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… bis solche Täter

14.07.2011

Nach Sicherungsverwahrung

Entlassener Sextäter missbrauchte Siebenjährige

Der Mann war als Sexualstraftäter vorbestraft, dann musste er wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Bis Dezember überwachte ihn die Polizei – im Januar verging er sich an einem Kind. Nun überführte ihn ein DNA-Test.

Dortmund – Bis zum Dezember 2010 hatte die Polizei den Mann intensiv überwacht, dann entschied sie gemeinsam mit der Führungsaufsicht und Therapeuten, die Maßnahmen zu lockern. Statt Überwachung hatten die Behörden stärker auf eine Betreuung des Mannes gesetzt.

Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.

Der 51-Jährige war laut einem Bericht von „Der Westen“ 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Im September 2010 zog er nach Dortmund.

Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen . Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert werden.

Da das Mädchen den Mann nicht verlässlich beschreiben konnte, führten die Ermittlungen zunächst nicht zur Festnahme des Täters. Erst aufgrund der Auswertung einer Speichelprobe beim Landeskriminalamt konnte er anhand eines DNA-Treffers ermittelt werden. Am Donnerstag wurde der Tatverdächtige festgenommen.

Der Mann, der vor seinem Umzug nach Dortmund in der Region Düsseldorf gelebt hatte, räumte in Begleitung seines Anwalts die Tat ein. Am Freitag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach Angaben von „Der Westen“ galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte.

bim/dapd

ein für alle Mal aus der Gesellschaft entfernt werden? Wenn ich in diesem Zusammenhang lese, dass eine weitere Strafverfolgung die Menschenrechte des TÄTERS verletzt, gehen mir die Nackenhaare hoch! Was ist denn bitte mit den Opfern? Was ist mit dem siebenjährigen Mädchen, das nun auch noch zu seinem Opfer geworden ist? Mit diesem einen Opfer ist es nicht einmal getan. Mit einer solchen Tat werden weitere Co-Opfer, wie Eltern, Geschwister und vielleicht noch der weitere Familienkreis, „produziert“. Aber die Menschenrechte des Täters dürfen nicht verletzt werden? Na, danke!

Ich kann es nur immer wieder sagen: Es mag sein, dass man mal aus Versehen zu schnell oder unter Alkoholeinfluss fährt. Es mag sein, dass andere Straftaten aus Versehen geschehen. Aber niemand vergeht sich aus Versehen an einem Kind! Da kann doch irgendwas nachhaltig nicht stimmen. Solche Menschen gehören m. E. aus der Gesellschaft entfernt; egal wie! Dabei geht es mir nicht um eine Bestrafung der Täter. Diese Täter sind mir – mit Verlaub – scheiß egal! Mir geht es einzig um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten … vor weiteren Opfern und Co-Opfern.

Es fühlt sich für mich schon nicht richtig an, wenn Sexual-Straftäter nur ein paar Monate auf Bewährung bekommen. Die Opfer sind lebenslänglich gestraft. Und der Täter ist sofort wieder auf freiem Fuß. Was für ein Schlag ins Gesicht eines jeden Opfers! Nun wird der arme, arme Täter wieder auf Staatskosten untergebracht und für Tausende von Euros therapiert. Was das gebracht hat und was auf die Urteile der Gutachter zu geben ist, steht im oben zitierten Artikel geschrieben. Mal wieder. Das Grundrecht auf Freiheit des Täters steht zudem über dem Grundrecht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit?

Und was ist jetzt mit dem Kind? Es bekommt m. W. drei Monate Therapie auf Kosten der Krankenkasse. Die Eltern, Geschwister, etc. bekommen überhaupt keine Unterstützung. Wenn sie mit den Geschehnissen nicht klar kommen, haben sie eben Pech gehabt. Das Kind muss entweder in drei Monaten seelisch und körperlich gesund sein oder es hat ebenfalls Pech gehabt. Der Täter? Er bekommt mit einem riesigen Aufwand therapeutische Maßnahmen verordnet und vermutlich in wenigen Monaten schon wieder Freigang. Perverser Weise vielleicht noch wegen „guter Führung“.

Ich könnte kotzen!

 

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Ein fast 10 Jahre alter Text von mir, der auf erschreckende Weise von Jahr zu Jahr aktueller zu werden scheint …

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Nun ist sie beerdigt … Die Lütte, die offensichtlich nicht die geringste Chance bekam, erwachsen zu werden. Nicht nur ihre Seele wurde ihr geraubt, nein, nicht einmal ihr Leben war ihr weiterhin vergönnt … Julia, gerade mal neun Jahre alt … Verbrannt in einem Wald gefunden … Gibt es noch Schlimmeres?

