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Dass unter all unseren sog. Volks(ver)tretern doch noch einige sind, die möglicherweise etwas früher als gestern von den Bäumen gefallen zu sein scheinen, finde ich fast tröstlich. Dass es sich jetzt aber sogar bis zur Politiker-Ebene herum gesprochen haben könnte, dass die stärkste Wählergruppe im Lande die Rentner (m/w) sind, finde ich ja … also echt, das ist … einfach bombastisch! *Taschentuch bitte

Dass diese Neuentdeckung einer seit ungezählten Jahren bestehenden Tatsache nun für reichlich Verwirrung zu sorgen scheint, ist ein Stück weit nachvollziehbar. Plötzlich sind die uns (Ver)tretenden in einer Situation, in der sie völlig überraschend und aus dem Nix versuchen müssen, eine ganz bestimmte Wählergruppe für sich zu gewinnen, die sie bisher nur als eine beliebige Bezeichnung auf Zahlungskürzungslisten kannten.

Das ist natürlich echt hart, keine Frage. Wer konnte denn auch ahnen, dass dahinter echte Menschen stecken? Menschen, die sich für dieses Land ein Leben lang den Arsch (´tschuldigung) aufgerissen und sich ihre Renten-Ansprüche redlich verdient haben. Und zwar im krassen Gegensatz zu sog. Volks(ver)tretern, die einfach durch Zeitablauf von acht Jahren im Parlament, ohne je auch nur einen Beitrags-Cent für diesen Anspruch an die Rentenkasse gezahlt zu haben, einen hundertprozentigen Rentenanspruch erhalten. Wie gesagt: erhalten, nicht unbedingt verdienen!

Nun muss man heute auf SPON (Spiegel Online — ja ich weiß, dass es seriösere Medien gibt aber für meinen Bildschirm bekomme ich leider nur dieses „Widget“) lesen, dass Frau Mer*kel und Herr PEST (wer erinnert sich?! ☺) im Wahlkampf um Stimmen der Rentner buhlen. In einem der Unterpunkte, hier „Teure Wahlversprechen“, wird es dann m.E. völlig absurd:

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[…] Die Union will Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, bei der Rente besserstellen. Zumindest um einen Rentenpunkt, was jährlich rund 6,5 Milliarden Euro kosten soll. […]

Die Wohltaten, die die SPD am Sonntag bei ihrem Parteitag ins Wahlprogramm schreiben will, hält von der Leyens Behörde für unbezahlbar. Die Kosten für das Rentenkonzept der Sozialdemokraten beziffert man dort auf 90 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. […]

Dieser Ausschnitt ist sehr stark gekürzt. Um sich ein vollständiges Bild von dem zitierten Geschreibsel zu machen bietet es sich natürlich an, den ganzen Artikel zu lesen. Wenn ich allerdings die im Zitat-Bereich genannten Zahlen mal genauer betrachte, bereue ich es schon wieder, den Artikel überhaupt angeklickt zu haben:

Da rechnet sich die Politik durch die Wählerstimmen, konstruiert irgendwas Schickes, wirft es den Medien zum Fraße vor, was auch sofort ungefiltert vertilgt wird und das daraus resultierende Ergebnis nennt sich dann befürchtenswerter Weise „Berichterstattung“. Ist das jetzt das neue Synonym für Ihrwisstschonwasichmeine? So in der Art von „Ich gehe mal aufs Klo und mache Berichterstattung“? Wie sonst wäre es zu erklären, dass nicht wenigstens den Redakteuren des verwertenden Mediums aufgefallen ist, wie dämlich hier gut- und schlecht-gerechnet wurde … Zur Verdeutlichung:

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SPD-Konzept aus Unions-Sicht =

90 Mrd. € gesamt : 17 Jahre bis 2030 = 5,3 Mrd. € p.a.

Unions-Konzept aus Unions-Sicht =

6,5 Mrd. € p.a. x 17 Jahre bis 2030 = 110,5 € gesamt

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Verstehe ich das richtig?: 5,3 Mrd. Euro pro Jahr (SPD-Konzept) mit Gesamtkosten von 90 Mrd. bis 2030 Euro sind unmöglich zu finanzieren. Aber 6,5 Mrd. Euro pro Jahr (Unions-Konzept) mit Gesamtkosten von 110,5 Mrd. Euro bis 2030 können finanziert werden? Wenn es 1,2 Mrd. Euro pro Jahr und insgesamt rund 20,5 Mrd. Euro mehr kostet ist es okay aber wenn es günstiger ist, dann ist es nicht zu finanzieren?

