sind die §§ des StGB bekannt und Sie es mir nicht wert.

Und jetzt muss ich essen. Sehr viel essen! Meine regelmäßigen Blog-BesucherInnen wissen, warum.

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