Wenn ich mich richtig erinnere, war es die Gruppe PUR, die einen Titel rausgebracht hat, in dem immer wieder die Textzeile vorkam „Kinder sind tabu!“ Ich finde es sehr erschreckend, dass manche Menschen nur in der Lage sind, ihr eigenes Glück (oder das, was sie als solches bezeichnen) zu finden, wenn sie anderen Menschen Gewalt antun oder sich mit Gewalt verschaffen, was sie freiwillig – zumindest SO – nicht bekommen würden. Wobei seelische Gewalt manchmal noch schlimmer sein kann, als körperliche …

Schlimm genug, dass es Gewalt in der Ehe gibt und das Opfer noch lang und breit beweispflichtig ist. Nicht nur die Demütigung, körperlicher Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein … nein, es muss auch noch die Demütigung oben drauf, das alles auch noch beweisen zu sollen. Klar, dass da einige den Weg des geringsten Widerstandes wählen und lieber gar nichts sagen. Traurig, dass so viele Menschen es mitbekommen und dennoch nichts tun. Denn: Verheerend, dass die Gewalttäter völlig unbehelligt weiter zerstören können … Seelen, Körper, Glauben, Menschen.

Doch was dieses Thema angeht, handelt es sich um erwachsene Menschen. Menschen, die inzwischen zumindest gelernt haben können, sich – auch körperlich – zu verteidigen. Menschen, die im Laufe ihres Lebens gelernt haben können, auf andere zuzugehen und um Hilfe zu bitten. Menschen, die Konsequenzen ziehen können, wenn sie es nur wirklich wollen.

Doch was ist mit den Kindern? Welche Chance haben sie? Welche Chance geben wir ihnen? Gehen wir auf ein Kind zu und fragen einfach mal, ob es ihm gut geht; alles okay ist, wenn wir es traurig auf einer Parkbank sitzen sehen? Nö, ist ja nicht unseres, die Eltern werden sich schon darum kümmern … Werden sie? Können sie? WISSEN sie, wo ihr Kind gerade steckt? Ist es nicht Aufgabe eines jeden Erwachsenen, die Augen offen zu halten und im Zweifel einfach mal Flagge zu zeigen, um zu signalisieren, dass die Kleinen nicht alleine sind – wo auch immer sie sind? Dass sie Hilfe bekommen wenn sie sie brauchen? Darf man nur eigene Kinder in den Arm nehmen, wenn sie weinen? Und ich meine damit NICHT die Legalisierung des Handelns vom „bösen Onkel mit bunten Bonbons in der Tasche“; ich meine erwachsene Menschen!

Nun stellt sich unser Bundeskanzler hin und fordert, dass Männer, die durch sexuellen Missbrauch an kleinen Mädchen aufgefallen sind, für immer eingesperrt werden … Irrtum Herr Bundeskanzler – sorry, denn es handelt sich nicht nur um Männer; es gibt auch Frauen dieses Kalibers. Und nochmal sorry, denn es handelt sich nicht nur um kleine Mädchen, die dieses Schicksal erleiden; es gibt auch kleine Jungs die keine Chance haben, einem solchen Elend zu entgehen!

In der Basis, Herr Bundeskanzler, dickes BRAVO! Endlich traut sich jemand, das auszusprechen, was sich so viele sehnlichst wünschen. Losgelöst davon, welchen Hintergrund diese Forderung hat – reine Wahlpropaganda oder ehrliches Bedürfnis (immerhin ist seine Stieftochter ja auch nicht viel älter als Julia), sie hat eine Diskussion entfacht, die doch wohl mehr als überfällig war! Und dass sich ausgerechnet führende Institutionen zum Opferschutz hinstellen und „igitt-igitt“ brüllen zu dieser Forderung, finde ich so schlecht, dass ich es nicht einmal weiter kommentieren möchte. Manchmal ist es besser, einfach gar nichts zu sagen. Gar nichts zu tun hingegen, kann so schlimme Folgen haben, dass es im Zweifel nie wieder gut zu machen ist.

Ihr Menschen, die ihr meint – aus welchen wirren Beweggründen auch immer – das Recht zu haben, Euch an wesentlich schwächeren zu vergreifen (egal ob in der Ehe/Partnerschaft oder gar an Kindern), sucht Euch verdammt nochmal ein anderes Kampfgebiet! Denn was auch immer in Euren verwüsteten Hirnen vorgeht:

Kinder sind tabu!

© marmonemi [07/01] / skriptum

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