Ey Loideee, wo binnisch?

Bei dieser unsäglichen Schwurbelei mit Menschen und Zahlen kann man ja fast froh sein, dass es sich vermutlich wieder nur um leere Wahlversprechen („Versprechen“ = blödes Zeux reden?) handelt, die nach der Wahl sowieso wieder vergessen sind.

Auf ein Versprechen („Versprechen“ = Zusage!) dürft Ihr Euch allerdings verlassen: Ich wünsche Euch ein ausgesprochen frühlingsfröhliches Wochenende und meiner Physio-Fee ☺ eine bombastisch schöne Urlaubswoche!

Versprochen! ;o)

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„Ich glaube, manchmal gibt es nicht genug Steine …“
[Zitat aus „Forrest Gump“]

 

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Ich wollte es eigentlich in eine Geschichte verpacken aber ehrlich gesagt ist es mir die Mühe nicht wert. Das Verpacken sollte auch nicht zum Verschleiern dienen, sondern nur dazu, es netter lesen zu können. Aber „nett“ ist ja sowieso relativ.

Dieser Tage wundere ich mich mal wieder darüber, wie man einen Begriff wie „Meinungsfreiheit“ so dermaßen an der Schnur vorbei aufhängen kann. Wer des Lesens im direkten Zusammenhang mit dem Verstehen mächtig ist, sollte an Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetztes vorbei zu Absatz 2 kommen. Dort ist klar definiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Wer es genauer wissen möchte, scrolle zum Ende dieses Textes; dort ist der gesamte Artikel 5 GG zitiert. Das ist aber nur die schnöde Theorie. Und wie funktioniert dieser Kram mit freier Meinungsäußerung in der Praxis? Im Grunde ganz einfach: Man stelle sich einen alten Spruch vor und beherzige ihn. Schon klappt’s! Der Spruch lautet:

„Was du nicht willst, dass man dir tu’,
das füg’ auch keinem anderen zu.“

[Tobit 4,15 EU Lutherbibel von 1545]

Eine vielleicht etwas lebensnahere Definition lautet:

Die Freiheit der eigenen Meinung endet exakt an dem Punkt, an dem man mit der eigenen Meinung die Meinung eines anderen Menschen einzuschränken beginnt.

Aber gehen wir ruhig einmal etwas mehr ins beispielhafte Detail: Oftmals fängt es schon damit an, dass jemand zitiert aber nicht genannt wird, und das nur zum Zwecke der Bloßstellung. Im Zeitalter von Google & Guttenberg sollte jedem Idioten, selbst wenn er gestern erst vom Baum gefallen ist, klar sein, dass es üblicherweise nur weniger Klick bedarf, um mit dem exakten Wortlaut Quellen zu finden. Wenn ich jemanden ungenannt wörtlich zitiere ist das für sich genommen schon ein potentieller Straftatbestand. Wenn sich derjenige, auf die Nicht-Nennung angesprochen, damit herauszureden versucht, dass er niemanden bloßstellen wollte, ist das wohlwollend betrachtet eine ganz besondere Form der Höflichkeit. Dergestalt, dass der Behauptende damit das Niveau seiner bis dato erreichten Intelligenz selbst bekannt gibt. Siehe erneut: Google & Guttenberg. Als naiv dürfte es hingegen zu bezeichnen sein, wenn jemand annimmt, dass er ein Recht für sich in Anspruch nehmen kann, ohne dass sich daraus automatisch eine Pflicht ergibt. In diesem Fall ist es beispielsweise die Pflicht, den anderen in seiner Ehre nicht zu missachten, auch wenn dessen Meinung nicht genehm ist.

