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Posts Tagged ‘Unterlage’

 

Wie verzweifelt müssen Gebühreneinzugsbeschummelungsnotizmacher sein, wenn sie nun schon dazu übergehen, von Klingelschildern Namen falsch abzuschreiben, um mögliche Absch(l)ussprämien zu kassieren?

Normalerweise befreie ich ja meinen Briefkasten nur noch von Altpapier, um es direkt zu entsorgen. Aber grüne Briefumschläge haben irgendwie immer sowas Autoritäres. Also guckte ich genauer und siehe da: Die GEZ will was von mir:

 

 

Was ich echt pfiffig finde ist, dass der Name wenigstens nur einmal falsch geschrieben wird. Das folgende „Sehr geehrte Damen und Herren“ erleichtert den Schriftverkehr natürlich ganz enorm. Gerade im Zeitalter geradezu brutal voranschreitender technischer Neuerungen ist es natürlich immens wichtig, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Ein kleines, weiteres Feld in einem Formbrief, das den Befehl ausübt, den Adressaten auch in der Ansprache ordentlich zu nennen, gehört natürlich nicht zu immens. Schon klar! Wie auch immer: Ich habe geantwortet:

 

 

Leider wurde ich jedoch meinen Hinweis nicht los, dass man üblicherweise bereits in der Grundschule ein „m“ von einem „w“ zu unterscheiden lernt. Es mag aber durchaus sein, dass sich das mittlerweile geändert hat. „Zu meiner Zeit“ (boah, was bin ich alt) war das aber noch so und irgendwie finde ich das auch im Nachhinein ziemlich praktisch. Aber nun denn … jeder muss natürlich seine eigenen Prioritäten setzen. Mir blieb also nur noch die Bestätigung meiner Mitteilung, woraufhin ich deren Bestätigung über den Eingang erhielt:

 

 

Interessant wäre es auch zu erfahren, wie es sein kann, dass ich an diesen Laden, allein in dieser Wohnung, seit knapp zwei Jahrzehnten meine Beiträge abdrücke, und zwar ohne das Angebot nennenswert zu nutzen, die mich aber nicht in ihren Unterlagen führen. Oder können die in der Zentrale auch kein „m“ von einem „w“ unterscheiden? Ich meine; klar: Die beiden sehen sich natürlich echt verdammt ähnlich. Und falls bei der GEZ alles Kopf steht … Außerdem würde es natürlich einiges erklären. Aber, bitte: So ganz genau möchte ich es lieber gar nicht wissen.

Sollte ich jetzt, aufgrund der Tatsache, dass ich anders geschrieben werde, in die Fänge der &§$/$§&%$ geraten, werde ich hier selbstverständlich weiter berichten. Ich hoffe allerdings inständig, dass wenigstens IRGENDeiner da lesen UND verstehen kann UND ich nach dieser Antwort meine Ruhe habe.

Drückt bitte die Daumen, ja?! Danke!

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Aber eben nur fast. Hmm …

Davon abgesehen, dass mein Name unvollständig und meine Anschrift fehlerhaft geschrieben ist, mein Urgroßvater (angeblich der Erblasser; der tatsächliche Erblasser ist allerdings laut Chronik über sechs Ecken und Kanten ein Großvater väterlicherseits) und mein Großvater (irgendein anderer) Geschwister gewesen sein sollen, der Name meines Vaters nicht richtig geschrieben ist und das Schreiben des Nachlasspflegers von sonstigen Falschdarstellungen, Rechtschreib- oder bestenfalls Tippfehlern nur so wimmeln, zumindest wenn die angefügten Unterlagen wenigstens stimmen, habe ich ein Grundstück im Wert von 235.000 Euro geerbt. Es liegt ca. 80 Kilometer hinter Dresden; also gefühlt kurz vorm Abknicken der Erdplatte.

Soweit so gut. Manchmal stehe ich ja darauf, ganz für mich allein zu sein. Solange es nicht in gefühlte Einsamkeit (wie fühlt sich das eigentlich an?) abgleitet, habe ich damit kein Problem. Ich könnte jetzt also die Erbschaft annehmen; mache ich aber nicht. Warum? Nun ja: Nach Internetrecherche sieht es so aus, dass in den vergangenen ca. fünf Jahren mächtig geklüngelt und geschoben wurde: Ein vormaliger, positiver Wert von 1,9 Millionen hat sich blitzschnell in irgendwas zwischen Luft und Wohlgefallen aufgelöst und ein riesiges Haus, in dem ein Hotel nebst Restauration bis vor nicht allzu langer Zeit unter der maßgeblichen Adresse betrieben wurde, ist einfach weg. Letztendlich verbleibt ein zu erbendes Grundstück, auf dem alle Schulden lasten. Dieses Grundstück war allerdings bis vor einiger Zeit ca. fünfmal so groß. Möglicherweise steht das Haus auf einem anderen Teil des zuvor zu diesem Erbe gehörenden Grundstücks, so dass das jetzt als Erbschaft angebotene, völlig überschuldete Rest-Grundstück mit dem Haus nichts (mehr) zu tun hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Nachdem also alle vor und bis nach Ableben meines Wieviel_Ur_und_Ecken_auch_immer-Großvaters, von dessen Existenz ich nichts ahnte, geschweige denn wusste, vorhandenen Werte vertickt oder auf sonstige, recht sonderbar erscheinende Weise verschwunden sind (glaubt hier außer mir noch jemand ab sofort an Außerirdische, die Gegenstände wie Immobilien und Ländereien einfach ins All beamen?), wird ein(e) Blöde(r) gesucht, der/die das verbleibende Erbe übernimmt und dem Freistaat Sachsen abnimmt. Allerdings nur den Teil, auf den sämtliche Schulden gekarrt wurden und den bisher verständlicherweise keiner wollte. Denn 235.000 Euro sehen nun einmal immer nur so gut aus, wie die Zahl der Minusse, die davor stehen. Und vor diesem Betrag steht mir genau eines zuviel. Tja, Pech gehabt: Fünf Jahre früher und wir hätten zumindest verhandeln können. Aber da waren die Bedingungen ja auch noch andere, nöch?!

Und ich dachte immer, ein Erbe kann man nur ganz oder gar nicht annehmen. Dass die Werte von wem oder was auch immer an- bzw. übernommen oder verschoben, für die Schulden aber ein Blöder gesucht werden kann, wusste ich nicht. Ich Dummerchen, ich. Man lernt eben doch nie aus … ;o)

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