Verunglimpfe ich einen anderen Menschen durch Herabwürdigen seiner Äußerungen sowie Hinzufügen meiner Interpretation und propagandierenden Meinung, nennt man das beispielsweise Beleidigung. Fließen in eine solche Darstellung auch noch Mutmaßungen über die Motive des Zitierten ein, die bestenfalls als Unterstellungen gewertet werden können aber als Tatsachen verkauft werden, handelt es sich zum Beispiel um üble Nachrede. Denn über die Motive eines Schreibers dürften im Internet die wenigsten Lesenden tatsächlich informiert sein. Insofern kennt der Zitierende die Motive des Zitierten zwar nicht, stellt aber dennoch Behauptungen darüber auf. Allerdings können solche Machenschaften schon eher an Diffamie grenzen. Hat der Zitierende sogar Kenntnis darüber, dass das, was er über einen anderen Menschen behauptet, nicht den Tatsachen entspricht, sind wir bei der Verleumdung angekommen. Aber schon die Folgen des bloßen Verbreitens von sog. Schmähschriften sind im Strafgesetzbuch klar geregelt.

Es ist relativ leicht und vor allem schnell möglich, in Artikel 5 des Grundgesetzes von Absatz 1 zu Absatz 2 zu gelangen. Also vom Recht der freien Meinungsäußerung zu Kenntnis der Schranken dieses Rechts. Den meisten Menschen gelingt das schon durch das ganz einfache Lesen des Textes. Manche schaffen es allerdings in einer nur noch als bemerkenswert (die Wertung positiv/negativ überlasse ich der geneigten Leserschaft) zu definierenden Rasanz, innerhalb eines Blogbeitrages bezüglich des 14. Abschnitts (ab § 185) eine Art „Best of StGB“ aufzustellen. Sie zerfleddern die frei geäußerte Meinung eines anderen in einer Art und Weise, die im Rahmen üblicher Strafverfolgung möglicherweise noch viel zu harmlos geahndet wäre. Konfrontiert mit ihren Boshaftigkeiten krähen sie wie alte bayerische Waschweiber* nach ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Also genau nach dem Recht, das sie einem anderen Menschen durch ihr eigenes Handeln Schwarz auf Weiß komplett abgesprochen haben. Das nenne ich doch mal eine hieb- und stichfeste, ordentliche Kritik- und Erkenntnis-Resistenz!

Beispielsweise Herr M. Abu Minyar al-Gaddafi demonstriert derartige Machenschaften gerade in unerträglich anschaulicher Weise und in einem der dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte gab es sowas auch schon einmal. Einer Wiederholung oder eines Imports bedarf es m. E. nicht. Das ist jedoch nur meine subjektive und somit unerhebliche Meinung. Was jedoch meist ausgerechnet diejenigen, die am vehementesten auf ihre eigenen Meinungsfreiheit bestehen, zu vergessen scheinen ist, dass es JEDEM Menschen (zumindest innerhalb dieser Zivilisation) zusteht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar im Rahmen definierter Schranken. Eine geäußerte Meinung stellt niemals eine Grundlage bzw. einen Freibrief für Beleidigungen, Diffamierungen, Diskreditierungen, Rufmorde, Verleumdungen etc. dar! Wo die Freiheit der Meinungsäußerung aufhört sei denjenigen, die Verständnisprobleme mit den Begriffen „Grenzen“ oder „Schranken“ haben anhand eines Zitats aus einem allseits beliebten Film vereinfacht dargestellt, und zwar mit „Dirty Dancing“, worin es heißt:

„Das ist MEIN Tanzbereich und das ist DEIN Tanzbereich!“.

Hat es jetzt jeder verstanden? Fein. Dann können wir uns ja wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen, nöch?! ;)

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Weiter zu Artikel 5/GG und StGB:

 

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